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Wegzugsbesteuerung - P+P Pöllath + Partners

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III. Erbschaftsteuerpflicht trotz Wohnsitzverlegung2. erweiterte unbeschränkte ErbschaftsteuerpflichtEuGH-Rechtssache van HiltenC-513/03 und Schlussanträge des GA Léger v. 30.06.2005Schlussanträge des Generalanwalts Léger (3)• Bei Wegzug in EU-Staat keine Beschränkung der Freizügigkeit (Art. 18 EGV),weil Erben von niederl. Wegzüglern nicht höher besteuert werden als Erben vonErblassern, die ihren Wohnsitz in den Niederlanden beibehalten.Kritik:Wegzug aus den Niederlanden ist zunächst nach Belgien erfolgt. Grundrecht auf Freizügigkeit kommt zur AnwendungErbSt-Belastung kann nicht nur für Belgien isoliert sondern muss anhandder Gesamtbelastung (doppelte unbeschr. ErbSt-Pflicht!) ermittelt werden +bi- bzw. unilaterale Maßnahmen kompensieren Doppelbesteuerung meistnicht vollständig Beschränkung des Freizügigkeitsrechts erscheint möglich© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 29 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>III. Erbschaftsteuerpflicht trotz Wohnsitzverlegung2. erweiterte unbeschränkte ErbschaftsteuerpflichtEuGH-Rechtssache van HiltenC-513/03 und Schlussanträge des GA Léger v. 30.06.2005Schlussanträge des Generalanwalts Léger (4)• Keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit(allgemeines Diskriminierungsverbot, Art. 12 EGV), weil Staatsangehörigkeitaufgrund nichtharmonisiertem ErbSt-Recht zulässiger Anknüpfungspunkt ist.Kritik:Anknüpfung an Staatsangehörigkeit verhindert Doppelbesteuerung nicht,sondern ist deren Ursache im Vergleich zu Erben von nichtniederländischen Wegzüglernoffene Diskriminierung aufgrund der StaatsangehörigkeitArgumente der Steuerflucht / Sicherung des nationalen Steueraufkommensfür Rechtfertigung ungeeignet, weil nichtniederl. Wegzügler bei gleicherInteressenlage nicht erfasst werden fehlende Rechtfertigung© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 30 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>15

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