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28732-Oberland GB 2005-aC - Saint-Gobain Oberland AG

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Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern<br />

erfolgt, soweit die in IAS 12.74 genannten Kriterien vorliegen. Latente Steuerverbindlichkeiten<br />

für zeitliche Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an<br />

ausländischen Tochtergesellschaften wurden nicht angesetzt, weil entsprechende<br />

Gewinnausschüttungen in absehbarer Zeit nicht vorgesehen sind.<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen werden gemäß lAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer)<br />

nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden<br />

nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften,<br />

sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern<br />

bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die<br />

Berechnung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten<br />

unter Berücksichtigung von biometrischen Annahmen.<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erst erfolgswirksam<br />

verrechnet, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10 % des Verpflichtungsumfanges<br />

liegen. In diesem Fall werden sie über die künftige durchschnittliche<br />

Restdienstzeit der betroffenen Mitarbeiter verteilt. Der Aufwand aus der Dotierung<br />

der Pensionsrückstellungen ist den Personalaufwendungen, der enthaltene Zinsanteil<br />

dem Zinsaufwand zugeordnet.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen<br />

gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen<br />

oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen<br />

führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Sie werden unter Berücksichtigung aller<br />

erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Dieser<br />

ergibt sich auf der Basis der bestmöglichen Schätzung. Verpflichtungen aus bereits<br />

vollzogenen Liefer- und Leistungsbeziehungen, die einen höheren Sicherheitsgrad<br />

bezüglich der Höhe und des Zeitpunktes der Erfüllung der Verbindlichkeit haben,<br />

werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen<br />

wurden für die ungeregelten Fälle mögliche Inanspruchnahmen<br />

durch 5 % der Mitarbeiter in den nächsten 5 Jahren berücksichtigt. Der<br />

in den Altersteilzeitaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung<br />

wird im Zinsaufwand gezeigt.<br />

<strong>Saint</strong>-<strong>Gobain</strong> <strong>Oberland</strong> <strong>AG</strong> Anhang des Konzerns<br />

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