Info vun "eis Geme - Flaxweiler
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Für die Amiperas 10.000.- F (10.000.- F) und für die Elternverveinigung des Schulsyndikates Dreiborn<br />
4.000.- F (4.000.- F). Die Entente von Gostingen erhält 11.000.- F (11.000.- F) und die Entente von<br />
Oberdonven 8.000.- F (8.000.- F).<br />
Finanziell unterstützen wird die <strong>Geme</strong>inde die Blindenvereinigung 1.000.- F (1.000.- F); das Rote Kreuz<br />
1.000.- F (1.000.- F); die Liga gegen Tuberkulose 1.000.- F (1.000.- F). Der Mouvement Européen<br />
erhält 1.500.- F (1.500.- F); die Sportsamicale der Behinderten 2.000.- F (2.000.- F); die Securité<br />
Routière 6.000.- F (6.000.- F). Der Guden a Scouten Trupp Wormeldengen erhält 2.000.- F (2.000.- F);<br />
die Elternvereinigung des LTJB Grevenmacher 1.000.- F (1.000.- F); die Fondation Raoul Follerau<br />
3.000.- F (3.000.- F). (alle Beträge einstimmig)<br />
Einen weiteren bedeutenden Ausgabeposten von 288.000.- F (294.000.- F) stellen die<br />
Schülersubsidien dar, die mit je 3.000.- F an 36 noch schulpflichtige und an 60 nicht mehr<br />
schulpflichtige Schüler und Studenten gewährt werden. (einstimmig)<br />
11) Genehmigung einer Grabkonzession in Gostingen (N. FANDEL)<br />
Mit Datum vom 14. März 1995 beantragt H. Ernest WEIRICH aus Gostingen die Genehmigung einer<br />
Grabkonzession auf dem Friedhof von Gostingen. Der <strong>Geme</strong>inderat ist damit einverstanden, die<br />
frühere Konzession der Familie RIES-FLAMMANG an den Antragsteller zu übertragen. (einstimmig)<br />
12) Genehmigung der abgeänderten Statuten des S.I.C.E.C.<br />
Die wesentliche Statutenänderung des Syndikates zwecks Bau und Betreibung eines Krematoriums<br />
besteht darin, dem Vorstand des Syndikates die Befugnis zu erteilen, die Betriebskonzession eventuell<br />
an ein privates Unternehmen abzugeben. Nach Meinung des <strong>Geme</strong>inderates ist es nicht vertretbar,<br />
dieser Statutennänderung zuzustimmen, ohne dass vorher die würdige Bestattung vor der Erzielung<br />
von Privatgewinn sichergestellt wird. Die Statutenänderung wird nicht genehmigt. (einstimmig)<br />
13) Einspruch gegen das Urteil vom 28.02.95 des Verwaltungsgerichtes Strassburg in<br />
Sachen Nuklearanlage Cattenom<br />
Durch Brief vom 28. Februar 1995 wurde der <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> vom Verwaltungsgericht Strassburg<br />
das Urteil betr. Nuklearzentrale Cattenom zugestellt. Aus diesem Urteil geht hervor, dass das Gericht<br />
in Strassburg die Einwände verworfen hat, die von den Luxemburger <strong>Geme</strong>inden gegen den Ausstoss<br />
von radioaktiven Emissionen in der Nuklearzentrale Cattenom vorgebracht wurden. Da die <strong>Geme</strong>inde<br />
<strong>Flaxweiler</strong> von Anfang an die Solidaritätsaktion unterstützt hat, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat, den<br />
gemeinsamen Einspruch durch Berufung gegen das ergangene Urteil beim Verwaltungsgericht in<br />
Strassburg zu unterstützen. (einstimmig)<br />
14) Genehmigung des Konventionsvertrages mit den Feuerwehren<br />
Die fünf Feuerwehrkorps der <strong>Geme</strong>inde haben sich aus eigener Initiatve zu einer gezielten<br />
Zusammenarbeit ihrer Wehren entschlossen, um somit im Falle eines Einsatzes eine optimale<br />
Hilfel<strong>eis</strong>tung zu gewährl<strong>eis</strong>ten. Der von ihnen aufgestellte Konventionsvertrag sieht vor, dass die fünf<br />
Dorfwehren mit ihrem eigenem autonomem Vereinsleben fortbestehen und dass jede Wehr ihr jetziges<br />
Material und ihre Gebäulichkeiten beibehält. Spätere Neuanschaffungen sollen nach einem koordinierten<br />
Plan erfolgen; des weiteren wird ein gemeinsamer Übungskalender erstellt mit dem Ziel, den<br />
Ausbildungsstand der Feuerwehrleute auf einen gleichen Stand zu bringen. Die Zusammenarbeit wird<br />
durch einen Koordinationsausschuss geregelt, in welchem jede Wehr mit dem Wehrleiter und einem