LIEFER- & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN CATERING | TERMS OF DELIVERY & PAYMENT CATERINGDie Erstanlieferung der Ware während der Messe ist kostenfrei. Bei weiteren Lieferungen fällt eine <strong>Service</strong>pauschale in Höhe von 10,00 € proLieferung an.Der Mindestbestelltwert für das Standcatering beträgt 50,00 €.Bestellungen sollen schriftlich bis spätestens 7 Tage vor Messestart erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlauben wir uns einen Aufschlagvon 30 % pro Bestellung.Aus logistischen Gründen erfolgt die Auslieferung der Getränkebestellung kostenfrei einen Tag vor Messebeginn im Laufe des Nachmittags.Nachlieferungen sind jederzeit möglich. Bitte rufen Sie uns hierfür an und wir teilen Ihnen eine Wartezeit mit.Die Mindestabnahmemenge für Speisen beträgt 5 bzw. 10 Stück, für Getränke 1 Gebinde.Die Getränke werden nach Kistenverbrauch berechnet, d.h. angebrochene Kisten werden von uns nicht zurückgenommen.Getränkerücknahme ist nur in vollen Kisten möglich. Unvollständige Kisten, einzelne Flaschen oder Fässer werden nicht retour geschrieben.Bruch und Schwund werden zum Selbstkostenpreis berechnet.Das Standcatering erfolgt nur in der ÖVB-Arena und den Hallen der MESSE BREMEN. Es wird nicht in das Congress Centrum geliefert.Speisen können nur bis 1 Woche vor Messebeginn storniert werden.Reklamationen sind am Veranstaltungstag dem Standcateringbeauftragten mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeitnicht mehr akzeptiert werden.Die Preise für das Material gelten für die Dauer der gesamten Messe. Eine Reinigung ist im Preis nicht enthalten. Sollten Sie das Material nichtselbst reinigen, liefern wir Ihnen jederzeit gerne im Austausch in den aufgeführten Gebinden zu den genannten Konditionen (E 9) nach.Mietequipment muss vom Kunden nach Messeende sortiert bereitgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, werden Personalkosten für das Sortierenerhoben.Bitte teilen Sie uns vor Messebeginn Ihre korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das Ausstellen neuer Rechnungen aufgrund falscher Rechnungsdatenberechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung und ist innerhalb von10 Tagen zu bezahlen.Mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift erkennen Sie die AGB der Arena Catering GmbH voll und umfassend an.Lieferzeiten:Ihre Bestellung oder Stornoangaben für den Folgetag müssen bis 14:30 Uhr telefonisch oder per Fax bei uns eingehen:Tel: +49 (0) 421 - 3505 - 434 Fax: +49 (0) 421 - 3505 - 569Erstbestellung GetränkeAus logistischen Gründen erfolgt die Auslieferung der Getränkebestellung einen Tag vor Messebeginn im Laufe des Nachmittags.SpeisenbestellungDiese Bestellung erfolgt als tägliche Lieferung für die Dauer der Messe.The first delivery during the exhibition is free of charge. For every additional delivery a fixed rate of € 10.00 will apply.The minimum order value is € 50.00.Orders should be placed in writing, a minimum of 7 days prior to the exhibition starting. For requests made within 7 days an additional charge of30 % per order will apply.For logistical reasons the delivery of beverage orders will take place during the afternoon, one day prior to the exhibition start. This delivery willbe free of charge.Additional deliveries are possible. Please contact us for information on available delivery slots.The minimum purchase for food can be either 5 or 10 of the same item and for beverages it is one trading unit.Beverages will be calculated on crate consumption. Beverages can only be returned in full crates. Incomplete crates, single bottles or barrels willnot be taken back.Breakage and loss will be calculated at cost price.The stand catering will only be provided in the ÖVB Arena and the halls of the MESSE BREMEN. There is no delivery service to the CongressCentrum.Food orders must be cancelled at least 1 week prior to the exhibition.Any complaints must be made during the event. Complaints received after the event will not be accepted as there will be no opportunity to investigatethem.Equipment can only be hired for the whole exhibition. Cleaning is not included in the costs. If you prefer not