Info vun "eis Geme - Flaxweiler
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<strong>Info</strong> <strong>vun</strong> "<strong>eis</strong> <strong>Geme</strong>ng Fluessweiler", erausgin vum Schäfferot 1/95<br />
3. November 1995 <strong>Info</strong> 19<br />
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GEMEINDERATSSITZUNG VOM 17. FEBRUAR 1995 8.30 UHR<br />
Einberufung am 10. Februar 1995; mitzugestellte Unterlagen 47 + 9 Seiten;<br />
Anwesend: Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT, Schöffen WEIRICH und STEFFES,<br />
Räte SCHROEDER, SCHINTGEN, MATHIEU, NILLES, KONSBRÜCK und EISCHEN.<br />
Sekretär SCHONS<br />
Zahl der Zuhörer: 1<br />
Aufzeichnung auf Tonband Nr. 4/94 Seite 2 von 186 - 444<br />
Unterzeichnen von vorherigen Sitzungsbeschlüssen:<br />
- Definitive Genehmigung des Bebauungsplanes (P.A.G.)<br />
- Einnahmeerklärungen<br />
- Änderung der Statuten des interkommunalen <strong>Info</strong>rmatiksyndikates SIGI<br />
- Aufnahme der <strong>Geme</strong>inde WEILER-LA-TOUR in das <strong>Info</strong>rmatiksyndikat SIGI<br />
- Aufnahme der <strong>Geme</strong>inde MANTERNACH in das Syndikat zwecks Bau und Betreiben eines<br />
Krematoriums (SICEC)<br />
- Anschaffung von Feuerwehrmaterial für die Wehren der <strong>Geme</strong>inde<br />
- Genehmigung eines Verkehrsreglementes in der "rue Scheed" in Niederdonven<br />
- Provisorische Genehmigung betr. Baulandneueinteilung im Ort "rue de la Moselle" in<br />
Oberdonven (A. FUNCK)<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1) Einnahmeerklärungen<br />
8 Einnahmeerklärungen in Höhe von 1.040.117.- F insgesamt (Subsidien für Aufforstungsarbeiten<br />
165.000.- F, verschiedene Zählungen 3.420.- F, Gehaltszulagen 492.530.- F; Entschädigung für den<br />
Verkauf von altem Papier 2.606.- F; Wasserleitungsreparaturen 219.070.- F; Verschiedenes 157.491.- F),<br />
sowie eine Berichtigung in Höhe von 4.195.- F und Einnahmen des Sozialamtes von insgesamt<br />
935.444.- F werden gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)
2) Genehmigung von Pachtverträgen<br />
Fünf vom Schöffenkollegium abgeschlossene Pachtverträge werden genehmigt wie folgt:<br />
Pächter: Fläche: Ort: Pr<strong>eis</strong> pro Jahr:<br />
KOEUNE Camille 107,40 Ar Auf den Sitzen 6.444.- F<br />
ROLLINGER Roger 58,70 Ar Auf der Lampicht 1.690.- F<br />
WALENTINY Michel 29,30 Ar Auf der Lampicht 1.172.- F<br />
MANGEN Guy 131,60 Ar Hart 10.120.- F<br />
AGRI-TOP 245,00 Ar Auf dem Kalk 19.250.- F<br />
Die Pachtverträge gelten vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 1996. Die Eintragungsgebühr<br />
(500.- F pro Pachtvertrag) geht ebenfalls zu Lasten des Pächters. (einstimmig)<br />
3) Verlängerung von Mietverträgen in <strong>Flaxweiler</strong> und Beyren<br />
Die Mietverträge von DI FLORIANO Mario und SCHONS Raymond in Beyren sowie von THILLGES<br />
Georges in <strong>Flaxweiler</strong> werden vom <strong>Geme</strong>inderat wegen möglicher Umänderungsarbeiten (siehe<br />
Teleflax <strong>Info</strong> 16 vom 7. April 1994 resp. <strong>Info</strong> 17 vom 29. Juli 1994) jeweils nur um ein Jahr (bis zum 31.<br />
Mai 1996) verlängert. (einstimmig)<br />
4) Immobiliartransaktion in Gostingen: Gratis-Abtretung in der "Burgaass" (von den<br />
Konsorten ENGEL)<br />
Es handelt sich um 6 Streifen gelegen in der "Burgaass" in Gostingen, gross insgesamt 0,77 Ar, die<br />
laut Genehmigung des an dieser Stelle von den Konsorten ENGEL durchgeführten Lotissements als<br />
Freifläche für <strong>Geme</strong>indezwecke dienen sollen und somit, laut Artikel 19 des Gesetzes vom 12. Juni<br />
1937 betr. die Bebauung der Städte und grösseren Ortschaften, von den Eigentümern gratis an die<br />
<strong>Geme</strong>inde abzutreten sind. Die Unkosten (Kadasterausmessung, notarieller Akt) gehen zu Lasten der<br />
Abtretenden. (einstimmig)<br />
5) Genehmigung von Abrechnungen<br />
Folgende vier Abrechnungen werden mit einer Gesamtausgabe von 2.315.718,. F genehmigt:<br />
- Neubau eines Waldweges im Ort "Rangels"in <strong>Flaxweiler</strong> (Kosten: 634.591.- F; staatliches Subsid:<br />
80%)<br />
- Neubau eines Waldweges im Ort "Gostingerbusch" in Gostingen (Kosten: 505.378.- F; staatliches<br />
Subsid: 80%)<br />
- Beschotterung des Feldweges im Ort "Canacher-Berg" in Gostingen (Kosten: 811.173.- F; staatliches<br />
Subsid: 20%)<br />
- Säuberung der "Gostingerbaach" in Gostingen (Kosten: 364.576.- F; saatliches Subsid: 50%)<br />
(einstimmig)<br />
6) Abrechnung der bereits ausgeführten Infrastrukturarbeiten in der "rue Toschacker"<br />
in Oberdonven<br />
Da die Anlieger LOGTENBERG & KONSORTEN gegenwärtig ihre Landparzelle, gelegen im<br />
Lotissement KAYSER in der "rue Toschacker" in Oberdonven, zwecks Bebauung beanspruchen,<br />
müssen die von der <strong>Geme</strong>inde vorfinanzierten Infrastrukturarbeiten vor Erteilung der Baugenehmigung<br />
an die <strong>Geme</strong>indekasse zurückgezahlt werden. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte<br />
Abrechnung inklusive TVA betr. Abwasserkanal und Wasserleitung teilt sich wie folgt auf:
Die durch den technischen Dienst aufgestellte Abrechnung wird genehmigt. (einstimmig)<br />
7) Genehmigung des Anteils der <strong>Geme</strong>inde an den Infrastrukturkosten (Pr<strong>eis</strong>revision)<br />
in der "rue de l'Eglise" in Beyren<br />
Bedingt durch die gestzlich vorgesehene Pr<strong>eis</strong>revision belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die<br />
bereits vor zwei Jahren abgeschlossenen Infrastrukturarbeiten (Verlegung eines Abwasserkanals<br />
sowie einer Wasserleitung) im Lotissement STURM in der "rue de l'Eglise" in Beyren auf 86.148.- F.<br />
Von dieser Ausgabe entfallen auf die <strong>Geme</strong>inde 48.361.- F, der Restbetrag in Höhe von 37.787.- F<br />
geht zu Lasten der anderen Anlieger. (einstimmig)<br />
8) Genehmigung des Anteils der <strong>Geme</strong>inde an den Infrastrukturkosten im Lotissement<br />
"Unter den drei Morgen - rue Toschacker" in Oberdonven<br />
Im Zusammenhang mit den Infrastrukturarbeiten im Lotissement "Unter den drei Morgen - rue<br />
Toschacker" in Oberdonven übernimmt die <strong>Geme</strong>inde einen Teil der Unkosten, u.z. die Erneuerung des<br />
Strasseneingangsbereiches stossend an die "rue Mechtem", das Pflanzen von Bäumen sowie die<br />
Umänderungen vor den bereits fertig erschlossenen Baugrundstücken. Laut dem vom Studienbüro<br />
BEST aufgestellten Kostenvoranschlag beläuft sich der <strong>Geme</strong>indeanteil an den Arbeiten auf 460.000.- F<br />
(inklusive TVA). Der Kostenanschlag wird genehmigt. (einstimmig)<br />
9) Definitive Genehmigung betr. Baulandneueinteilung im Ort "rue de la Moselle" in<br />
Oberdonven (A. FUNCK)<br />
Da niemand während der öffentlichen Reklamationsfrist von 30 Tagen Einspruch erhoben hat, wird die<br />
am 30. Dezember 1994 provisorisch genehmigte Baulandneueinteilung im Ort "rue de la Moselle" in<br />
