und Jugendarbeit und Partizipation - Kinder beteiligen!
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thema<br />
Berücksichtigung von Interessen <strong>und</strong><br />
Beteiligungsmöglichkeiten der Mädchen<br />
<strong>und</strong> Jungen. Wenn Pädagoginnen<br />
<strong>und</strong> Pädagogen auf ihre Interessen<br />
nicht eingehen, lassen sich Erziehungsprozesse<br />
nicht gelingend<br />
gestalten, da die Jugendlichen sich<br />
sonst sehr schnell offen oder versteckt<br />
den erzieherischen Einflussnahmen<br />
entziehen. Die Praxis der stationären<br />
Erziehungshilfe scheint jedoch von<br />
dieser Selbstverständlichkeit in vielen<br />
Einrichtungen noch weit entfernt zu<br />
sein.<br />
Die reflexive Beteiligungspraxis<br />
macht die Regelung von individuellen<br />
Entscheidungen <strong>und</strong> des Zusammenlebens<br />
ausdrücklich zum Thema.<br />
Es wird Transparenz hergestellt, <strong>und</strong><br />
es werden Verfahrenswege vereinbart,<br />
auf die sich alle Beteiligten beziehen<br />
können. Dazu gehört auch die Klar-<br />
Reklame ○<br />
○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○<br />
8 corax 3/2004 www.rabenstueck.de<br />
heit, wer bis zu welchem Grad welche<br />
Entscheidungsbefugnisse hat.<br />
Gerade in Gruppen der Erziehungshilfe<br />
ist dies kein leichter Prozess.<br />
Situative Beteiligungsformen, die<br />
insbesondere auf die Klärung von Lebensfragen<br />
(zum Beispiel zum Verhalten<br />
in der Gruppe) sowie auf die Vorbereitung,<br />
die Entscheidungsfindung<br />
<strong>und</strong> die Umsetzung <strong>und</strong> Kontrolle von<br />
Entscheidungen (zum Beispiel die<br />
Aufnahme einer neuen Bewohnerin)<br />
ausgerichtet sind, müssen geschaffen<br />
werden. Situative Beteiligungsformen<br />
sind beispielsweise Anhörungen,<br />
Fragebogenerhebungen, Projekte oder<br />
Zukunftswerkstätten (ausführlicher<br />
hierzu siehe Blandow, Gintzel <strong>und</strong><br />
Hansbauer 1999, S. 96 ff.). Derartige<br />
Beteiligungsformen können beispielsweise<br />
auch bei Veränderungsprozessen<br />
in den Einrichtungen An-<br />
wendung finden. Über gute Erfahrungen<br />
der Beteiligung von Mädchen <strong>und</strong><br />
Jungen bei Organisationsentwicklungsprozessen<br />
berichtet zum Beispiel<br />
das Institut für soziale Arbeit e.V. in<br />
Münster. Aber auch bei der Reorganisation<br />
von Gruppen, der Verlegung<br />
von Wohnstandorten für Gruppen<br />
oder der Dezentralisierung von Einrichtungen<br />
sind situative Beteiligungsformen<br />
erfolgreich.<br />
Eine auf Kontinuität ausgerichtete<br />
Beteiligungskultur wird sich jedoch<br />
nicht allein mit situativen Beteiligungsformen<br />
verwirklichen lassen,<br />
sondern erfordert Formen institutionalisierter<br />
Beteiligungen. Hierzu gehören<br />
in der Leistungsbeschreibung<br />
offen gelegte Instanzen, wie Gruppensprecherin,<br />
Gruppensprecher,<br />
Sprecherrat (Heimrat) <strong>und</strong> Vertretung<br />
der Mädchen <strong>und</strong> Jungen in der<br />
Gesamtkonferenz der Einrichtung. An<br />
dieser Struktur müssen alle Beteiligten<br />
dauerhaft arbeiten, das heißt, die<br />
Jugendlichen müssen immer wieder<br />
motiviert <strong>und</strong> unterstützt werden,<br />
<strong>und</strong> die Strukturen <strong>und</strong> Arbeitsweisen<br />
sind auf die konkreten Anforderungen<br />
<strong>und</strong> Akteure anzupassen. Um<br />
die nötige Sicherheit für die Kompetenzen<br />
<strong>und</strong> das Handeln der Gruppensprecherinnen<br />
<strong>und</strong> -sprecher zu<br />
schaffen, sind nach Blandow, Gintzel<br />
<strong>und</strong> Hansbauer (1999, S. 102 f.) fünf<br />
Aspekte zu berücksichtigen:<br />
„Es bestehen klare Regelungen <strong>und</strong><br />
Vorschriften für die Wahl (<strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
die Abwahl) der Sprecherinnen<br />
<strong>und</strong> Sprecher, in denen auch<br />
beschrieben ist, welche Voraussetzungen<br />
die Sprecherinnen <strong>und</strong> Sprecher<br />
erfüllen müssen/sollen, wie <strong>und</strong> wann<br />
gewählt wird <strong>und</strong> ob es ein Einspruchs-<br />
oder Vetorecht gibt.<br />
Die Rechte <strong>und</strong> Aufgaben der<br />
Sprecherinnen <strong>und</strong> Sprecher sind klar<br />
beschrieben. […]<br />
Die Verfahren zur Aufgabenwahrnehmung<br />
sind formal festgelegt<br />
<strong>und</strong> schriftlich formuliert, so dass sich<br />
die/der gewählte Vertreter/in der <strong>Kinder</strong><br />
<strong>und</strong> Jugendlichen darauf berufen<br />
kann.<br />
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben<br />
<strong>und</strong> Rechte wird von den Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern anerkannt<br />
<strong>und</strong> unterstützt.<br />
Die/der Gruppensprecher/in hat bei<br />
Nichteinhaltung ihrer/seiner Rechte