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RVH Reststoffverwertungs GmbH „Thermische ... - Umweltbundesamt

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Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink;Aliphatische Kohlenwasserstoffe, BTX (Benzol, Xylol, Toluol),Gesamtkohlenwasserstoffe, HKW (leichtflüchtige halogenierte aliphatischeKohlenwasserstoffe; bei Überschreitung des Grenzwertes derGrundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991, i.d.F.BGBl. II Nr. 147/2002, einer dieser Summenparameter Bestimmung derEinzelsubstanzen.10.6 Die qualitative Beweissicherung in der Betriebsphase hat durch halbjährliche Beprobungder Nutzwasserbrunnen und der Nullsonde VS1 im Umfang der Parameterliste gemäßAuflagenpunkt 10.5 zu erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse sind der Behördeunaufgefordert bis 1. März des Folgejahres vorzulegen, im Falle der Überschreitung vonGrenzwerten der Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) BGBl. Nr. 502/1991,i.d.F. BGBl. II Nr. 147/2002, unverzüglich.10.7 Für die Beweissicherung der Grundwasserstände und der Fördermengen sind jeweils einWasserzähler pro Brunnen mit elektronischer Aufzeichnung von Momentandurchflussund Gesamtdurchfluss zu installieren, sowie jeweils ein Wasserstandsgeber mitelektronischer Aufzeichnung. Einmal monatlich sind in allen Brunnen derGesamtdurchfluss durch analoge Ablesung und der Grundwasserspiegel durchAbstichmessung zu dokumentieren. Dabei sind die elektronischen Aufzeichnungen zukontrollieren. Die erhobenen Daten sind in das Betriebstagebuch einzutragen.10.8 Zur Sicherung des Retentionsbeckens/Löschteiches gegen Auftrieb sind neben demBecken zwei Schächte zu errichten, deren Sohle im Grundwasserleiter liegt. Zwischenjedem Schacht und dem Beckeninnenraum ist ein Kommunikationsrohr herzustellen,ohne die Funktion der Beckendichtung zu verletzen. Im Schacht sind demKommunikationsrohr ein Rückschlagventil zur Verhinderung des Auslaufens vonBeckenwasser ins Grundwasser, ein Schieber und ein Spülstutzen vorzusetzen.10.9 Die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsrohre und der Rückschlagventile istwöchentlich zu kontrollieren, bei Problemen sind die Schieber zu schließen.10.10 Der Auslauf aus dem Becken ist in Abänderung des eingereichten Projektes um 0,3 manzuheben (Einlaufbauwerk-UK -1,4 m statt -1,7 m unter Projekt-Null).10.11 MonitoringvorschreibungVor oder gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der Nutzwasserbrunnen (Beginn derNutzwasserförderung) ist ein Dauerpumpversuch über zumindest 20 Wochendurchzuführen.a) Der Pumpversuch gliedert sich in 4 Phasen:- Pumpphase 1 (8 Wochen): Entnahme von möglichst viel Wasser imRahmen des beantragten Konsenses (max. 4 l/s, max. Absenkung auf216,50 m.ü.A.) aus dem westlichen Brunnen, Entnahme des Restbedarfesaus dem östlichen Brunnen.- 49 -

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