Oberdonven (siehe Teleflax <strong>Info</strong> 18 vom 8. Februar 1995) definitiv genehmigt. (einstimmig)<br />
10) Definitive Genehmigung betr. Baulandeinteilung im Ort "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong><br />
(J. SCHILTZ)<br />
Das am 10. Juni 1994 provisorisch genehmigte Lotissementsprojekt innerhalb des Bauperimeters,<br />
begreifend 2 Baulose im Ort "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong> (siehe Teleflax-<strong>Info</strong> 17 vom 29. Juli 1994)<br />
wurde am 9. September 1994 vom Antragsteller J. SCHILTZ mittels Schreiben seines Rechtsanwaltes<br />
zurückgezogen. Mit Brief vom 3. Februar 1995 beantragt der Eigentümer J. SCHILTZ nunmehr die<br />
Fortsetzung der Genehmigungsprozedur. Da niemand während der öffentlichen Reklamationsfrist von<br />
30 Tagen Einspruch erhoben hat, wird die Baulandeinteilung definitiv genehmigt. (einstimmig)
11) Antrag von J. SCHILTZ zwecks Änderung der Katastergrenzen seiner Immobilie in<br />
der "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong><br />
In Bezugnahme auf Absatz 10 der ihm am 6. Januar 1995 ausgestellten Baugenehmigung betr. den<br />
Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes, gelegen in <strong>Flaxweiler</strong>, 12, rue Behnert, in ein<br />
Wohngebäude mit drei zusätzlichen Wohnungen, beantragt J. SCHILTZ durch Schreiben vom 11.<br />
Januar 1995 die Genehmigung "an seinem Bauprojekt durch die Cegedel Messungen ausführen zu<br />
lassen zwecks Installierung eines zweiten Stromanschlussses". Nach Einsicht des beigefügten<br />
Einteilungsplanes der Katasterverwaltung vom 13. Januar 1995 stellt der <strong>Geme</strong>inderat fest, dass der<br />
Antragsteller entgegen seinen früheren Behauptungen bereits im vergangenen Jahr einen<br />
Einteilungsplan des betreffenden Gebäudes in die Wege geleitet hatte. Der <strong>Geme</strong>inderat stellt weiter<br />
fest, dass zwecks Genehmigung der Neueinteilung die übliche Genehmigungsprozedur für<br />
Lotissemente einzuhalten ist und dass über den Antrag erst entschieden werden kann, wenn das<br />
Gutachten der "Commission d'aménagement" vorliegt.<br />
(einstimmig)<br />
12) Kostenvoranschläge betr. Instandsetzung von Waldwegen<br />
a) Gostingerbusch in Gostingen<br />
b) Héichtwee in <strong>Flaxweiler</strong><br />
Die Kostenvoranschläge betr. Instandsetzung der Waldwege in den Orten:<br />
a) Gostingerbusch in Höhe von 646.415.- F (Länge: 300m; Breit: 3,50m) und<br />
b) Héichtwee in Höhe von 558.555.- F (Länge: 700 m; Breite: 3,50 m)<br />
werden angenommen. (einstimmig)<br />
13) Genehmigung eines zusätzlichen Wasserleitungsanschlusses: FOETZ-MOHR Léa,<br />
Buchholz<br />
Dem Antrag von FOETZ-MOHR Léa aus Buchholz betr. Genehmigung eines zusätzlichen<br />
Wasserleitungsanschlusses für den neuerbauten Stall, gelegen im Ort "Bourwies" in Buchholz sowie<br />
der Verlegung des bestehenden Anschlusses vom alten Stall in das Wohnhaus wird stattgegegen.<br />
(einstimmig)<br />
14) Genehmigung der abgeänderten Artikel 26 und 27 des Kollektivvertrages für die<br />
<strong>Geme</strong>indearbeiter<br />
Die im Rahmen der Krankenkassenreform abgeänderten Artikel 26 und 27 des<br />
Staatsarbeiterkollektivvertrages, den die <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> seit 1966 auf die <strong>Geme</strong>indearbeiter<br />
anwendet, sehen u.a. vor, dass dem Arbeiter im Falle von Krankheit, Betriebs- und Wegeunfall, vom<br />
Arbeitgeber die Fortzahlung des Normalnettolohnes gewährl<strong>eis</strong>tet wird. Die Abänderungen werden<br />
gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)<br />
15) Genehmigung des Defizites der Kirchenfabriken von Beyren, Gostingen und<br />
Niederdonven (1991 und 1992)<br />
Da die Abschlusskonten der Kirchenfabriken von Beyren, Gostingen und Niederdonven 1991 und 1992<br />
mit einem Gesamtdefizit von 120.783.- F abschliessen, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat ein diesbezügliches<br />
Subsid zu votieren. (einstimmig)
16) Genehmigung eines Vertrages betr. Finanzierung der Musikschule in<br />
Grevenmacher<br />
Der von Jahr zu Jahr erneuerbare Vertrag mit der <strong>Geme</strong>inde Grevenmacher zwecks Beteiligung an der<br />
Finanzierung ihrer Musikschule (siehe Teleflax <strong>Info</strong> 17 vom 29. Juli 1994) wird für das Schuljahr<br />
1994/95 genehmigt. Es bleibt zu bemerken, dass im Jahr 1994/95 fünf Schüler der <strong>Geme</strong>inde Kurse<br />
belegt haben und dass sich die Gesamtausgabe auf 57.000.- F beläuft. (einstimmig)<br />
17) Mitteilung des genehmigten Haushalts 1995 der <strong>Geme</strong>inde<br />
Laut Artikel 124 des <strong>Geme</strong>indegesetzes vom 13. Dezember 1988 teilt das Schöffenkollegium dem<br />
<strong>Geme</strong>inderat mit, dass der Innenminister den vom <strong>Geme</strong>inderat am 30. Dezember 1994 votierten<br />
Haushalt 1995 integral gutgeh<strong>eis</strong>sen hat.<br />
18) Verschiedenes<br />
Mitteilungen<br />
- Der Bürgerm<strong>eis</strong>ter informiert, dass am 7. Februar 1995 eine Zusammenkunft mit der staatlichen<br />
Kirchenkommission zwecks Besichtigung der Kirchen von Beyren, Gostingen, Niederdonven und<br />
Oberdonven stattgefunden hat. Dabei wurde eine nicht ungefährliche Ausbauchung verschiedener<br />
Kirchenfenster in Niederdonven festgestellt. Aus einem von der ursprünglichen Herstellerfirma BINS-<br />
FELD aus Trier zugestellten Kostenanschlag geht hervor, dass die Restauration mit erheblichen<br />
Ausgaben verbunden ist und deshalb die entsprechende Genehmigungsprozedur eingehalten werden<br />
muss.<br />
-Laut Schöffenrat wurde bei der letzten Zusammenkunft mit Architekt Marcel NIEDERWEIS betr.<br />
Festsaal in Beyren die Möglichkeit des Ausbaues des bestehenden Gebäudes in eine geschlossene<br />
Halle in Betracht gezogen. Auch fand ein weiteres Treffen mit Architektin Sylvie GASPARD betr.<br />
Planung des Feuerwehrraumes in Oberdonven statt.<br />
- Schöffe WEIRICH teilt mit, dass am 7. April 1995 um 19.30 Uhr im Festsaal in Niederdonven eine<br />
Feier anlässlich der 25jährigen Amtszeit von Bürgerm<strong>eis</strong>ter Roger LENERT stattfindet.<br />
Anfragen<br />
- Rat SCHROEDER erinnert daran, dass die Busstrecke Mensdorf-Grevenmacher noch immer von<br />
der Firma WEBER aus Canach gefahren wird. Er bemängelt jedoch, dass keine Haltestelle in Beyren<br />
vorgesehen ist. Schöffe WEIRICH erläutert, dass zusätzliche Busverbindungen in einer zweiten Phase<br />
vom Transportministerium ausgearbeitet werden.<br />
- Rat NILLES w<strong>eis</strong>t darauf hin, dass der Hydrant beim Haus FELTES in der "rue Kiem" in Beyren im<br />
Falle eines Feuers nur schwer zugänglich sei, weil er zu nahe an der Scheune steht. Der<br />
<strong>Geme</strong>indetechniker soll prüfen, ob man dort einen zweiten Hydranten installieren kann.<br />
- Rat NILLES macht darauf aufmerksam, dass sich der Feldweg, der zum Fussballplatz in Beyren führt,<br />
in einem sehr schlechten Zustand befindet.
