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Erläuterungen zu einzelnen Haushaltsstellen a ...

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4573/5710 "Ableistung von Arbeitsstunden nach Jugendgerichtsverfahren"In Fällen, in denen im Jugendgerichtsverfahren die Auflage <strong>zu</strong>r Ableistung von Arbeitsstundenausgesprochen wurde, ist eine pädagogische Begleitung der Maßnahme erforderlich,<strong>zu</strong>m Teil durch Einzelgespräche, durch Wochenendseminare oder Projektwochen. ZurDurchführung dieser Maßnahmen bedient sich das Jugendamt freier Träger, in der Regel derJugendkonflikthilfe e. V. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist für die Realisierung derMaßnahmen verantwortlich.4573/7000 "Zuschuss Jugendkonflikthilfe"Die leichte Erhöhung beruht auf vertraglichen Vereinbarungen bzw. den Festlegungen durchdie Hessische Jugendhilfekommission.4574/7000 "Zuschüsse an freie Träger"Bei der Amtsvormundschaft besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe an geeignete und vomLandesjugendamt <strong>zu</strong>gelassene freie Träger <strong>zu</strong> übertragen.4601/5100 "Kinderspielplätze"Vom Ansatz entfallen 15.000 € auf die Entsorgung von Grünabfällen durch die MEG.4601/7050 "Zuschuss Connex Jugendhaus Marbach"Der Zuschuss wird vom Ev. Gesamtverband für die Kinder- und Jugendarbeit in Marbachbenötigt. Die Hälfte des Zuschusses ist für die Betreuung von Schulkindern vorgesehen.4640/1620 "Kostenausgleich nach § 28 HKJGB"Mit dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) wurde erstmals ein Kostenausgleichfür den Besuch eines Kindergartenkindes in einer Gemeinde außerhalb seiner Wohngemeindegeregelt. Die Stadt Marburg profitiert von dieser Regelung.4640/1713 "Zuweisung vom Land für BAMBINI-Jahr"Im BAMBINI-Programm des Landes wird die Freistellung der Eltern von den Kindergartengebührenim letzten Jahr vor der Einschulung geregelt. Die Kommunen erhalten 100 € proKind und Monat. Bekanntlich handelt es sich dabei um Mittel, die maßgeblich aus demKommunalen Finanzausgleich und damit aus kommunalen Mitteln finanziert werden.

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