to clean the equipment yourself it ispossible to place another order at the same costs (see conditions form E 9).Rented equipment must be sorted and prepared by the customer after the end of the exhibition. If this is not the case, costs for this will be passedon to the client.Please give us your correct billing address before the exhibition starts. If a new invoice has to be issued due to incorrect information, you will becharged an additional administration fee of 25.00 €. Invoices will be sent out after the event and will have been settled within 10 days. With yourauthorized signature you accept the general terms and conditions of Arena Catering.Delivery timesOrders or cancellations must be received by 14:30 one day prior to the scheduled delivery by phone or fax:Tel: +49 (0) 421 - 3505 - 434 Fax: +49 (0) 421 - 3505 - 569First order of beveragesFor logistic reasons the delivery of the first beverage order will take place during the afternoon, one day prior to the exhibition starting.Food ordersFood orders are delivered daily during the exhibition.E 10
BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN| SPECIAL TERMS OF PARTICIPATION1) TeilnahmebedingungenErgänzend und nachrangig zu diesenBesonderen Teilnahmebedingungengelten die Allgemeinen Teilnahmerichtlinienfür Messen und Ausstellungen derIDFA-Mitglieder (InteressengesellschaftDeutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte)(Stand: November 2009)sowie - wiederum nachrangig - die TechnIschenRichtlinien (Stand November2011) von Messe Bremen. Die in diesenBesonderen Teilnahmebedingungenenthaltene Regellungen gehen denRegelungen in den Allgemeinen Teilnahmerichtliniender IDFA vor, sofern undsoweit sie im Widerspruch stehen. Gleichesgilt für die Technischen Richtlinien,sofern und soweit sie im Widerspruch zuden vg. Bedingungen stehen.2) Veranstalter/-ungsortMESSE BREMENWFB WirtschaftsförderungBremen GmbHFindorffstraße 10128215 BremenTelefon: 0421 / 3505-407Telefax: 0421 / 3505-15 407E-Mail: info@rad-outdoor.dewww.rad-outdoor.de3) Veranstaltungstermin08. - 09. März <strong>2014</strong>4) ÖffnungszeitenFür Besucher:08. - 09. März <strong>2014</strong>10:00 bis 18:00 UhrFür Aussteller:08. März <strong>2014</strong>: 08:00 bis 19:00 Uhr09.März <strong>2014</strong>: 09:00 bis 24:00 UhrAußerhalb dieser Zeiten ist den Ausstellernder Aufenthalt im Ausstellungsbereichsowie im Bereich der Foren nichtgestattet5) Aufbauzeiten07. März <strong>2014</strong>: 08:00 bis 20:00 UhrIst mit dem Aufbau des Standes am 07.März <strong>2014</strong> bis 16:00 Uhr nicht begonnenworden, so kann der Veranstalter überden Stand anderweitig verfügen. Die derMESSE BREMEN dadurch entstehendenKosten hat der Mieter zu tragen (s.auch Punkt 6 & 8 der Allgemeinen Teilnahmerichtlinien).Bis 07. März <strong>2014</strong> um20:00 Uhr, müssen die Stände gereinigtund alle Verpackungsmaterialien beseitigtsein.6) Abbauzeiten09. März <strong>2014</strong>: 19:00 bis 24:00 UhrDer Abbau und Abtransport der vomAussteller eingebrachten Ausstellungsgütermuss am 09. März <strong>2014</strong> um 24:00Uhr abgeschlossen sein.7) Anmeldeschluss / AnmeldungAnmeldeschluss: 07.Februar <strong>2014</strong>Bitte benutzen Sie für die Anmeldungdie von der MESSE BREMEN zur Verfügunggestellten Formulare. Der Ausstellererklärt sich mit Änderungen bzgl. derLage des Standes innerhalb der Ausstellungeinverstanden. Besondere Platzierungswünscheals Bedingungen für eineBeteiligung können nicht anerkannt werden.Ebenso werden Anmeldungenunter Vorbehalt nicht berücksichtigt. DieEintragung im Anmeldeformular ist ordnungsgemäßu. deutlich vorzunehmen.Die Folgen einer nicht ordnungsgemäßausgefüllten Anmeldung trägt der Aussteller.Mit Abgabe der Anmeldungerkennt der Aussteller die AllgemeinenTeilnahmerichtlinien, die BesonderenTeilnahmebedingungen sowie die Tech-nischen Richtlinien zur Veranstaltung inder jeweils aktuellen Version an. AlleExponate müssen auf der Anmeldunggenau bezeichnet werden. Andere alsdie angemeldeten und zugelassenenGegenstände dürfen nicht in die Ausstellunggelangen. Mitaussteller sind anmeldepflichtigund werden je Mitausstellermit 120,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet.Bei