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Download Service-Handbuch RAD + OUTDOOR 2014

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1 Vorbemerkungen1.1 AllgemeinesDie Technischen Richtlinien habendas Ziel, die Veranstaltungs- und3.1 VerkehrsregelungenAußenbereichAuf dem gesamten Gelände derMESSE BREMEN gelten die Vorschriftender Straßenverkehrsordnung.Die Höchstgeschwindigkeitbeträg 10 km/h.Das Gelände bietet nur Platz fürkurzzeitiges Ent- und Beladen. DerFahrer des Kfz hat sich ständig inunmittelbarer Nähe des Fahrzeugsaufzuhalten.Standplätze für Übertragungswagender Rundfunk- und Fernsehanstaltenwerden nach Abstimmungmit der Technischen Leitung derMESSE BREMEN festgelegt.HallenbereichEs besteht die Möglichkeit, die Hallenzu befahren, dies muss in Abstimmungmit dem vor Ortanwesenden Hallenmeister derMESSE BREMEN erfolgen, damitder Standaufbau nicht beeinträch-Messehallen (Veranstaltungsräume)jederzeit in einem solchenZustand zu halten, dass durch sieoder ihren Betrieb keine Personenoder Sachen gefährdet werdenkönnen.Die Einhaltung der TechnischenRichtlinien wird bei der Abnahmeder jeweiligen Veranstaltungendurch BOA, Feuerwehr und TechnischeLeitung MESSE BREMEN geprüft.Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandeskann im Interessealler Veranstaltungsteilnehmer versagtwerden, wenn vorgefundeneMängel bis zum Beginn der Veranstaltungnicht beseitigt wordensind. Weitere Forderungen zur Sicherheit,die sich bei der Abnahmeergeben könnten, bleiben vorbehalten.Ein Vertreter des jeweiligen Veranstaltersmuss bei den Abnahmenanwesend sein, um Mängel oderÄnderungen entsprechend weiterzuleitenbzw. umzusetzen. DiesePerson ist der Technischen Leitungder MESSE BREMEN namentlichbekanntzugeben.Vor jeder Veranstaltung mussrechtzeitig ein Aufbauplan (Bestuhlungsplan)zur Prüfung und Genehmigungbei der TechnischenLeitung der MESSE BREMEN eingereichtwerden.1.2 GrundsätzeFolgende Technische Richtliniensind gemäß der §§ 3 und 52 derBremischen Landesbauordnung(BremLBO) Fassung vom12.06.1990, in Verbindung mit demMusterentwurf für Versammlungsstätten(VStättVO) in der Fassungvom Mai 2002 sowie in Anlehnungder Betriebsvorschriften und Prüfungendes BauordnungsamtesBremen (BOA) und Feuerwehr Bremenzu befolgen bzw. durchzuführen.Verpflichtungen, die sich aus anderenGesetzen, Verordnungen undsonstigen Rechtsvorschriften (z.B.Unfallverhütungsvorschriften) ergeben,sind unabhängig von denTechnischen Richtlinien zu erfüllen.Die Technischen Richtlinien könnenjederzeit durch das BauordnungsamtBremen und dieTechnische Leitung der MESSEBREMEN geändert oder ergänztwerden.1.3 Heizung und Lüftung derHallenDie Hallen 1, 2 und 3 besitzen eineWarmluftheizung, die Hallen 4, 4.1,5, 6 und 7 besitzen zusätzlich eineTeilklimatisierung. Die Anlagen werdenautomatisch durch Sensorengeregelt, die Temperatur, Feuchte,Luftdruck und Staubbelastungmessen.Zusätzlich befinden sich in den Hallenund Foyers Konvektoren, umdie Erwärmung zu unterstützen.1.4 HallenbeleuchtungAlle Hallen sind mit einer allgemeinenBeleuchtung (Deckenscheinwerfer)und teilweise mitLeuchtstoffröhren bzw. Wandfluternausgestattet.Die Beleuchtungsstärke beträgt:Halle 1 1.200 luxHalle 2 300 luxHalle 3 250 luxHallen 4-6 300 luxHalle 7 1.200 luxZur Stand- und Warenpräsentationwird die Installation von Scheinwerfernoder Strahlern empfohlen.1.5 BrandmeldeeinrichtungenDie Hallen sind mit automatischenRauchmeldern ausgestattet, diesewerden durch CO2, Rauch- undStaubentwicklung aktiviert.Lösch- und Meldeeinrichtungen imHallenbereich dürfen durch Standaufbautenoder Standmaterial nichtverstellt werden. Der Zugang mussjederzeit gewährleistet sein.2 Hallenauf- und Abbauregularien2.1 Sicherheitsflächen undRettungswegeSicherheitsflächen sind Rettungswege,die dazu dienen, die Hallenin einem Notfall schnell und sicherverlassen zu können. Ebenso sinddies Feuerwehrbewegungsflächenvor den Hallen.Diese Flächen sind während einerVeranstaltung ständig freizuhaltenund dürfen nicht mit Standbautenoder parkenden PKW bzw. LKWverstellt werden.Türen, die mit dem Piktogramm"Notausgang" gekennzeichnetsind, sind ebenfalls zu allen Zeitenfreizuhalten.2.2 Maximal zulässige PersonenanzahlDie für die einzelnen Hallen geltendenmaximalen Personenzahlensind abhängig vom Hallenaufbauund sind im Vorfeld