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und Jugendarbeit und Partizipation - Kinder beteiligen!

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thema<br />

Berücksichtigung von Interessen <strong>und</strong><br />

Beteiligungsmöglichkeiten der Mädchen<br />

<strong>und</strong> Jungen. Wenn Pädagoginnen<br />

<strong>und</strong> Pädagogen auf ihre Interessen<br />

nicht eingehen, lassen sich Erziehungsprozesse<br />

nicht gelingend<br />

gestalten, da die Jugendlichen sich<br />

sonst sehr schnell offen oder versteckt<br />

den erzieherischen Einflussnahmen<br />

entziehen. Die Praxis der stationären<br />

Erziehungshilfe scheint jedoch von<br />

dieser Selbstverständlichkeit in vielen<br />

Einrichtungen noch weit entfernt zu<br />

sein.<br />

Die reflexive Beteiligungspraxis<br />

macht die Regelung von individuellen<br />

Entscheidungen <strong>und</strong> des Zusammenlebens<br />

ausdrücklich zum Thema.<br />

Es wird Transparenz hergestellt, <strong>und</strong><br />

es werden Verfahrenswege vereinbart,<br />

auf die sich alle Beteiligten beziehen<br />

können. Dazu gehört auch die Klar-<br />

Reklame ○<br />

○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○<br />

8 corax 3/2004 www.rabenstueck.de<br />

heit, wer bis zu welchem Grad welche<br />

Entscheidungsbefugnisse hat.<br />

Gerade in Gruppen der Erziehungshilfe<br />

ist dies kein leichter Prozess.<br />

Situative Beteiligungsformen, die<br />

insbesondere auf die Klärung von Lebensfragen<br />

(zum Beispiel zum Verhalten<br />

in der Gruppe) sowie auf die Vorbereitung,<br />

die Entscheidungsfindung<br />

<strong>und</strong> die Umsetzung <strong>und</strong> Kontrolle von<br />

Entscheidungen (zum Beispiel die<br />

Aufnahme einer neuen Bewohnerin)<br />

ausgerichtet sind, müssen geschaffen<br />

werden. Situative Beteiligungsformen<br />

sind beispielsweise Anhörungen,<br />

Fragebogenerhebungen, Projekte oder<br />

Zukunftswerkstätten (ausführlicher<br />

hierzu siehe Blandow, Gintzel <strong>und</strong><br />

Hansbauer 1999, S. 96 ff.). Derartige<br />

Beteiligungsformen können beispielsweise<br />

auch bei Veränderungsprozessen<br />

in den Einrichtungen An-<br />

wendung finden. Über gute Erfahrungen<br />

der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong><br />

Jungen bei Organisationsentwicklungsprozessen<br />

berichtet zum Beispiel<br />

das Institut für soziale Arbeit e.V. in<br />

Münster. Aber auch bei der Reorganisation<br />

von Gruppen, der Verlegung<br />

von Wohnstandorten für Gruppen<br />

oder der Dezentralisierung von Einrichtungen<br />

sind situative Beteiligungsformen<br />

erfolgreich.<br />

Eine auf Kontinuität ausgerichtete<br />

Beteiligungskultur wird sich jedoch<br />

nicht allein mit situativen Beteiligungsformen<br />

verwirklichen lassen,<br />

sondern erfordert Formen institutionalisierter<br />

Beteiligungen. Hierzu gehören<br />

in der Leistungsbeschreibung<br />

offen gelegte Instanzen, wie Gruppensprecherin,<br />

Gruppensprecher,<br />

Sprecherrat (Heimrat) <strong>und</strong> Vertretung<br />

der Mädchen <strong>und</strong> Jungen in der<br />

Gesamtkonferenz der Einrichtung. An<br />

dieser Struktur müssen alle Beteiligten<br />

dauerhaft arbeiten, das heißt, die<br />

Jugendlichen müssen immer wieder<br />

motiviert <strong>und</strong> unterstützt werden,<br />

<strong>und</strong> die Strukturen <strong>und</strong> Arbeitsweisen<br />

sind auf die konkreten Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Akteure anzupassen. Um<br />

die nötige Sicherheit für die Kompetenzen<br />

<strong>und</strong> das Handeln der Gruppensprecherinnen<br />

<strong>und</strong> -sprecher zu<br />

schaffen, sind nach Blandow, Gintzel<br />

<strong>und</strong> Hansbauer (1999, S. 102 f.) fünf<br />

Aspekte zu berücksichtigen:<br />

„Es bestehen klare Regelungen <strong>und</strong><br />

Vorschriften für die Wahl (<strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

die Abwahl) der Sprecherinnen<br />

<strong>und</strong> Sprecher, in denen auch<br />

beschrieben ist, welche Voraussetzungen<br />

die Sprecherinnen <strong>und</strong> Sprecher<br />

erfüllen müssen/sollen, wie <strong>und</strong> wann<br />

gewählt wird <strong>und</strong> ob es ein Einspruchs-<br />

oder Vetorecht gibt.<br />

Die Rechte <strong>und</strong> Aufgaben der<br />

Sprecherinnen <strong>und</strong> Sprecher sind klar<br />

beschrieben. […]<br />

Die Verfahren zur Aufgabenwahrnehmung<br />

sind formal festgelegt<br />

<strong>und</strong> schriftlich formuliert, so dass sich<br />

die/der gewählte Vertreter/in der <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> Jugendlichen darauf berufen<br />

kann.<br />

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben<br />

<strong>und</strong> Rechte wird von den Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern anerkannt<br />

<strong>und</strong> unterstützt.<br />

Die/der Gruppensprecher/in hat bei<br />

Nichteinhaltung ihrer/seiner Rechte

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