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Master of advanced studies in Criminology - SCIP - Universität Bern

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OPFERSCHUTZ DURCH STRAFRECHT?Die Karriere des Phänomens der häuslichen Gewalt und die Debatte um die Offizialisierung1. DIE KARRIERE DES PHÄNOMENS DER HÄUSLICHEN GEWALT IM ALLGEMEINENUND DIE DEBATTE UM DIE OFFIZIALISIERUNG IM BESONDERENDas Phänomen der häuslichen Gewalt hat im gesellschafts- und krim<strong>in</strong>alpolitischen Diskursder Schweiz (und weltweit) seit den 1990er Jahren e<strong>in</strong>e fast beispiellose Karriere gemacht.Diese Diskussion um häusliche Gewalt bildet den unmittelbaren Kontext der Offizialisierungvon Delikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, und damit des E<strong>in</strong>satzes vonStrafrecht zum Umgang mit Übergriffen <strong>in</strong> Nahebeziehungen.Im Folgenden wird dargestellt, wie häusliche Gewalt verstanden wird, von welcher Struktur,Art und Form des Phänomens ausgegangen wird. Dem folgt e<strong>in</strong> Überblick über die mit derBekämpfung der häuslichen Gewalt verbundenen Reformen auf der politischen, derrechtlichen und der organisationalen Ebene. Der Fokus wird dann besonders auf diestrafrechtlichen Verschärfungen und die Diskussion um die Offizialisierung gelegt.Abschliessend wird <strong>in</strong> diesem ersten Kapitel dargestellt, <strong>in</strong>wieweit das gesamte Programmder im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt aufgestellten Forderungen Umsetzung fand,oder ob <strong>in</strong>soweit Unterschiede bestehen.Von daher kann <strong>in</strong> den nachfolgenden Kapiteln untersucht werden, <strong>in</strong> welchem gesellschaftsundkrim<strong>in</strong>alpolitischen Umfeld das Anliegen des Schutzes von Opfern häuslicher GewaltKarriere machen konnte, <strong>in</strong>wieweit es anschlussfähig ist an krim<strong>in</strong>alpolitische Trends derSpätmoderne, und <strong>in</strong>wieweit die Art und der Inhalt der Diskussion um die Offizialisierungder Delikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt diese Trends widerspiegeln.1.1 Die Diskussion um das Phänomen der häuslichen Gewalt1.1.1 Das klassische Bild häuslicher GewaltEs besteht im öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs weder e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>gültigepsychosoziale noch e<strong>in</strong>e exakte gesetzliche Def<strong>in</strong>ition der häuslichen Gewalt, bzw. der„domestic violence“, wie das Phänomen üblicherweise im <strong>in</strong>ternationalen Kontext genanntwird.8

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