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Familienwegweiser - Landkreis Ludwigslust

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Angebote:<br />

• Hilfe zur persönlichen und sozialen Orientierung<br />

• Hilfe beim Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten<br />

• Beschaffung geeigneter Blindenhilfsmittel<br />

• Erlernen der Punktschrift<br />

• Inanspruchnahme berufsfördernder Maßnahmen<br />

• verschiedene Fach- und Interessengruppen<br />

Jugend-.und.Familienzentrum.„Club.am.Südring“<br />

Südring 19, 19370 Parchim<br />

� 03871 212337, Fax: 03871 288494<br />

Internet: www.buergerkomitee-parchim.de<br />

Im Rahmen des Leistungsspektrums werden viele Betätigungsmöglichkeiten<br />

für Jung und Alt angeboten:<br />

– Gemeinsame Wanderungen<br />

– Spielnachmittage<br />

– Informationsveranstaltungen<br />

– kreative und sportliche Nachmittage<br />

– Umgang mit PC-Technik usw.<br />

Caritas.Westmecklenburg.e..V.<br />

Sabine.Piesker<br />

Caritas-Sozialstation<br />

Vogelsang 2, 19370 Parchim, � 03871 226575, Fax: 03871 226578<br />

E-Mail: sst-parchim@caritas-mecklenburg.de<br />

Internet: www.caritas-mecklenburg.de<br />

– Schulung von pflegenden Angehörigen<br />

– Weitergabe von Fachwissen bei Pflegehausbesuchen<br />

– Beratung bei sozialen Problemen (Anträge stellen, Behördengänge) und<br />

in pflegerischen Fragen (Hilfsmittelverleih, Kontakte Hausarzt, Sanitätshäuser,<br />

Apotheken)<br />

Angebote für Senioren gibt es auch bei den Kommunen, weiteren Sozialstationen<br />

und bei den Kirchgemeinden (zu erfragen bei der Kirchenkreisverwaltung<br />

Parchim; Lindenstraße 1; 19370 Parchim, � 03871 63330).<br />

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet-Serviceportal des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Parchim (Internet: www.kreis-pch.de).<br />

. .Vollmacht.–.Verfügung.–.Testament<br />

Vorsorgevollmacht<br />

In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt,<br />

die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten,<br />

die in ihr genannt werden. Die Vollmacht muss klar abgefasst<br />

werden und alle Lebensbereiche, auch gesundheitliche Belange umfassen.<br />

Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und<br />

ohne Einmischung von außen die persönlichen Angelegenheiten regeln zu<br />

lassen. Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht<br />

ist das Vertrauen zu der ausgewählten Person. Die Vorsorgevollmacht unterliegt<br />

keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich<br />

unterschrieben werden. Eine erteilte Vollmacht kann von der Betreuungsbehörde<br />

des <strong>Landkreis</strong>es beglaubigt werden.<br />

Betreuungsverfügung<br />

Eine Betreuungsverfügung kommt dann in Frage, wenn sich niemand bereit<br />

erklärt oder niemand zur Verfügung steht, dem eine Vollmacht erteilt<br />

werden kann, oder wenn andere Gründe vorliegen, lieber eine gerichtliche<br />

Regelung der Angelegenheiten zu wünschen. Eine Betreuungsverfügung<br />

enthält Wünsche und Zielvorgaben in persönlichen Angelegenheiten, auch<br />

in gesundheitlichen Belangen (z. B. Wunschbetreuer, Lebensgewohnheiten,<br />

Wohnen, Pflege, Heimaufnahme). Eine Betreuungsverfügung sollte schriftlich<br />

abgefasst werden.<br />

Patientenverfügung<br />

.Senioren<br />

Eine Patientenverfügung enthält Behandlungswünsche gegenüber Ärzten<br />

und Pflegepersonal für den Fall einer Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit.<br />

Dieses ist krankheits- und behandlungsbezogen klar und unmissverständlich<br />

auszudrücken, damit Ärzte und Pflegepersonal und Bevollmächtigter<br />

oder Betreuer im Sinne des Erklärenden handeln können. Aus<br />

Beweisgründen ist die Patientenverfügung möglichst (hand-)schriftlich abzufassen<br />

und eigenhändig zu unterschreiben. Neben der Vertretung mittels<br />

einer Vollmacht gibt es die Vertretung durch einen gesetzlichen Betreuer,

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