12.07.2015 Aufrufe

Restitutionsbericht 2003 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2003 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2003 - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

41. EinleitungNach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im März 1938 wurdenunzählige Österreicherinnen und Österreicher, insbesondere Juden im Sinne der„Nürnberger Rassegesetze“, systematisch entrechtet und vielfach ihres Vermögensberaubt. Kunst- und Kulturgegenstände wurden ihren Besitzern oft entschädigungslosentzogen („Sicherstellungen“) bzw. mussten bei der Flucht oder Deportation von ihrenBesitzern zurückgelassen werden. Andererseits sahen sich viele Privatpersonen, die inihren Berufs- und Verdienstmöglichkeiten massiv eingeschränkt waren, genötigt,Gegenstände aus ihrem Besitz – oft unter ihrem Wert – zu verkaufen. AuchEinrichtungen der Stadt <strong>Wien</strong> beteiligten sich am Konkurrenzkampf um die kostenlosoder günstig angebotenen Objekte.Die Rückstellungsgesetze der Nachkriegszeit erklärten entgeltliche und unentgeltlicheRechtsgeschäfte während der deutschen Besatzung Österreichs für null und nichtig,„wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oderwirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind“ (BGBl. 106/1946; §1). 1 DieRückstellungsverfahren wurden aber vielfach behindert oder verzögert bzw. kam es zu„Tauschgeschäften“, bei denen Ausfuhrbewilligungen gegen die kostenloseÜberlassung von Gegenständen erteilt wurden. In anderen Fällen wiederum konntenkeine Rückstellungsanträge eingebracht werden, weil die dazu Berechtigten sowieallfällige Nachkommen durch das NS-Regime ermordet worden waren.Um diese moralische und rechtliche Lücke zu schließen, beschloss der <strong>Wien</strong>erGemeinderat in Entsprechung eines Bundesgesetzes für die Museen und Sammlungendes Bundes, 2 am 29. April 1999, Kunst- und Kulturgegenstände aus dem Bestand derStadt <strong>Wien</strong> an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger bzw. demNationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zuübereignen, die1 Bundesgesetz vom 15. Mai 1946, BGBl. Nr. 106/1946, über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften undsonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind.2 Bundesgesetz vom 4. Dezember 1998, BGBl. Nr. 181/1998, über die Rückgabe von Kunstgegenständen ausden Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!