GEMEINDERATSSITZUNG VOM 9. MÄRZ 1995 21.00 UHR<br />
Einberufung am 3. März 1995; mitzugestellte Unterlagen 38 Seiten;<br />
Anwesend: Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT, Schöffen WEIRICH und STEFFES,<br />
Räte SCHROEDER, SCHINTGEN, MATHIEU, NILLES, KONSBRÜCK und EISCHEN.<br />
Sekretär SCHONS<br />
Zahl der Zuhörer: 1<br />
Aufzeichnung auf Tonband Nr. 1/95 Seite 1 von 000 - 075<br />
Unterzeichnen von vorherigen Sitzungsbeschlüssen:<br />
- Einnahmeerklärungen<br />
- Immobiliartransaktion in Gostingen: Gratis-Abtretung in der "Burgaass" (von den Konsorten ENGEL)<br />
- Genehmigung von Abrechnungen<br />
- Definitive Genehmigung betr. Baulandneueinteilung im Ort "rue de la Moselle" in Oberdonven (A.<br />
FUNCK)<br />
- Definitive Genehmigung betr. Baulandeinteilung im Ort "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong> (J. SCHILTZ)<br />
- Kostenvoranschläge betr. Instandsetzung von Waldwegen: a) Gostingerbusch in Gostingen und b)<br />
Héichtwee in <strong>Flaxweiler</strong><br />
- Genehmigung der abgeänderten Artikel 26 und 27 des Kollektivvertrages für die <strong>Geme</strong>indearbeiter<br />
- Genehmigung des Defizites der Kirchenfabriken von Beyren, Gostingen und Niederdonven (91 + 92)<br />
- Genehmigung eines Vertrages betr. Finanzierung der Musikschule in Grevenmacher<br />
- Mitteilung des genehmigten Haushalts 1995 der <strong>Geme</strong>inde<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1) Einnahmeerklärungen<br />
Vier Einnahmeerklärungen in Höhe von insgesamt 431.525.- F ( Graberstellungskosten 9.000.- F;<br />
Staatssusidien für das Reinigen von Bächen 182.288.- F und für öffentliche Beleuchtung 237.192.- F;<br />
verschiedene Zählungen 3.045.- F) werden genehmigt. (einstimmig)<br />
2) Immobiliartransaktionen in <strong>Flaxweiler</strong>, Beyren und Gostingen<br />
a) Ankauf zum Zwecke des Quellenschutzes (BERTRAND)<br />
Der Schöffenrat hat am 17. Februar 1995 von den Konsorten BERTRAND zehn Parzellen gelegen in<br />
der Sektion <strong>Flaxweiler</strong> in den Orten "Im Bekert", "Breitdriesch", "Auf Schack" und "Auf der Lampicht"<br />
mit einer Gesamtfläche von 232,65 Ar zum Pr<strong>eis</strong> von 1.120.000.- F gesteigert. Der Ankauf der<br />
Parzellen erfolgt im Interess des Quellenschutzes auf dem "Widdeberg". Die Immobiliartransaktion<br />
wird genehmigt. (einstimmig)<br />
b) Verkauf resp. Gratis-Übernahme in der "rue Fuert" (LAU)<br />
Die <strong>Geme</strong>inde verkauft an H. David C.C. LAU einen im Ort "Auf der Hofwies" in Beyren zwischen<br />
seinem Wohnhaus und dem Bürgersteig gelegenen Streifen ohne Kadasternummer, gross 4 Centiar<br />
zum Pr<strong>eis</strong> von 2.000.- F (50.000.-F /Ar). Frau Yvonne LAU resp. Herr David C.C. LAU treten laut<br />
Artikel 19 des Gesetzes vom 12. Juni 1937 betr. die Bebauung der Städte und grösseren Ortschaften<br />
2 Parzellen, gelegen im Ort "Auf der Hofwies" in Beyren, gross 3 bzw. 6 Centiar, gratis an die<br />
<strong>Geme</strong>inde ab. (einstimmig)<br />
c) Verkauf in der "Burgaass" (J. SCHMIT)<br />
Die <strong>Geme</strong>inde verkauft an H. Josy SCHMIT eine im Ort "Burgaass" in Gostingen zwischen seinem
Grundstück und dem Bürgersteig gelegene Parzelle ohne Kadasternummer, gross 25 Centiar zum<br />
Pr<strong>eis</strong> von 12.500.- F (50.000.- F/Ar). (einstimmig)<br />
3) Auflösung des Wassersyndikates der <strong>Geme</strong>inden Grevenmacher, Biwer, <strong>Flaxweiler</strong><br />
und Junglinster: Genehmigung des <strong>Geme</strong>indeanteils am Guthaben<br />
In Anbetracht der Tatsache, dass die Auflösung des Wassersyndikates Grevenmacher, Biwer,<br />
<strong>Flaxweiler</strong> und Junglinster bereits am 18. März 1994 (siehe Teleflax <strong>Info</strong> 16 vom 7. April 1994) vom<br />
<strong>Geme</strong>inderat <strong>Flaxweiler</strong> genehmigt wurde, bleibt nunmehr zu klären, wie das Restguthaben des<br />
aufgelösten Syndikates unter den angeschlossenen <strong>Geme</strong>inden zu verteilen ist. Der <strong>Geme</strong>inderat<br />
genehmigt auf Vorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Wasserverbrauchs folgende<br />
Prozentsätze: Grevenmacher 33,29%; Biwer 27,56%; <strong>Flaxweiler</strong> 4,13% und Junglinster 35,02%.<br />
(einstimmig)<br />
4) Genehmigung von zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Dorfentwicklungsplanes<br />
Das Studienbüro ECAU hat ergänzende Arbeiten gel<strong>eis</strong>tet, um den Dorfentwicklungsplan zu einem<br />
effizienten Abschluss zu bringen. Da diese zusätzlichen Arbeiten nicht im Standard-Lastenheft vorgesehen<br />
waren, wurde am 3. März 1995 ein Nachtrag in Höhe von 829.677.- F unterzeichnet. Der<br />
<strong>Geme</strong>inderat genehmigt die Ausgabe. (einstimmig)<br />
5) Bebauungsplan (P.A.G.): Stellungnahme zu den Reklamationen, die beim<br />
Innenminister vorgebracht wurden (Gesetz vom 12.06.1937, Artikel 9)<br />
Im Zusammenhang mit der definitiven Genehmigung des Bebauungsplanes und der Behandlung der<br />
53 vorgebrachten Reklamationen haben vier Reklamanten schriftlichen Einspruch beim Innenminister<br />
erhoben. Zu diesen Einsprüchen gibt der <strong>Geme</strong>inerat nachfolgende Stellungnahmen ab:
Ermächtigung des Schöffenrates, Einspruch beim Staatsrat einzulegen gegen den<br />
Beschluss des Innenministers betr. Verweigerung der Genehmigung des<br />
Einteilungsprojektes FUNCK in Niederdonven<br />
Mit Antwort vom 16. Dezember 1994 und Zusatzerklärung vom 20. Februar 1995 hat der Innenminister<br />
den "Recours gracieux" vom 29. September 1994 bzw. das Schreiben des Bürgerm<strong>eis</strong>ters vom 9.<br />
Februar 1995 in obiger Angelegenheit verworfen bzw. nicht berücksichtigt. Um im Zusammenhang mit<br />
der parallel laufenden Prozedur zur Genehmigung des Bebauungsplanes das letzte noch bestehende<br />
Rekursrecht aus Termingründen nicht zu verlieren, erteilt der <strong>Geme</strong>inderat die Ermächtigung, in der<br />
gesetzten Frist Einspruch beim Staatsrat einzulegen.<br />
(einstimmig)<br />
7) Verschiedenes<br />
Mitteilungen<br />
- Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT teilt mit, dass vor der <strong>Geme</strong>inderatssitzung eine Zusammenkunft des<br />
Schöffenrates mit den Vertretern der fünf <strong>Geme</strong>indewehren betr. Kooperationsvertrag stattgefunden<br />
hat.<br />
- Rat SCHROEDER stellt den provisorischen Vorentwurf betr. Ausbau des Schulzentrums in Dreiborn<br />
vor.
GEMEINDERATSSITZUNG VOM 30. Mai 1995 21.00 UHR<br />
Einberufung am 24. Mai 1995; mitzugestellte Unterlagen 50 + 21 Seiten;<br />
Anwesend: Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT, Schöffen WEIRICH und STEFFES,<br />
Räte SCHROEDER, SCHINTGEN, MATHIEU, NILLES, KONSBRÜCK und EISCHEN.<br />
Sekretär SCHONS<br />
Zahl der Zuhörer: 2<br />
Aufzeichnung auf Tonband Nr. 1/95 Seite 1 von 075 - 291<br />
Unterzeichnen von vorherigen Sitzungsbeschlüssen:<br />
- Einnahmeerklärungen<br />
- Immobiliartransaktionen in <strong>Flaxweiler</strong>, Beyren und Gostingen:<br />
a) Ankauf zum Zwecke des Quellenschuzes (BERTRAND)<br />
b) Verkauf resp. Gratis-Übernahme in der "rue Fuert" (LAU)<br />
c) Verkauf in der "Burgaass" (J. SCHMIT)<br />
- Auflösung des Wassersyndikates der <strong>Geme</strong>inden Grevenmacher, Biwer, <strong>Flaxweiler</strong> und Junglinster:<br />
Genehmigung des <strong>Geme</strong>indeanteils am Guthaben<br />
- Bebaungsplan (P.A.G): Stellungnahme zu den Reklamationen die beim Innenminister vorgebracht<br />
wurden (Gesetz vom 12.06.1937, Artikel 9)<br />
- Ermächtigung des Schöffenrates Einspruch beim Staatsrat einzulegen gegen den Beschluss des<br />
Innenministers betr. Verweigerung der Genehmigung des Einteilungsprojektes FUNCK in<br />
Niederdonven<br />
- Antrag von J. SCHILTZ zwecks Änderung der Kadastergrenzen seiner Immobilie in der "rue Behnert"<br />
in <strong>Flaxweiler</strong><br />
T a g e s o r d n u n g:<br />
1) Einnahmeerklärungen<br />
17 Einnahmeerklärungen in Höhe von insgesamt 37.369.385.- F (Subsidien resp. Rückzahlungen des<br />
Staates für: Feuerwehrmaterial 143.267.- F; Bau einer Kläranlage in Niederdonven 14.300.000.- und<br />
6.900.000.- F; Instandsetzung des Fussballplatzes in <strong>Flaxweiler</strong> 170.000.- F; Feldwegebau 469.081.- F;<br />
Aufforstungsarbeiten 1.268.300.- F; Zählungen 6.765.- F; Musikunterricht 119.492.- F; Anteil an den<br />
Gehältern der Lehrperson der Vorschule 1.244.212.- F sowie an den im Kindergarten gel<strong>eis</strong>teten Überstunden<br />
36.023.- F und an den Kosten betr. Ersetzung einer Lehrperson 16.467.- F; Abrechnung des<br />
technischen Dienstes betr. "rue Buurg" in Gostingen 40.204.- F; Graberstellungskosten 4.500.- F;<br />
Wasserleitungsreparaturen 86.282.- F; Verzugszinsen 11.851.- F; Verschiedenes 2.000.- F sowie eine<br />
staatliche Zuwendung (dotation) 12.550.941.- F) werden gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)<br />
2) Genehmigung von Pachtverträgen<br />