mit der TechnischenLeitung der MESSE BRE-MEN zu klären.3 Ent- und BeladenTECHNISCHE RICHTLINIENtigt wird.Fahrzeuge müssen den kürzestenAnfahrweg zur Be- und Entladestellewählen. Während der Standzeitenist der Motor abzustellen.Dies betrifft auch Standheizungen.Dieselfahrzeuge, z.B. Radlader,Bobcars und Flurförderfahrzeugewie z.B. Gabelstapler müssen miteinem Rußfilter versehen sein oderelektrisch angetrieben werden.Hubarbeitsbühnen müssen elektrischangetrieben sein. Die Fahreroder Benutzer von Hubarbeitsbühnenwerden durch einen Hallenmeistereingewiesen. (Leihgerätoder Hubsteiger der MESSE BRE-MEN).Die Fahrer von Flurförderfahrzeugenmüssen einen Befähigungsnachweisbesitzen.In der im Obergeschoss liegendenHalle 4.1 sind keine Flurförderfahrzeugezugelassen.Die Hallen werden durch die Toreauf der Nordseite sowie auf derSüdseite beschickt. Das Durchfahrender Tore ist nur bei vollständigerÖffnung zulässig, umBeschädigungen am Gebäude zuvermeiden. Die Toröffnung geschiehtausschließlich durch Ordneroder durch Hallenpersonal.Das Befahren der Foyers in denHallen 4, 5, 6 und 7 ist nur auf gerademWeg zwischen den Torengestattet. Lenkbewegungen sind zuvermeiden, da der Boden besondersempfindlich ist. Querverkehrim Foyer ist nicht gestattet. (Markierungenbeachten)Die Besuchereingänge und -ausgängeeinschließlich Notausgängedürfen für die An- und Ablieferungnicht benutzt werden.Das Festkeilen von Türen ist verboten.Den Anordnungen des Ordnerpersonalsund der Hallenmeister istFolge zu leisten.3.2 Hallen-EinfahrtsmaßeDie maximalen Einfahrtsgrößen betragen:Hallen 1-2: h= 4,20 m b=4,00 mHalle 3: h=2,45 m b=4,00 mHalle 4.1: h=2,40 m b=2,40 ml=4,30 m (lift)Hallen 4-6: h=5,20 m b=5.50 mHalle 7: h=4,50 m b=4,80 m3.3 LastenaufzugDie Beschickung der Halle 4.1 erfolgtüber einen Lastenaufzug. DieAnfahrt hierzu verläuft entwederdurch die Halle 4.0 oder durch dieHalle 2. (Abstimmung mit TechnischerLeitung der MESSE BRE-MEN)Das maximale Einfahrtsmaß fürden Aufzug ist:h =2,40 m b =2,40 m l = 4,30 mmax .Last = 3000 kg4 AnlieferungBei Antransport der Ausstellungsgüterdurch eine Spedition oderdurch die Deutsche Post ist voneiner Adressierung an die "MESSEBREMEN" oder ähnlichem abzuse-hen, um Verzögerungen zu vermeiden.In den Begleitpapieren müssendie Veranstaltung, dieAusstellerfirma, die Halle und dieStandnummer vermerkt sein. EinAntransport der Ausstellungsgütervor dem Tag des Aufbaubeginns istnur nach Absprache mit der TechnischenLeitung der MESSE BRE-MEN möglich.4.1 LeergutlagerungEs besteht kein Anspruch auf eineLeergutlagerung in den Hallen oderauf dem Freigelände. Nach Möglichkeitwird in Abstimmung mit derTechnischen Leitung ein Platz zugewiesen.5 AusstellerparkplätzeDas Parken von Fahrzeugen aufSicherheitsbereichen der Hallenund vor Ein- und Ausgängen istwährend der Messe/Ausstellung/Veranstaltung nicht gestattet. Anden Auf- und Abbautagen dürfenFahrzeuge nur zum Ent- und Beladenhalten.Parkraum steht auf der Bürgerweideund im Parkhaus zur Verfügung.Wir weisen ausdrücklich darauf hin,dass Fahrzeuge, die auf dem Geländeder MESSE BREMEN währendder Veranstaltung abgestelltsind, kostenpflichtig abgeschlepptwerden.5.1 Wohnwagen /WohnmobileAuf dem gesamten Gelände undden angrenzenden Parkplätzen istes untersagt, Wohnwagen oderWohnmobile aufzustellen und darinzu übernachten. Es wird empfohlen,den vom ADAC ausgezeichnetennahegelegenen Campingplatzzu benutzen:"Camping am Stadtwaldsee"Hochschulring 128359 BremenTel.: +49 (0) 421.8410748Fax: +49 (0) 421.84107496 Standbau6.1 StandflächeDer Standaufbau erfolgt ausschließlichan dem auf dem Aufbauplanausgewiesenen Platz. DieMaße der gemieteten Standflächesind vor Ort zu prüfen, da dieMESSE BREMEN für die Richtigkeitvon Maßen und sonstigen Angabenkeine Gewähr übernimmt.Aufbauten dürfen nicht über die Bodenmarkierunghinausragen.Standbaumaterial darf weder inden Gängen noch auf dem Nachbarplatzgelagert werden.6.2 BodenbelastungDie Verkehrslast beträgt 50 KN(=5000 kp = 5 t) pro m² (ausgenommenFoyers)(zulässige Punktbelastung = max.70 KN auf einer Fläche von10x10 cm)Die zulässige Belastung der Foyerbödenbeträgt 5 KN/m². Im Bereichder direkten Zufahrt in die Hallen isteine max. Verkehrslast von30 KN/m² zugelassen.Die zul. Verkehrslast der Halle 4.1F 4

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