Familienwegweiser - Landkreis Ludwigslust
Familienwegweiser - Landkreis Ludwigslust
Familienwegweiser - Landkreis Ludwigslust
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Angebote:<br />
• Hilfe zur persönlichen und sozialen Orientierung<br />
• Hilfe beim Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten<br />
• Beschaffung geeigneter Blindenhilfsmittel<br />
• Erlernen der Punktschrift<br />
• Inanspruchnahme berufsfördernder Maßnahmen<br />
• verschiedene Fach- und Interessengruppen<br />
Jugend-.und.Familienzentrum.„Club.am.Südring“<br />
Südring 19, 19370 Parchim<br />
� 03871 212337, Fax: 03871 288494<br />
Internet: www.buergerkomitee-parchim.de<br />
Im Rahmen des Leistungsspektrums werden viele Betätigungsmöglichkeiten<br />
für Jung und Alt angeboten:<br />
– Gemeinsame Wanderungen<br />
– Spielnachmittage<br />
– Informationsveranstaltungen<br />
– kreative und sportliche Nachmittage<br />
– Umgang mit PC-Technik usw.<br />
Caritas.Westmecklenburg.e..V.<br />
Sabine.Piesker<br />
Caritas-Sozialstation<br />
Vogelsang 2, 19370 Parchim, � 03871 226575, Fax: 03871 226578<br />
E-Mail: sst-parchim@caritas-mecklenburg.de<br />
Internet: www.caritas-mecklenburg.de<br />
– Schulung von pflegenden Angehörigen<br />
– Weitergabe von Fachwissen bei Pflegehausbesuchen<br />
– Beratung bei sozialen Problemen (Anträge stellen, Behördengänge) und<br />
in pflegerischen Fragen (Hilfsmittelverleih, Kontakte Hausarzt, Sanitätshäuser,<br />
Apotheken)<br />
Angebote für Senioren gibt es auch bei den Kommunen, weiteren Sozialstationen<br />
und bei den Kirchgemeinden (zu erfragen bei der Kirchenkreisverwaltung<br />
Parchim; Lindenstraße 1; 19370 Parchim, � 03871 63330).<br />
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet-Serviceportal des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Parchim (Internet: www.kreis-pch.de).<br />
. .Vollmacht.–.Verfügung.–.Testament<br />
Vorsorgevollmacht<br />
In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt,<br />
die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten,<br />
die in ihr genannt werden. Die Vollmacht muss klar abgefasst<br />
werden und alle Lebensbereiche, auch gesundheitliche Belange umfassen.<br />
Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und<br />
ohne Einmischung von außen die persönlichen Angelegenheiten regeln zu<br />
lassen. Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht<br />
ist das Vertrauen zu der ausgewählten Person. Die Vorsorgevollmacht unterliegt<br />
keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich<br />
unterschrieben werden. Eine erteilte Vollmacht kann von der Betreuungsbehörde<br />
des <strong>Landkreis</strong>es beglaubigt werden.<br />
Betreuungsverfügung<br />
Eine Betreuungsverfügung kommt dann in Frage, wenn sich niemand bereit<br />
erklärt oder niemand zur Verfügung steht, dem eine Vollmacht erteilt<br />
werden kann, oder wenn andere Gründe vorliegen, lieber eine gerichtliche<br />
Regelung der Angelegenheiten zu wünschen. Eine Betreuungsverfügung<br />
enthält Wünsche und Zielvorgaben in persönlichen Angelegenheiten, auch<br />
in gesundheitlichen Belangen (z. B. Wunschbetreuer, Lebensgewohnheiten,<br />
Wohnen, Pflege, Heimaufnahme). Eine Betreuungsverfügung sollte schriftlich<br />
abgefasst werden.<br />
Patientenverfügung<br />
.Senioren<br />
Eine Patientenverfügung enthält Behandlungswünsche gegenüber Ärzten<br />
und Pflegepersonal für den Fall einer Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit.<br />
Dieses ist krankheits- und behandlungsbezogen klar und unmissverständlich<br />
auszudrücken, damit Ärzte und Pflegepersonal und Bevollmächtigter<br />
oder Betreuer im Sinne des Erklärenden handeln können. Aus<br />
Beweisgründen ist die Patientenverfügung möglichst (hand-)schriftlich abzufassen<br />
und eigenhändig zu unterschreiben. Neben der Vertretung mittels<br />
einer Vollmacht gibt es die Vertretung durch einen gesetzlichen Betreuer,