Drei vom Schöffenkollegium abgeschlossene Pachtverträge mit den HH. DEMUTH Alphonse aus<br />
Oberdonven, Reinert Yvon aus Gostingen und LOGTENBERG Hermanus aus Obedonven werden um<br />
ein Jahr verlängert. (einstimmig)<br />
3) Genehmigung von Abrechnungen<br />
Die Abrechnungen betr. a) erste Teerung der Feldlwege "Berghof" in Beyren, "Schaekelt" und<br />
"Kelleschbierg" in Gostingen, "Kazebierg" und Lochebaach" in <strong>Flaxweiler</strong> und "Bitschelt" in<br />
Niederdonven in Höhe von 2.345.407.- F und b) Bau eines Waldweges im Ort "Rangels" in <strong>Flaxweiler</strong><br />
in Höhe von 394.796.- F werden genehmigt. (einstimmig)
4) Genehmigung von Konventionen<br />
Mit Brief vom 27. Oktober 1994 bzw. 28. Februar 1995 teilt der Innenminister mit, dass er die<br />
Baulandeinteilung im Ort "In den Fisserchen" in <strong>Flaxweiler</strong> (C. ZEIMET - siehe Teleflax <strong>Info</strong> 15 vom 6.<br />
April 1994) und im Ort "Unter den drei Morgen" in Oberdonven (DEMUTH, BIVER, LOGTENBERG -<br />
siehe Teleflax <strong>Info</strong> 18 vom 8. Februar 1995) sowie die Erweiterung des Bauperimeters im Ort "Im<br />
Herrenberg" in Gostingen (G. BACKES - siehe Teleflax <strong>Info</strong> 18 vom 8. Februar 1995) nur definitiv<br />
genehmigt unter Vorbehalt, dass die <strong>Geme</strong>indeverwaltung mit den drei vorgenannten Parteien eine<br />
schriftliche Konvention abschliesst, in der verschiedene Bestimmungen betr. gesetzliche und reglementarische<br />
Vorschriften ausdrücklich festgelegt sind. Die drei vom Schöffenrat und den Antragstellern<br />
im Mai 1995 unterschriebenen Konventionen werden vom <strong>Geme</strong>inderat genehmigt. (einstimmig)<br />
5) Immobiliartransaktion in Niederdonven: Ankauf von F. WEIER-FAUST<br />
Da im Rahmen der Errichtung der Kläranlage in Niederdonven das Bett des "Sterzbaaches" in<br />
Niederdonven teilw<strong>eis</strong>e umgelegt werden muss, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat zu diesem Zweck ein<br />
Teilstück der Parzelle mit der Katasternummer 1642/5438 von den Eheleuten WEIER-FAUST zu erwerben.<br />
Die noch von der Katasterverwaltung festzustellende Fläche wird zum Pr<strong>eis</strong> von 15.000.- F/Ar<br />
von der <strong>Geme</strong>inde angekauft. (einstimmig)<br />
6) Genehmigung eines zusätzlichen Kostenvoranschlages in der "rue Behnert" in<br />
<strong>Flaxweiler</strong><br />
Die Anlegung von Parkplätzen entlang dem Fussballplatz in <strong>Flaxweiler</strong> soll im Rahmen der<br />
Instandsetzung der "rue Behnert" mitverwirklicht werden. Der <strong>Geme</strong>inderat genehmigt den zusätzlichen<br />
Kostenvoranschlag in Höhe von 540.000.- F. (einstimmig)<br />
7) Genehmigung des Kostenvoranschlages für ein Kommunikations- und<br />
Steuerungssystem zwischen der Pumpstation in Gostingen, dem Wasserbehälter in<br />
Beyren und dem <strong>Geme</strong>indehaus in <strong>Flaxweiler</strong><br />
Es handelt sich um ein bündelfunkgestütztes Kommunikations- und Steuerungssystem, das vom<br />
<strong>Geme</strong>indehaus in <strong>Flaxweiler</strong> aus gesteuert werden kann. Das System ermöglicht es den Wasserpegel<br />
im Behälter von Beyren durch eine Sonde zu überprüfen resp. abzuändern und gleichzeitig beide<br />
Pumpen in der Pumpstation Gostingen per Funk zwischen den drei Ortschaften fernzuschalten. Der<br />
vom <strong>Geme</strong>indetechniker aufgrund von Angeboten der Firmen FRISCH und SKYCOM aufgestellte<br />
Kostenvoranschlag für Vorbereitungsarbeiten, Lieferung und Installation des Systems in Höhe von insgesamt<br />
1.200.000.- F (inklusive TVA) wird genehmigt. Gemäss Artikel 20 des <strong>Geme</strong>indegesetzes vom<br />
13. Dezemer 1988 nimmt der Bürgerm<strong>eis</strong>ter nicht an der Abstimmung teil. (einstimmig)<br />
8) Genehmigung des Vorentwurfes betr. Festsaal Beyren<br />
Unter Berücksichtigung der letzten Vorgaben des Schöffenrates hat Architekt NIEDERWEIS einen<br />
neuen Vorentwurf zur Errichtung eines nach aussen hin vollständig fertiggestellten und geschlossenen<br />
Gebäudes zur Einrichtung eines Festsaales in Beyren ausgearbeitet; der entsprechende<br />
Kostenanschlag beträgt 11.161.105.- F (inklusive TVA und Architektenhonorar). In Ermangelung von<br />
konkreten Angaben über das Mitwirken und die Beteiligung der Dorfeinwohner möchte der Schöffenrat<br />
das Projekt sofort in einer ersten Phase soweit verwirklichen, wie es der Kostenanschlag vorsieht;<br />
die Fertigstellung der Inneneinrichtung solle später in einer zweiten Phase mit den Dorfeinwohnern
geregelt werden. In der sich anschliessenden Diskussion stellt sich heraus, dass verschiedene<br />
<strong>Geme</strong>inderäte unter keinen Umständen einverstanden sind, die erste Phase in Angriff zu nehmen,<br />
ohne genau zu wissen, was später auf die <strong>Geme</strong>inde zukommt; auch möchten sie sicherstellen, dass<br />
es nicht zu einer Übervorteilung gegenüber den anderen Sektionen kommt. Auf Vorschlag des<br />
Schöffenrates erklären daraufhin die beiden Sektionsvertreter von Beyren sich damit einverstanden,<br />
die Angelegenheit mit den Dorfeinwohnern abzuklären und das entsprechende Resultat in der nächsten<br />
<strong>Geme</strong>inderatssitzung vorzulegen. Unter der ausdrücklichen Bedingung, dass eine definitive<br />
Entscheidung erst nach Vorliegen dieses Resultates getroffen wird, wird die Ausrichtung des Projektes<br />
prinzipiell gutgeh<strong>eis</strong>sen. (7 Ja-Stimmen, Enthaltung: Konsbrück und Mathieu)<br />
9) Genehmigung von Verkehrsreglementen<br />
a) in <strong>Flaxweiler</strong><br />
Das Reglement sieht vor, dass aus Anlass des vom D.T. <strong>Flaxweiler</strong> am 15. Juli 1995 organisierten<br />
Volkslaufes das Befahren des C.R. 145 "rue Berg" in <strong>Flaxweiler</strong> untersagt ist, u.z. von 17.45 bis 19.15<br />
Uhr vom Transformator Cegedel bis zum Haus Nr. 6 und von 18.00 bis 19.00 Uhr von der Kirche bis<br />
zur Kreuzung des C.R. 145 mit der N 1. Ausserdem wird auf einem Teil der "rue Berg" und der "rue<br />
Principale" von 15.00 bis 19.00 Uhr ein beidseitiges Stationierungsverbot angeordnet. (einstimmig)<br />
b) in Gostingen<br />
Ein Verkehrsdringlichkeitsreglement des Schöffenkollegiums vom 24. Mai 1995 wird bestätigt. Das<br />
Reglement sieht vor, dass während der Strassenbauarbeiten in der "rue du Relais" und in der "rue<br />
Bildgen" in Gostingen ein allgemeines Überhol- und Stationierungsverbot in den beiden vorgenannten<br />
Strassen angeordnet wird u.z. ab dem 29. Mai 1995 und für die Dauer von ungefähr zwei Monaten.<br />
Des weiteren wird das Vorfahrtsrecht in der "rue Bildgen" durch Verkehrsampeln geregelt, während das<br />
Befahren der "rue du Relais" durch Vorfahrtsschilder geschieht. (einstimmig)<br />
10) <strong>Geme</strong>indesubsidien<br />
Der Verteilungsschlüssel für die <strong>Geme</strong>indesubsidien wird für das Jahr 1994/95 beibehalten.<br />
Neueingeführt wird, dass die Gesangvereine als kulturelle Organisation einen Zuschuss für einheitliche<br />
Kleidung bei öffentlichen Auftritten erhalten und zwischen zwei Optionen wählen können:<br />
a) Ausstattung mit Uniform (Hose, Jacke, Kleid), 50% bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.- F pro<br />
Mitglied und b) Zubehör (Halstuch, Krawatte, Schulterstück, Hemd, Fliege, Weste, Schürze,<br />
Kopfbedeckung), ebenfalls 50% bis zu einem Höchstbetrag von 2.500.- F pro Mitglied. Die Option<br />
für Uniform oder Zubehör gilt jeweils für fünf Jahre, Reserveausstattung wird nicht berücksichtigt. In<br />
jedem Fall muss der <strong>Geme</strong>indeverwaltung die quittierte Rechnung vorgelegt werden.<br />
Demnach teilt sich die Gesamtsumme der Vereinssubsidien (in Klammern die Beträge des Vorjahres)<br />
in Höhe von 732.348.- F (839.876.- F) wie folgt auf:<br />
Für die Gesangvereine: Beyren 15.800.- F (15.800.- F); <strong>Flaxweiler</strong> 28.050.- F (15.000.- F); Gostingen<br />
30.000.- F (30.000.- F); Niederdonven 15.000.- F (15.000.- F) . Für die Musikgesellschaften:<br />
Gostingen-Beyren 166.618.- F (215.338.- F) und Niederdonven 120.582.- F (80.700.- F). Für die<br />
Vereine Gaard an Heem: <strong>Flaxweiler</strong> 7.500.- F (7.500.- F); Gostingen 7.500.- F (7.500.- F);<br />
Niederdonven 7.500.- F (7.500.- F). Für den Fussballverein <strong>Flaxweiler</strong> 47.680.- F (30.921.- F). Für die<br />
Tischtennisvereine: <strong>Flaxweiler</strong> 49.180.- F (43.886.- F); Gostingen 46.250.- F (43.750.- F);<br />
Donven/Wormer 20.000.- F (22.500.- F); Oberdonven 61.250.- F (59.625.- F) Den Jugendlichen aus<br />
<strong>Flaxweiler</strong>, Gostingen und Niederdonven werden je 4.000.- F (4.000.- F) bewilligt, wie auch der Section<br />
de Marche Oberdonven und die "Frenn <strong>vun</strong> der Donver Geschicht". Für die Feuerwehren: Beyren<br />
10.000.- F (10.000.- F); <strong>Flaxweiler</strong> 10.000.- F (40.250.- F); Gostingen 10.000.- F (10.000.- F);<br />
Niederdonven 10.000.- F (62.860.- F) und Oberdonven 16.438.- F (48.366.- F).
