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Master of advanced studies in Criminology - SCIP - Universität Bern

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OPFERSCHUTZ DURCH STRAFRECHT?Die Karriere des Phänomens der häuslichen Gewalt und die Debatte um die Offizialisierung• Die e<strong>in</strong>fache Körperverletzung (Art. 123 StGB), wiederholte Tätlichkeiten (Art. 126StGB), die Drohung (Art. 180 StGB), die sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) und dieVergewaltigung (Art. 190 StGB werden von Amtes wegen verfolgt, wenn der Täterder Ehegatte oder der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist oderwar und die Tat während der Ehe bzw. Lebensgeme<strong>in</strong>schaft oder bis zu e<strong>in</strong>em Jahrnach der Scheidung bzw. Trennung begangen wurde.• Die zuständige Behörde der Strafrechtspflege kann jedoch das Verfahren provisorische<strong>in</strong>stellen, wenn das Opfer e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen Körperverletzung, e<strong>in</strong>er Drohung odere<strong>in</strong>er Nötigung oder von wiederholten Tätlichkeiten dies verlangt oder e<strong>in</strong>ementsprechenden Antrag der Behörde zustimmt. Das Opfer kann se<strong>in</strong>e Zustimmungaber <strong>in</strong>nert sechs Monaten mündlich oder schriftlich widerrufen und damit dieWiederaufnahme des Verfahrens bewirken; andernfalls verfügt die zuständigeBehörde nach sechs Monaten die def<strong>in</strong>itive E<strong>in</strong>stellung des Verfahrens 93 .Die Vorlage wurde im Herbst 2003 <strong>in</strong> beiden Räten ohne Änderungen angenommen, alleM<strong>in</strong>derheitsanträge wurden verworfen. Die Referendumsfrist ist danach unbenutztverstrichen und die neuen Regelungen s<strong>in</strong>d dann per 1. April 2004 <strong>in</strong> Kraft gesetzt worden 94 .1.3.2 Das Bild des relevanten Phänomens <strong>in</strong> der NormgeneseBei der Genese der neuen Strafrechtsnormen wird, wie <strong>in</strong> der gesamten Diskussion umhäusliche Gewalt, als Ausgangsbasis auf die Arbeit von GILLIOZ/DE PUY/DUCRETverwiesen 95 , welche die Ergebnisse e<strong>in</strong>er Umfrage auf die Gesamtbevölkerunghochrechneten und so darauf kamen, dass 12,6% aller Frauen im Verlaufe ihres bisherigenLebens körperliche Gewalt durch e<strong>in</strong>en Partner erleiden mussten, bzw. dass an 20,7% allerFrauen durch e<strong>in</strong>en Partner körperliche oder sexuelle Gewalt begangen wurde 96 .93 Bericht Rechtskommission NR Offizialisierung, BBl 2003 1909 ff.94 AS 2004 1403 ff.95 Siehe Bericht Rechtskommission NR Offizialisierung, BBl 2003, 1912.96 GILLIOZ/DE PUY/DUCRET 1997, passim.32

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