Nichtanmeldung eines Mitausstellerswerden dem Hauptaussteller nachträglich300,00Euro in Rechnunggestellt.8) Mündliche VereinbarungenÄnderungen und Ergänzungen derBedingungen bedürfen der Schriftform.Mündliche Abmachungen müssen, umGültigkeit zu erlangen, von der MESSEBREMEN schriftlich bestätigt werden.9) NomenklaturFahrräder, Spezialfahrräder, Fahrradteile,Zubehör und Bekleidung; Ausrüstungund Bekleidung für Berg-, Wasser- undLuftsport, Boote und Zubehör, Campingausrüstung,Fitness, Gesundheit, Wellness,Touristik, Verbände, Vereine,Dienstleistungen, Medien, Fototechnik,Aus- und Weiterbildung10) ZulassungZu der Ausstellung können nur Unternehmen,Verbände und Institutionenzugelassen werden, die der Nomenklaturder Veranstaltung ( siehe vorstehendZiffer 9) entsprechen. Über die Zulassungzur Veranstaltung und diePlatzierung entscheidet die MESSEBREMEN nach billigem Ermessen. DieAufnahme anderer Unternehmer, Verbändeund Institutionen in dem gemietetenStand ist nur als registrierter Mitausstellerund mit vorheriger Zustimmungvon der MESSE BREMEN möglich.11) StandflächenmieteGemäß Beschreibung auf der Anmeldung.Frühbucher erhalten bis zum 22.Oktober 2013 5% Rabatt. Bei zweigeschossigenAusstellungs-ständen wirddie überbaute Fläche mit 25% des m²-Preises der Bodenfläche berechnet. DerAUMA-Beitrag von 0,60 €/m² Ausstellungsflächewird zuzüglich der regulärenQuadratmeterpreise in Rechnunggestellt.12) StandbauDer Standbau muss den TechnischenRichtlinien der MESSE BREMEN entsprechen.Im Interesse eines repräsentativenGesamterscheinungsbildes derMesse ist der Aussteller beim Standbauan die Genehmigung der MESSE BRE-MEN und deren Anweisung gebunden.Für Werbezwecke steht der gemieteteStand bis zu einer Höhe von 2,50 m zurVerfügung. Transparente und Firmenschilderdürfen nicht aus dem Stand herausragen.Für Stände, welche die Normhöhevon 2,50 m überschreiten, ist eineschriftliche Genehmigung der MESSEBREMEN erforderlich. AbweichendeVereinbarungen bedürfen der schriftlichenGenehmigung des Veranstalters.Die MESSE BREMEN stellt Trennwändenur gegen Mietgebühr zur Verfügung.13) Rücktritt/Nichtteilnahme desAusstellers und pauschalierterSchadenersatzanspruchNachdem ein Vertrag über die Teilnahmean der Messe durch Zugang derAnmeldebestätigung zusatnde gekommenist, hat der Aussteller grundsätzlichdie volle Miete auch dann an dieMESSE BREMEN zu zahlen, sofern erden Vertrag kündigt (storniert) oder ausanderen Gründen nicht an der Veranstaltungteilnimmt. Erfolgt die Kündigung(Stornierung) von dem jeweils geschlossenenVertrag mehr als zwei Monate vorVeranstaltungsbeginn, hat der Ausstelleran die MESSE BREMEN 50% dervereinbarten Miete zu zahlen; erfolgt dieKündigung (Stornierung) innerhalb vonzwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn,sind 100% der vereinbarten Mietean die MESSE BREMEN zu entrichten.Die vorstehenden Entgelte/Entschädigungenermäßigen sich in dem Umfang,in dem es der MESSE BREMEN unterBerücksichtigung etwaiger zusätzlicherKosten für die Neuvermietung gelingt,einen Ersatzaussteller zu finden. Aussteller,deren Ausstellungsfläche kostenfreiist, zahlen bei Rücktritt oder Nichtteilnahmeein Entschädigungs-Entgelt inHöhe von 300,00 Euro zzgl. der gesetzlichenMehrwertsteuer. Den Parteienbleibt jeweils vorbehalten, ein geringeresoder höheres Entgelt nachzuweisen.Ferner fällt ein pauschaliertes Entgeltnich an, sofern die Kündigung (Stornierung)wirksam aus einem von derMESSE BREMEN zu vertretendenGrund durch den Aussteller erklärt wird.14) Datenschutz und BildrechteIhre Daten werden zum Zweck der Leistungserbringungvom Veranstaltergemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetzegespeichert, verarbeitet,genutzt. Zu diesem Zweck werden dieDaten erforderlichenfalls an <strong>Service</strong>-Partner (Stromanschluss, Messebau,Lieferanten von Standmobiliar, Hostess-<strong>Service</strong> etc.) übermittelt. Darüber hinauswerden die lokalen und überregionalenMedien für eine messebezogene Werbungüber die Messe und über die Ausstellerinformiert. Dabei wird die öffentlichzur Verfügung stehende und bei derStandanmeldung angegebeneGeschäftsadresse (Name des