Für die Amiperas 10.000.- F (10.000.- F) und für die Elternverveinigung des Schulsyndikates Dreiborn<br />
4.000.- F (4.000.- F). Die Entente von Gostingen erhält 11.000.- F (11.000.- F) und die Entente von<br />
Oberdonven 8.000.- F (8.000.- F).<br />
Finanziell unterstützen wird die <strong>Geme</strong>inde die Blindenvereinigung 1.000.- F (1.000.- F); das Rote Kreuz<br />
1.000.- F (1.000.- F); die Liga gegen Tuberkulose 1.000.- F (1.000.- F). Der Mouvement Européen<br />
erhält 1.500.- F (1.500.- F); die Sportsamicale der Behinderten 2.000.- F (2.000.- F); die Securité<br />
Routière 6.000.- F (6.000.- F). Der Guden a Scouten Trupp Wormeldengen erhält 2.000.- F (2.000.- F);<br />
die Elternvereinigung des LTJB Grevenmacher 1.000.- F (1.000.- F); die Fondation Raoul Follerau<br />
3.000.- F (3.000.- F). (alle Beträge einstimmig)<br />
Einen weiteren bedeutenden Ausgabeposten von 288.000.- F (294.000.- F) stellen die<br />
Schülersubsidien dar, die mit je 3.000.- F an 36 noch schulpflichtige und an 60 nicht mehr<br />
schulpflichtige Schüler und Studenten gewährt werden. (einstimmig)<br />
11) Genehmigung einer Grabkonzession in Gostingen (N. FANDEL)<br />
Mit Datum vom 14. März 1995 beantragt H. Ernest WEIRICH aus Gostingen die Genehmigung einer<br />
Grabkonzession auf dem Friedhof von Gostingen. Der <strong>Geme</strong>inderat ist damit einverstanden, die<br />
frühere Konzession der Familie RIES-FLAMMANG an den Antragsteller zu übertragen. (einstimmig)<br />
12) Genehmigung der abgeänderten Statuten des S.I.C.E.C.<br />
Die wesentliche Statutenänderung des Syndikates zwecks Bau und Betreibung eines Krematoriums<br />
besteht darin, dem Vorstand des Syndikates die Befugnis zu erteilen, die Betriebskonzession eventuell<br />
an ein privates Unternehmen abzugeben. Nach Meinung des <strong>Geme</strong>inderates ist es nicht vertretbar,<br />
dieser Statutennänderung zuzustimmen, ohne dass vorher die würdige Bestattung vor der Erzielung<br />
von Privatgewinn sichergestellt wird. Die Statutenänderung wird nicht genehmigt. (einstimmig)<br />
13) Einspruch gegen das Urteil vom 28.02.95 des Verwaltungsgerichtes Strassburg in<br />
Sachen Nuklearanlage Cattenom<br />
Durch Brief vom 28. Februar 1995 wurde der <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> vom Verwaltungsgericht Strassburg<br />
das Urteil betr. Nuklearzentrale Cattenom zugestellt. Aus diesem Urteil geht hervor, dass das Gericht<br />
in Strassburg die Einwände verworfen hat, die von den Luxemburger <strong>Geme</strong>inden gegen den Ausstoss<br />
von radioaktiven Emissionen in der Nuklearzentrale Cattenom vorgebracht wurden. Da die <strong>Geme</strong>inde<br />
<strong>Flaxweiler</strong> von Anfang an die Solidaritätsaktion unterstützt hat, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat, den<br />
gemeinsamen Einspruch durch Berufung gegen das ergangene Urteil beim Verwaltungsgericht in<br />
Strassburg zu unterstützen. (einstimmig)<br />
14) Genehmigung des Konventionsvertrages mit den Feuerwehren<br />
Die fünf Feuerwehrkorps der <strong>Geme</strong>inde haben sich aus eigener Initiatve zu einer gezielten<br />
Zusammenarbeit ihrer Wehren entschlossen, um somit im Falle eines Einsatzes eine optimale<br />
Hilfel<strong>eis</strong>tung zu gewährl<strong>eis</strong>ten. Der von ihnen aufgestellte Konventionsvertrag sieht vor, dass die fünf<br />
Dorfwehren mit ihrem eigenem autonomem Vereinsleben fortbestehen und dass jede Wehr ihr jetziges<br />
Material und ihre Gebäulichkeiten beibehält. Spätere Neuanschaffungen sollen nach einem koordinierten<br />
Plan erfolgen; des weiteren wird ein gemeinsamer Übungskalender erstellt mit dem Ziel, den<br />
Ausbildungsstand der Feuerwehrleute auf einen gleichen Stand zu bringen. Die Zusammenarbeit wird<br />
durch einen Koordinationsausschuss geregelt, in welchem jede Wehr mit dem Wehrleiter und einem
Delegierten vertreten ist. Ein Hauptziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Einsatzzentrums in<br />
Oberdonven. Der <strong>Geme</strong>inderat begrüsst die Initiative der fünf Wehren und genehmigt den<br />
Konventionsvertrag. (einstimmig)<br />
15) Nationalfeiertag 1995<br />
Der Nationalfeiertag wird turnusgemäss, wie durch Einladungsschreiben bereits an alle Einwohner mitgeteilt,<br />
am kommenden 22. Juni 1995 um 19.30 Uhr in Niederdonven stattfinden.<br />
(einstimmig)<br />
16) Verschiedenes<br />
Mitteilungen<br />
- Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT bedankt sich bei dem Schöffen- und <strong>Geme</strong>inderat sowie bei dem Personal<br />
für die Organisation der schönen Feier vom 7. April 1995 anlässlich seiner 25jährigen Amtszeit.<br />
Besonders bedankt er sich bei der Bevölkerung und den Autoritäten, die zum Gelingen der Feier<br />
beigetragen haben.<br />
- Rat SCHINTGEN informiert, dass die Kulturkommission der <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> den geplanten<br />
"Bazar Internatonal" voraussichtlich im November 1995 organisieren möchte.<br />
Anfragen<br />
- Im Namen der Planungskommission erkundigt sich Rat SCHROEDER, ob die <strong>Geme</strong>inde erwägt noch<br />
in diesem Jahr einen Spielplatz in einem der fünf Dörfer einzurichten. Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT erklärt,<br />
dass eine Lösung für die Ortschaften Niederdonven und Beyren sich abzuzeichnen beginne; in<br />
Oberdonven werde das Problem im Zusammenhang mit der künftigen Amenagierung des alten<br />
Schulhofes geregelt.<br />
- Rat KONSBRÜCK macht darauf aufmerksam, dass der Unternehmer PERRARD die "rue<br />
Gouschteng" in Oberdonven in Nähe des Wasserbehälters nur mangelhaft ausgebessert hat. Der<br />
<strong>Geme</strong>indetechniker erklärt auf Nachfrage, dass es sich lediglich um einen provisorischen Belag handelt.<br />
GEMEINDERATSSITZUNG VOM 24. JULI 1995 8.30 UHR<br />
Einberufung am 18. Juli 1995; mitzugestellte Unterlagen 28 + 51 Seiten;<br />
Anwesend: Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT, Schöffen WEIRICH und STEFFES,<br />
Räte SCHROEDER, SCHINTGEN, MATHIEU, NILLES, KONSBRÜCK und EISCHEN.<br />
Sekretär SCHONS<br />
Zahl der Zuhörer: 1<br />
Aufzeichnung auf Tonband Nr. 1/95 Seite 2 von 000 - 211<br />
Unterzeichnen von vorherigen Sitzungsbeschlüssen:<br />
- Einnahmeerklärungen<br />
- Genehmigung von Abrechnungen<br />
- Genehmigung von Konventionen<br />
- Immobiliartransaktion in Niederdonven: Ankauf von F. WEIER-FAUST<br />
- Genehmigung eines zusätzlichen Kostenvoranschlages in der "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong>
- Genehmigung des Kostenvoranschlages für ein Kommunikations- und Steuerungssystem zwischen<br />
der Pumpsation Gostingen, dem Wasserbehälter in Beyren und dem <strong>Geme</strong>indehaus in <strong>Flaxweiler</strong><br />
- Genehmigung von Verkehrsreglementen:<br />
a) in <strong>Flaxweiler</strong><br />
b) in Gostingen<br />
- Genehmigung einer Grabkonzession in Gostingen (N. FANDEL)<br />
- Einspruch gegen das Urteil vom 28.02.1995 des Verwaltungsgerichtes Strassburg in Sachen<br />
Nuklearanlage Cattenom<br />
- Genehmigung von zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des Dorfentwicklungsplanes<br />
