Wegzugsbesteuerung - P+P Pöllath + Partners
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III. Erbschaftsteuerpflicht trotz Wohnsitzverlegung4. erweiterte beschränkte ErbschaftsteuerpflichtKeine Fristverkürzung durch Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit,weil Staatsangehörigkeit für § 4 AStG nicht vorausgesetzt wird Gestaltungsempfehlungen:•Bei Schenkungen (z.B. mehrmalig bei vorweggenommener Erbfolge)den 10-Jahres-Zeitraum einkalkulieren.• Die moderate Erhebung ausländischer ErbSt kann vorzugswürdig sein,wenn dadurch die Annahme einer Niedrigbesteuerung und somit die deutscheErbschaftsbesteuerung ausgeschlossen werden kann. genaue Kalkulation vor Wegzug erforderlich(z.B. individuelle ErbSt der schweizerischen Kantone)• Vermeidung von Erwerben i.S.d. § 4 AStG durch Vermögensumstrukturierung© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 41 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>IV. Doppelbesteuerungsabkommen1. Überblick• DBA vermeiden Doppelbesteuerungggfs. durch Modfifikation der un-/beschränkten Steuerpflicht• wenig DBA in der Erbschaft- und Schenkungsteuer(Dänemark, Griechenland, Österreich, Schweden, Schweiz, USA)• Vermeidung einer Doppelbesteuerung national durch § 21 EStG(im Vergleich zu § 34c EStG keine Wahl zwischen Anrechnungs- undAbzugsmethode) siehe Fälle 8 und 9© <strong>P+P</strong> Pöllath + Partner 42 Dr. Andreas Richter<strong>P+P</strong>21