Unternehmens,Ansprechpartner, Anschrift,Telefonnummer und E-Mailadresse) andie Medien übermittelt. Sollten Sie derWeitergabe der Geschäftsadresse nichtzustimmen, können Sie der Weitergabepersönlich im Ausstellerbüro, per Telefon3505-0 oder E-Mail info@messebremen.dewidersprechen. Anfertigungenvon Fotografien, Film-, Video- undFernsehaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen,von Messeteilnehmernund Ausstellungsständen sowieausgestellten Exponaten durch den Veranstalterund mit seiner Zustimmungdurch die Presse und das Fernsehensind zulässig und dürfen unentgeltlich inMedienveröffentlichungen unf für diemessebezogene Eigenwerbung desVeranstalters verwendet werden.Im Rahmen der Veranstaltung werdendurch die MESSE BREMEN Fotografien,Film-, Video- und Fernsehaufnahmenvom Veranstaltungsgeschehen,von Messeteilnehmern und –ständenund ausgestellten Exponaten hergestellt.Die Aufnahmen werden unterBerücksichtigung des Kunsturhebergesetzes(Recht am eigenen Bild) unentgeltlichin Medienveröffentlichungen undfür die messebezogene Eigenwerbungder MESSE BREMEN verwendet. SolltenSie dies nicht wünschen, sprechenSie bitte die Fotografen oder unser Messeteaman den Ein- und Ausgängen an.Gerne können Sie uns auch per E-Mailkontaktieren: info@messe-bremen.de.15) SonderleistungenSonderleistungen, z.B. Anschlüsse fürWasser, Strom, Telekommunikationusw., müssen auf den dafür vorgesehenenBestellformularen angefordert werden.Diese Sonderleistungen werdendem Aussteller separat in Rechnunggestellt. Wasserzu- u. -abflüsse könnennur entsprechend der technischen Möglichkeitenerstellt werden. Die Bestellungvon Sonderleistungen muss bis zum 07.Februar <strong>2014</strong> erfolgen. Die MESSEBREMEN behält sich das Recht vor, Aufträgevon Dritten ausführen zu lassen.Die technischen Bestellformulare werdendem Aussteller nach Zulassung derverbindlichen Anmeldung zugesandt.Sie sind ein Bestandteil der Anmeldungund des Vertrages. Die allgemeineBewachung des Geländes wird von derMESSE BREMEN veranlasst. Bewachung,Standreinigung sowie Versicherungdes Standes obliegt dem Aussteller.Für die Bewachung und Standreinigungstehen Vertragsfirmen zur Verfügung.Es wird dem Aussteller dringendnahe gelegt, für sein Messe-/Ausstellungsgutauf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherungabzuschließen.16) SicherheitsvorschriftenDas Ausstellungsgelände darf mit max.5km/h, nur zum Be- und Entladen befahrenwerden. Es gilt die StVO. Lieferfahrzeugemüssen nach zügiger Entladungaus dem Anfahrtsbereich entfernt werden.Während der Öffnungszeiten istjeglicher Verkehr auf dem Ausstellungsgeländeverboten. Feuerlöschgeräte,Notausgänge und Hinweisschilder müssendirekt erreichbar bzw. deutlich sichtbarsein. Die Gänge sind als Rettungswegeimmer frei zu halten.17) Reinigung/EntsorgungDie Aussteller sind verpflichtet, Unterlagenfür fettige/ölige Exponate zu benutzen.Jegliche Verunreinigung der Hallenbödenund des Außengeländes istverboten. Anfallende Reinigungskostenhat der Aussteller zu tragen.Grundsätzlich sind alle Aussteller verpflichtet,den von ihnen produziertenAbfall in getrennten Fraktionen, in denvom Vertragsunternehmen ausgegebenenMüllsäcken bzw. Containern, zusammeln und zu entsorgen.18) ZahlungsbedingungenAlle Preise verstehen sich netto. DieUmsatzsteuer wird in der jeweiligengesetzlichen Höhe zusätzlich in denRechnungen von MESSE BREMENausgewiesen. Die Rechnungsstellungerfolgt nach Zustandekommen desjeweiligen Vertrags nach Übersendungder Anmeldebestätigung durch MESSEBREMEN. Die Rechnungsbeträge sindinnerhalb der in der Rechnung genanntenFrist, in voller Höhe und ohne Abzügean MESSE BREMEN zu zahlen.19) Messe- / AusstellungsverzeichnisDie Messe Bremen gibt ein offizielles,alphabetisches Ausstellerverzeichnisheraus. Die Eintragung in das Verzeichnisumfasst den Firmennamen, eineKurzbeschreibung des Angebots sowiedie Hallen- und Standnummer. Die Aufnahmein das Verzeichnis ist obligatorischund kostenpflichtig. ZusätzlicheLeistungen können beim Veranstalterkostenpflichtig bestellt werden. Es werdenkeine Fremdfirmen für die Erstellungdes Ausstellerverzeichnissesbeauftragt.(Stand: November 2011)English version available on request.Bremen, Mai 2013F 1