- Genehmigung des Anteils der <strong>Geme</strong>inde an den Infrastrukturkosten (Pr<strong>eis</strong>revision) in der "rue de<br />
l'Eglise" in Beyren<br />
- Genehmigung des Anteils der <strong>Geme</strong>inde an den Infrastrukturkosten im Lotissement "Unter den drei<br />
Morgen - rue Toschacker" in Oberdonven<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1) Einnahmerückständeverzeichnis 1994<br />
Der Restantenetat des Haushaltsjahres 1994 wird genehnigt. Das Einnahmerückständeverzeichnis<br />
schliesst am 30. April mit einem Betrag von 480.156.- F ab. Für 120.- F wird Entlastung gewährt, so<br />
dass ein Restantenetat von 480.036.- F zurückbehalten wird; da in der Zwischenzeit ausstehende<br />
Beträge in Höhe von 128.991.- F bezahlt wurden, bleiben noch 351.045.- F einzutreiben. (einstimmig)<br />
2) Einnahmeerklärungen<br />
29 Einnahmeerklärungen in Höhe von insgesamt 86.523.987.- F (<strong>Geme</strong>indeanteil am Restguthaben<br />
des aufgelösten Wassersyndikates 490.039.- F; Abrechnungen des technischen Dienstes betr. "rue<br />
Buurg" in Gostingen 84.586.- F und "rue Behnert" in <strong>Flaxweiler</strong> 28.731.- F; Kanzleitaxen 54.770.- F;<br />
Zählungen 2.255.- F; Kopien 3.477.- F; Mieten 771.440.- F; Verpachtungen 47.387.- F; Rückzahlungen<br />
betr. politischen Urlaub 248.354.- und Telealarm 9.000.- F; Essen auf Rädern 328.240.- F;<br />
Graberstellungskosten 97.500.- F; Benutzung der Leichenhallen 24.000.- F sowie Taxen für Träger<br />
8.000.- F; Taxen betr. Kanalisation 748.200.- F, Müllentsorgung 2.591.088.- F und Wasserverbrauch<br />
3.646.184.- F; Verkauf von SIGRE-Müllsäcken 20.300.- F; Wasserleitungsreparaturen 38.462.- F;<br />
Holzverkäufe 4.430.986.- F; Angelscheine 12.000.- F; Jagdgeld<br />
867.932.- F; nicht abgehobene Jagdgelder 4.959.- F; Kapitalzinsen 1.192.693.- F; Verzugszinsen<br />
2.642.- F; Verschiedenes 2.264.- F; Rückzahlungen CNAMO 449.808.- F; Gewerbesteuer 20.854.016.- F<br />
staatliche Zuwendung/dotation 49.464.674.- F) sowie zwei Berichtigungen in Höhe von 33.122.- F werden<br />
gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)<br />
3) Genehmigung von Abrechnungen<br />
Die Abrechnung betr. Arbeiten, die von den <strong>Geme</strong>indearbeitern im Interesse des Wasserdienstes ausgeführt<br />
wurden, in Höhe von 4.192.121.- F sowie die Aufstellung betr. Instandsetzung des CR 146 in<br />
Niederdonven im Ort "Gaaswingert" in Höhe von 1.397.664.- F werden genehmigt. (einstimmig)<br />
4) Gesuch des interkommunalen Syndikates SIGRE zwecks teilw<strong>eis</strong>er Vermietung des<br />
Archivraumes im <strong>Geme</strong>indehaus in <strong>Flaxweiler</strong><br />
Mit Brief vom 23. Mai 1995 erkundigt sich das interkommunale Syndikat SIGRE, ob es nicht möglich<br />
sei, dem Syndikat übergangsw<strong>eis</strong>e einen Teil des Archivraumes der <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> zwecks<br />
sicherer Unterbringung verschiedener wichtiger Dokumente zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht
der Tatsache, dass in den provisorischen Büroräumen des SIGRE auf der Deponie Muertendall nicht<br />
ausreichend Aufbewahrungsplatz zur Verfügung steht, wird beschlossen dem Gesuch unter folgenden<br />
Bedingungen stattzugeben:<br />
a) der Jahresmietpr<strong>eis</strong> pro lfd. Meter Regaltablette wird auf 50.- F (Index 535,29) festgelegt;<br />
b) der Mietvertrag endet mit der Fertigstellung des neuen SIGRE-Gebäudes oder im Falle von<br />
Eigenbedarf der <strong>Geme</strong>indeverwaltung <strong>Flaxweiler</strong>;<br />
c) die <strong>Geme</strong>inde <strong>Flaxweiler</strong> ist nicht haftbar für eventuelle Schäden durch Feuer, Diebstahl usw.;<br />
d) der Zugang zu den Archiven bleibt ausschliesslich dem <strong>Geme</strong>indepersonal vorbehalten.<br />
(einstimmig)<br />
5) Gesuch von Frau Dr. Yvonne LAU aus Beyren zwecks vorzeitiger Aufnahme ihres<br />
Kindes Sam VINANDY in den Kindergarten<br />
Das am 14. Januar 1995 eingereichte Gesuch war nach Einsicht des Gutachtens des Schulinspektors<br />
vom 20. März 1995 abgewiesen worden. Da die Antragstellerin mit Schreiben vom 6. Juni 1995 sich<br />
mit der negativen Haltung des Schöffenrates nicht einverstanden erklärte, wurden die neuangeführten<br />
Gründe näher untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass laut der bestehendem Gesetzgebung und<br />
den entsprechenden Ausführungsbestimmungen eine vorzeitige Aufnahme in den Kindergarten keine<br />
Vorverlegung der schulischen Laufbahn darstellt, sondern dass es sich um eine Verlängerung der<br />
Kindergartenzeit von zwei auf drei Jahre handelt. So wie in praktisch allen <strong>Geme</strong>inden des Landes sind<br />
die <strong>Geme</strong>inderäte nicht damit einverstanden für Kinder, die am 1. September keine vier Jahre alt sind,<br />
ein fakultatives drittes Vorschuljahr einzuführen oder eine Ausnahmeregelung für den vorliegenden Fall<br />
zuzulassen. (einstimmig)<br />
Die Initiative des Schöffenrates, die Einrichtung einer "Spillkëscht" für nicht vorschulpflichtige Kinder<br />
unter dem Motto "Mammen hëlefen Mammen" in die Wege zu leiten, findet Zustimmung. (einstimmig)<br />
6) Schulorganisation 1995/96<br />
a) Kindergarten Gostingen<br />
Der Kindergarten in Gostingen bleibt genau wie im Vorjahr folgendermassen organisiert:<br />
Öffnungszeiten: Anwesenheit aller Vorschulkinder:<br />
Die Klassenaufteilung für 1995/96 ist folgende:<br />
1. Klasse KALMES Francis 12 vierjährige Kinder<br />
9 fünfjährige Kinger<br />
2. Klasse Ein zu ernennender 13 vierjährige Kinder<br />
Titular 8 fünfjährige Kinder<br />
(einstimmig)<br />
8.06 Uhr 11.45 Uhr 8.06 Uhr 11.35 Uhr<br />
13.25 Uhr 16.28 Uhr 13.35 Uhr 16.18 Uhr<br />
13.35 Uhr 15.55 Uhr<br />
(für die Kinder, die den Schulbus benutzen)
) Primärschule des Schulsyndikates Dreiborn<br />
Der Stundenplan sieht folgende Schul- beziehungsw<strong>eis</strong>e Pausenaufteilung vor:<br />
Vormittags 8.00 Uhr 8.55 Uhr<br />
8.55 Uhr 9.45 Uhr<br />
9.45 Uhr 10.00 Uhr (Pause)<br />
10.00 Uhr 10.50 Uhr<br />
10.50 Uhr 11.45 Uhr<br />
Nachmittags 13.30 Uhr 14.25 Uhr<br />
14.25 Uhr 14.35 Uhr (Pause)<br />
14.35 Uhr 15.30 Uhr<br />
Die provisorische Klassenaufteilung ist folgende:<br />
(einstimmig)<br />
Erste Klasse: SCHILTZ Astrid (18 Schüler)<br />
WINKEL François (19 Schüler)<br />
Zweite Klasse: DUHR Josée (15 Schüler)<br />
SZTURMA Pascale (16 Schüler)<br />
VANOLST Francine (16 Schüler)<br />
Dritte Klasse: HIENCKES Nico (15 Schüler)<br />
FELTEN Gaston (15 Schüler)<br />
WIANCE Annette (15 Schüler)<br />
Vierte Klasse: SANTER Vicky (15 Schüler)<br />
MOULIN Claire (15 Schüler)<br />
ENTRINGER CARLO (16 Schüler)<br />
Fünfte Klasse: MANNES Suzy (16 Schüler)<br />
SCHMIT Cilly (13 Schüler)<br />
Sechste Klasse: ROLLINGER Jean-Pierre (17 Schüler)<br />
REINERT Josée (18 Schüler)<br />
7) Besetzung eines vakanten Postens im Kindergarten 1995/96<br />
Nach der reglementarischen Ausschreibung des vakanten Kindergartenpostens im "Courrier de<br />
l'Education Nationale" sind vier Kandidaturen eingegangen. Da inzwischen zwei Kandidatinnen sich<br />
zurückgezogen haben, behält der <strong>Geme</strong>inderat in geheimer Abstimmung von den zwei zulässigen<br />
