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Wegzugsbesteuerung - P+P Pöllath + Partners

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II. Steuerlich attraktive Zielländer3. Länder mit Sonderregelungen für Zuzügler☺ Belgien keine Steuerpflicht auf Welteinkommen für Mitarbeiter ausländischerUnternehmen (d.h. die nicht unter belgischer Kontrolle stehen)☺ Luxemburg pauschale ESt für maximal 10 Jahre durch Individualvertrag☺ Niederlande Steuerbefreiung des Grundgehalts i.H.v. 35 % für ausländischeSpezialisten, die auf dem niederl. Arbeitsmarkt gesucht werden☺ Malta pauschale ESt i.H.v. 15 % für nach Malta überwiesene Einkünfte☺ Zypern pauschale ESt i.H.v. 5 % für nach Zypern überwiesene Einkünft© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 9 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>II. Steuerlich attraktive Zielländer4. GroßbritannienBesteuerung der Einkünfteeines„residents“ (but not domiciled)nur, wenn diese nach GBüberwiesen werden(Remittance-Basis-Taxation)+DBADeutschland – Großbritannien:Deutschland verzichtet auf dieBesteuerung eines „residents“Einkommen / Einkünfte sind nur steuerbar,wenn sie „remitted“ (überwiesen) werden+bestehendes Vermögen wird auch bei Überweisung nicht besteuert siehe Fall 1© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 10 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>5

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