28732-Oberland GB 2005-aC - Saint-Gobain Oberland AG
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Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern<br />
erfolgt, soweit die in IAS 12.74 genannten Kriterien vorliegen. Latente Steuerverbindlichkeiten<br />
für zeitliche Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an<br />
ausländischen Tochtergesellschaften wurden nicht angesetzt, weil entsprechende<br />
Gewinnausschüttungen in absehbarer Zeit nicht vorgesehen sind.<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen werden gemäß lAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer)<br />
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden<br />
nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften,<br />
sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern<br />
bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die<br />
Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten<br />
unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen.<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erst erfolgswirksam<br />
verrechnet, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10 % des Verpflichtungsumfanges<br />
liegen. In diesem Fall werden sie über die künftige durchschnittliche<br />
Restdienstzeit der betroffenen Mitarbeiter verteilt. Der Aufwand aus der Dotierung<br />
der Pensionsrückstellungen ist den Personalaufwendungen, der enthaltene Zinsanteil<br />
dem Zinsaufwand zugeordnet.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen<br />
gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen<br />
oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen<br />
führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berücksichtigung aller<br />
erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Dieser<br />
ergibt sich auf der Basis der bestmöglichen Schätzung. Verpflichtungen aus bereits<br />
vollzogenen Liefer- und Leistungsbeziehungen, die einen höheren Sicherheitsgrad<br />
bezüglich der Höhe und des Zeitpunktes der Erfüllung der Verbindlichkeit haben,<br />
werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen<br />
wurden für die ungeregelten Fälle mögliche Inanspruchnahmen<br />
durch 5 % der Mitarbeiter in den nächsten 5 Jahren berücksichtigt. Der<br />
in den Altersteilzeitaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung<br />
wird im Zinsaufwand gezeigt.<br />
<strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> <strong>Oberland</strong> <strong>AG</strong> Anhang des Konzerns<br />
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