Bewerbungen Frau Irène SCHMIT-RIES aus Gostingen für das kommende Schuljahr zurück.<br />
(einstimmig)<br />
8) Definitive Ernennung der Primärschullehrerinnen:<br />
a) SCHMIT Cilly<br />
b) SZTURMA-MOLITOR Pascale<br />
Da die gesetzlich festgelegte Probezeit von zwei Jahren der am 9. Juli 1993 provisorisch ernannten<br />
Primärschullehrerin SCHMIT Cilly aus Wormeldingen nunmehr abgelaufen ist, wird sie vom<br />
<strong>Geme</strong>inderat in geheimer Wahl definitiv in ihrem Amt bestätigt. (einstimmig)<br />
In Anbetracht der Tatsache, dass die am 24. Juni 1994 provisorsich ernannte Primärschullehrerin<br />
SZTURMA-MOLITOR Pascale aus Senningerberg bereits ein Berufsjahr in der <strong>Geme</strong>inde<br />
Niederanven absolviert hat, wird sie ebenfalls in geheimer Abstimmung vom <strong>Geme</strong>inderat definitiv in<br />
ihr Amt genannt. (8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
9) Bestätigung eines Verkehrsdringlichkeitsreglementes in Gostingen<br />
Ein Verkehrsdringlichkeitsreglement des Schöffenrates vom 16. Juni 1995 wird bestätigt. Das<br />
Reglement sieht vor, dass ab dem 19. Juni 1995 und für die Dauer von etwa 6 Wochen im Vizinalweg<br />
"rue du Relais" in Gostingen ein allgemeines Überhol- und Parkverbot besteht. Desweiteren ist das<br />
Befahren des CR 134 "rue Bildgen" in Gostingen von der Kreuzung mit der "rue du Relais" bis zum<br />
Festsaal nur den Anliegern und dem Linienbus erlaubt. Eine dem üblichen Durchgangsverkehr<br />
entsprechende Umleitung ist ausgeschildert. (einstimmig)<br />
10) Genehmigung des Vorentwurfes betr. Feuerwehrgarage in Oberdonven<br />
Der vom Architektenbüro ARCO aufgestellte Vorentwurf betr. Bau einer Feuerwehrgarage in<br />
Oberdonven mit Kostenanschlag in Höhe von 10.000.000.- F (inklusive Architektenhonorar und TVA)<br />
wird vom <strong>Geme</strong>inderat genehmigt. (einstimmig)
11) Genehmigung des Vorentwurfes betr. Festsaal Beyren<br />
Entsprechend dem Beschluss vom 30. Mai 1995 in obiger Angelegenheit haben die Sektionsvertreter<br />
Jean-Pierre NILLES und Henri EISCHEN in einer Versammlung vom 13. Juli 1995 die noch offenstehende<br />
Frage der Dorfbeteiligung geklärt und sechs Listen vorgelegt, in denen Gruppen von je 6-7<br />
Einwohner sich durch Unterschrift bereiterklären, nachfolgende Innenarbeiten zu verrichten:<br />
Innenausbau, Heizung, Elektrizität, Anstrich, Plattenverlegung und Sanitäreinrichtung. Für das Komitee<br />
zeichnen verantwortlich: NILLES Jean-Pierre, EISCHEN Henri, HOFFMANN Pierre, SADLER Josy,<br />
ZEMMES Emil, MESENBURG Roger und FETTES Ferd.<br />
Nachdem somit alle Probleme positiv geklärt sind, wird der Entwurf mit vollständigem Kostenanschlag<br />
in Höhe von 13.400.000.- F (inklusive TVA und Architektenhonorare) zwecks Genehmigung durch den<br />
Innenminister gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)
12) Genehmigung des Kostenvoranschlages betr. Ersetzung eines Lieferwagens<br />
In Anbetracht der Tatsache, dass ein Lieferwagen des <strong>Geme</strong>indefuhrparkes wegen technischer Mängel<br />
ausgemustert werden muss, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat den vom <strong>Geme</strong>indetechniker aufgestellten<br />
Kostenanschlag betr. Ersetzung des Lieferwagens in Höhe von 1.100.000.- F (inklusive TVA) zu<br />
genehmigen. (einstimmig)<br />
13) Genehmigung von zusätzlichen Krediten<br />
Da die elektrischen Installationen im Festsaal von Gostingen nicht mehr den aktuellen<br />
Sicherheitsbestimmungen entsprechen, ist eine Generalüberholung notwendig. Um die damit verbundenen<br />
zusätzlichen Kosten zu bestreiten, wird ein Zusatzkredit in Höhe von 500.000.- F genehmigt.<br />
(einstimmig)<br />
14) Zusätzlicher Wasserleitungsanschluss in Beyren (AGRI-TOP)<br />
Dem Antrag von AGRI-TOP aus Beyren betr. Genehmigung eines zusätzlichen<br />
Wasserleitungsanschlusses für ausschliesslich landwirtschaftliche Zwecke wird stattgegeben.<br />
(einstimmig)<br />
15) Tarifanpassung des Foyer Muselheem für "Krankenpflege zu Hause" und<br />
"Tagesstätte"<br />
Mit Rundschreiben vom 8. Februar 1995 teilt das Familien- bzw. Innenministerium die ab dem 1. März<br />
1995 neu festgesetzten Tagessätze für "Krankenpflege zu Hause" und "Tagesstätte" des Foyer<br />
Muselheem in Wasserbillig mit. Die finanzielle Beteiligung der <strong>Geme</strong>inde an den anfallenden Kosten<br />
wird sich nunmehr auf 156.- F pro Tag für die Anwesenheit eines <strong>Geme</strong>indeeinwohners in der<br />
Tagesstätte, sowie auf 83.- F pro Stunde für die Krankenpflege zu Hause belaufen. Die Tarifanpassung<br />
wird genehmigt. (einstimmig)<br />
16) Genehmigung der Jahresabrechnung 1993 der <strong>Geme</strong>inde<br />
Die Jahresabrechnung 1993 der <strong>Geme</strong>inde ist folgende:<br />
Überschuss der Abschlusskonten 1991 24.940.625.- F<br />
Ordentliche Einnahmen 83.390.243.- F<br />
Aussergewöhnliche Einnahmen 2.504.731.- F<br />
Total der Einnahmen 110.835.599.- F<br />
Ordentliche Ausgaben 61.896.218.- F<br />
Ausserordentliche Ausgaben 14.831.756.- F<br />
Total der Ausgaben 76.727.974.- F<br />
Gesamtüberschuss 34.107.625.- F<br />
(einstimmig)
17) Verschiedenes<br />
Mitteilungen<br />
- Nachdem der <strong>Geme</strong>inderat am 23. Dezember 1992 die O.N.R.- Prozedur zur Durchführung des<br />
Flurbereinigungsprojektes <strong>Flaxweiler</strong> in Frage gestellt hatte, wurde den vorgebrachten<br />
Beanstandungen nunmehr Rechnung getragen. Der Präsident des O.N.R. hat am 7. Juni 1995 den<br />
Schöffenrat über den letzten Stand der Entwicklung informiert und festgestellt, dass nach der erfolgten<br />
Rücksprache mit den betroffenen Eigentümern die Unterstützung des Projektes von ursprünglich<br />
knapp 50% nun auf über 60% angestiegen sei; demnach könnten die Arbeiten jetzt ohne Hindernisse<br />
weitergeführt werden. Der Schöffenrat hat daraufhin dem O.N.R. - Komitee schriftlich mitgeteilt, dass<br />
er die neue Vorgehensw<strong>eis</strong>e begrüsst und die zügige Fortsetzung des begonnenen Werkes nur<br />
guth<strong>eis</strong>sen kann.<br />
- Schöffe WEIRICH informiert, dass am kommenden Mittwoch in Gostingen bei der Lagerhalle der<br />
<strong>Geme</strong>inde eine Anhängervorführung mit Kontainer-System für Traktoren stattfindet.<br />
- Aus einer SIGRE-Mitteilung geht hervor, dass das Syndikat seit dem 1. Januar 1995 die<br />
Abfallanlieferungen nicht mehr nach Volumen (Behälterzahl) sondern nach festgestelltem Gewicht an<br />
die <strong>Geme</strong>inden verrechnet und dass laut Hochrechnung nach sechs Monaten die <strong>Geme</strong>inde<br />
<strong>Flaxweiler</strong> mit weniger als 300 kg Gesamtrestabfall pro Einwohner und Jahr als zweitkleinster<br />
Müllproduzent von den 25 SIGRE-MItgliedsgemeinden hinter der <strong>Geme</strong>inde Waldbredimus eingeordnet<br />
ist. Der SIGRE-Durchschnitt liegt bei 446,782 kg/Einwohner/Jahr.<br />
Anfragen<br />
- Schöffe WEIRICH w<strong>eis</strong>t darauf hin, dass sich die Rohre von Kanal- und Wasserleitung in der "rue<br />
Bildgen" in Gostingen in einem sehr schlechten Zustand befinden. Der <strong>Geme</strong>indetechniker wird beauftragt<br />
einen Kostenanschlag betr. Erneuerung dieser Infrastrukturen zu erstellen.
- Rat KONSBRÜCK macht darauf aufmerksam, dass die Totenkühlvitrine infolge von übermässigem<br />
Transport zwischen den verschiedenen Leichenhallen der <strong>Geme</strong>inde bereits stark beschädigt ist. Er ist<br />
der Meinung, man müsse die Anschaffung einer zweiten Totenkühlvitrine in Erwägung ziehen, um<br />
somit das Transportproblem teilw<strong>eis</strong>e zu umgehen.<br />
- Rat NILLES informiert, dass der "Beyrener Bach" beim Haus DUE in Beyren stark verunreinigt ist.<br />
Man will bei der Ackerbauverwaltung nachfragen, ob es möglich ist, diesen Teil des Baches zu reinigen.<br />
- Rat SCHROEDER erkundigt sich über die voraussichtlichen Ausführungstermine betr. Spielplatz in<br />
Niederdonven und Aufstellen eines Bushäuschens in Buchholz. Der Bürgerm<strong>eis</strong>ter teilt mit, dass zur<br />
Zeit in Niederdonven eine Initiative zur Einrichtung eines Spielplatzes für Kleinkinder auf der<br />
<strong>Geme</strong>indewiese gegenüber dem Café FRANK in Ausarbeitung ist. Des weiteren erklärt er, dass die<br />
Anlage zum Aufstellen des Bushäuschen in Buchholz so schnell wie möglich verwirklicht werden soll.<br />
- Rat EISCHEN w<strong>eis</strong>t darauf hin, dass die von ihm beantragten Bänke bei dem Wasserbehälter in der<br />
"rue Langheck" in Beyren noch nicht aufgestellt worden sind. Laut Schöffenrat soll eine grössere<br />
Bankaktion durchgeführt werden.<br />
GEMEINDERATSSITZUNG VOM 13. SEPTEMBER 1995 8.30 UHR<br />
Einberufung am 7. September 1995; mitzugestellte Unterlagen 50 + 2 Seiten;<br />
Anwesend: Bürgerm<strong>eis</strong>ter LENERT, Schöffen WEIRICH und STEFFES,<br />
Räte SCHROEDER, SCHINTGEN, MATHIEU, NILLES, KONSBRÜCK und EISCHEN.<br />
Sekretär SCHONS<br />
Zahl der Zuhörer: 1<br />
Aufzeichnung auf Tonband Nr. 2/95 Seite 1 von 003 - 276<br />
Unterzeichnen von vorherigen Sitzungsbeschlüssen:<br />
- Einnahmeerklärungen<br />
- Gesuch des interkommunalen Syndikates SIGRE zwecks teilw<strong>eis</strong>er Vermietung des Archivraumes im<br />
<strong>Geme</strong>indehaus in <strong>Flaxweiler</strong><br />
- Gesuch von Frau Dr. Yvonne LAU aus Beyren zwecks vorzeitiger Aufnahme ihres Kindes Sam<br />
VINANDY in den Kindergarten<br />
- Schulorganisation 1995/96<br />
- Besetzung eines vakantes Postens im Kindergarten 1995/96<br />
- Definitive Ernennung der Primärschullehrerinnen:<br />
a) SCHMIT Cilly<br />
b) SZTURMA-MOLITOR Pascale<br />
- Bestätigung eines Verkehrsdringlichkeitsreglementes in Gostingen<br />
- Genehmigung des Vorentwurfes betr. Feuerwehrgarage in Oberdonven<br />
- Genehmigung des Vorentwurfes betr. Festsaal Beyren<br />
- Genehmigung des Kostenvoranschlages betr. Ersetzung eines Lieferwagens<br />
- Genehmigung von zusätzlichen Krediten<br />
- Zusätzlicher Wasserleitungsanschluss in Beyren (AGRI-TOP)<br />
Tagesordnung<br />
1) Genehmigung des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 1996<br />
Für das Jahr 1996 sieht der von den drei zuständigen Förstern MAYER, KLOPP und BERG eingereichte<br />
und von Förster MAYER vorgestellte Forstwirtschaftsplan Einnahmen von 4.718.000.- F für<br />
Holzverkäufe und Ausgaben von 6.462.750.-F für Aufforstung, Holzfällungsarbeiten, Wegebau usw.<br />
vor. In obigen Angaben sind die staatlichen Subventionen in Höhe von 1.553.200.- F und das
Jagdgeld in Höhe von 587.900.- F nicht enthalten. Der Forstwirtschaftsplan wird genehmigt.<br />
(einstimmig)<br />
2) Einnahmeerklärungen<br />
Sechs Einnahmeerklärungen in Höhe von insgesamt 1.183.685.- F (Aufforstungsarbeiten 883.800.- F;<br />
Verkauf von altem Papier 7.912.- F; Wasserleitungsreparaturen 60.780.- F; Arbeiten auf<br />
Weinbergswegen 12.000.- F; Rückzahlung der CNAMO 217.443.- F; Verschiedenes 1.750.- F) sowie<br />
eine Berichtigung in Höhe von 4.562.- F werden gutgeh<strong>eis</strong>sen. (einstimmig)<br />
3) Provisorische Genehmigung betr. Bauland-Neueinteilung im Ort "Unter den drei<br />
Morgen"* in Oberdonven (H. LOGTENBERG)<br />
Es handelt sich um die Umänderung des am 4. November 1994 definitiv vom <strong>Geme</strong>inderat<br />
genehmigten Lotissements betr. Baulandeinteilung von 5 Bauplätzen im Ort "Unter den drei Morgen"<br />
in Oberdonven. Auf Gesuch der Antragsteller soll das Projekt dahingehend umgeändert werden, dass<br />
auf den Losen 3A und 3 B nicht wie vorgesehen jeweils ein Einfamilienhaus, sondern ein Doppelhaus<br />
errichtet werden soll. Die von der "Commission d'aménagement" am 9. August 1995 positiv<br />
begutachtete Baulandneueinteilung wird provisorisch genehmigt. (einstimmig)<br />
4) Genehmigung des Kostenvoranschlages betr. Erneuerung der Kanalisation in der<br />
"rue Bildgen" in Gostingen<br />
Wie in der vorhergehenden Sitzung mitgeteilt, wurde im Rahmen der Tiefbauarbeiten betr. das<br />
Postprojekt in der "rue Bildgen" in Gostingen die Reparaturbedürftigkeit von Kanal und Wasserleitung<br />
festgestellt. Der vom <strong>Geme</strong>indetechniker aufgestellte Kostenvoranschlag in Höhe von 10.000.000.- F<br />
sieht die Erneuerung der Kanalisation und der Wasserleitung vom Haus MILLIM bis zur "rue du<br />
Relais" vor. Der entsprechende Kostenvoranschlag wird zwecks Genehmigung der<br />
Dringlichkeitsausgabe an die Oberbehörde weitergeleitet. (einstimmig)<br />
5) Genehmigung der abgeänderten Statuten des SICEC<br />
Nachdem der Vorstand des SICEC den Beanstandungen verschiedener Mitgliedsgemeinden betr.<br />
Vergabe der Betriebskonzession an ein gewinnorientiertes Privatunternehmen Rechnung getragen<br />
hat und nunmehr ein Mischsystem mit Eingliederung eines SICEC-Kontrollbeamten vorschlägt,<br />
genehmigt der <strong>Geme</strong>inderat die beantragte Statutenänderung. (einstimmig)<br />
6) Subsidiengesuch der Privatschule Sainte Sophie<br />
Aus Anlass des 50. Jahrestages der Befreiung Luxemburgs vom Nazismus plant die Privatschule<br />
Sainte Sophie Ende September 1995 das Konzentrationslager Auschwitz mit einer Gruppe von 300<br />
Schülerm zu besichtigen und bittet die <strong>Geme</strong>inde um eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der<br />
Unkosten, die sich auf 6.000.- F pro Person belaufen. Da nur ein Schüler der <strong>Geme</strong>inde an diesem<br />
Besuch teilnimmt, beschliesst der <strong>Geme</strong>inderat, die Hälfte dieser Kosten d.h. 3.000.- F zu<br />
übernehmen. (einstimmig)<br />
7) Genehmigung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze für das Jahr 1996<br />
Für das Jahr 1996 werden dieselben Hebesätze wie für 1995 festgesetzt:<br />
Grundsteuer A: 300%, Grundsteuer B: 300%, Gewerbesteuer: 300%<br />
(einstimmig)
8) Genehmigung der Jahresabrechnung 1994 des Sozialamtes<br />
Die Jahresabrechnung des Sozialamtes 1994 ist folgende:<br />
(einstimmig)<br />
9) Erneuerung eines Fünftel des Sozialamtes<br />
In Ersetzung von RUPPERT Jean aus Oberdonven, der austretend ist und seine Kandidatur nicht mehr<br />
erneuert, wird KONSBRÜCK Richard aus Oberdonven für fünf Jahre als Mitglied des Sozialamtes<br />
gewählt. Ab dem 1. Januar 1996 setzt sich demnach das Sozialamt wie folgt zusammen: WEIRICH<br />
Théo, Gostingen, Mitglied bis zum 31.12.1996; STURM-APEL Mathilde, Beyren, Mitglied bis zum<br />
31.12.1997; STEFFES Edouard, <strong>Flaxweiler</strong>, Mitglied bis zum 31.12.1998; SCHROEDER Marcel,<br />
Niederdonven, Mitglied bis zum 31.12.1999; KONSBRÜCK Richard,Oberdonven, Mitglied bis zum<br />
31.12.2000. (einstimmig)<br />
10) Verschiedenes<br />
Mitteilungen<br />
- Der Aufruf des Schöffenrates vom 14. Juli 1995 zwecks Einrichtung einer "Spillkescht fir d'Geméng<br />
Fluessweiler" war ein Erfolg; 22 Eltern oder Interessierte haben ihre freiwillige Mithilfe angeboten und<br />
23 Kinder verschiedenen Alters wurden angemeldet. In der Zusammenkunft vom gestrigen 12.<br />
September wurde das Projekt mit den ca. 20 anwesenden Eltern näher besprochen. Dabei wurde aus<br />
Gründen der Kinderfreundlichkeit und Sicherheit die Benutzung des Schulsaales in Beyren als vorläufig<br />
beste und zur Zeit einzig gangbare Standortlösung ins Auge gefasst, dies jedoch unter der ausdrücklichen<br />
Bedingung, dass die Möglichkeit zum Abhalten von Versammlungen für die Vereine erhalten<br />
und das sich verschärfende räumliche Abstellproblem gelöst wird. Im übrigen könnte die Anlage<br />
eines zweckmässigen Spielplatzes in Beyren besonders vorteilhaft auf der Wiese hinter dem Gebäude<br />
vorgesehen werden. Die sich am Projekt beteiligenden Eltern müssen sich obligatorisch in einer<br />
durch Versicherung abgedeckten A.s.b.l. zusammenschliessen, die "Spillkëscht" selbst organisieren<br />
und die entstehenden Personalunkosten aus Beiträgen und Beteiligungsgeldern bestreiten. Die<br />
<strong>Geme</strong>inde ist bereit, die infrastrukturellen Kosten zu tragen und ein Subsid an die zu gründende A.s.b.l.<br />
zu gewähren, dies in Anlehnung an die in anderen <strong>Geme</strong>inden bereits funktionierenden ähnlichen<br />
Einrichtungen. Der <strong>Geme</strong>inderat erklärt sich einmütig mit dem Vorhaben einverstanden.<br />
Anfragen<br />
Ordentliche Einnahmen 935.444.- F<br />
Ausserordentliche Einnahmen 78.579.- F<br />
Total der Einnahmen 1.014.023.- F<br />
/<br />
Ordentliche Ausgaben 932.443.- F<br />
Ausserordentliche Ausgaben<br />
Total der Ausgaben 932.443.- F<br />
BONI 1994 81.580.- F<br />
- Rat SCHROEDER teilt mit, dass im Zusammenhang mit der Einrichtung des Spielplatzes in<br />
Niederdonven ein neues Moment eingetreten ist; demnach sei das Transportministerium an der Anlage<br />
eines vorschriftsmässigen Buswendeplatzes bei der Haltestelle im Oberdorf interessiert, damit die<br />
Bedienung der Strecke weiter ausgebaut werden kann. Vor der Verwirklichung des Spielplatzes an<br />
derselben Stelle soll eine Zusammenkunft mit den interessierten Parteien stattfinden.