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Download Service-Handbuch RAD + OUTDOOR 2014

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F 5TECHNISCHE RICHTLINIENbeträgt 5 KN/m².wendet werden.6.3 Wand- undDeckenbelastung6.4.2 Zugang zu technischenHalleneinrichtungenDie Wände und Decken dürfen für Handfeuerlöscher, Feuermelder,Standbefestigungen nicht genutzt Druckknopfmelder, Wandhydranten,werden. Gleiches gilt auch für AbspannungenRauchklappenbetätigungenum Standaufbautengegen Umfallen zu sichern. Dassowie die dazugehörigen Hinweisschildermüssen jederzeit frei zugänglichAnlehnen von Standbaumaterial anund sichtbar sein.die Außenwände und Türen ist verboten,da diese z. T. aus Glas oderAkustikmaterial bestehen. Ausnahmegenehmigungenfür DeckenabhängungenBrandschutztore und -türen dürfennicht durch Einbauten aller Art, wiez.B. elektrische Kabel, in ihrerFunktion eingeschränkt werden.sind über die Zu beachten ist weiterhin, dassTechnische Leitung der MESSE auch Anschlusspunkte zur Standversorgung,elektrische Verteiler-BREMEN zu beantragen, die dannggf. die Vorbereitung der Abhängungveranlasst.zugänglich bleiben.schränke und TelefonverteilerDie Anbringung von Dekorationen Den Beauftragten der Technischeno. ä. an Sprinklerleitungen, Wasserleitungen,Lüftungsleitungen jederzeit Zugang zu den Sicher-Leitung der MESSE BREMEN istoder anderen hallenseitigen Installationenoder Gegenständen ist un-Einrichtungen zu gewähren.heitseinrichtungen und technischentersagt.6.4.3 Bodenbefestigungen6.4 StandaufbautenIm Hallenboden sowie in den Foyersdürfen keine VerankerungenFür die Standsicherheit aller Bautenund Exponate ist der Aussteller angebracht werden. Das Einbringenvon Bodendübeln (Bohrlö-verantwortlich und ggf. nachweispflichtigchern)ist untersagt. Der AusstellerFür den Standbau dürfen nur zugelasseneMaterialien verwendet werden.haftet für eventuell entstandeneSchäden.Tragende Bauteile müssen Bei Teppichbodenfixierungen istdurch einen Nachweis (Statik) geprüftsein. Dies betrifft vor allen Din-sich rückstandsfrei wieder entfer-Verlegeband zu verwenden, dassgen zweigeschossige Ausstellungsstände.Diese müssen in ben (auch selbstklebende Fliesen)nen lässt. Das vollflächige Verkle-jedem Fall durch das BauordnungsamtBremen abgenommen nach dem Abbau vollständig wiederist nicht gestattet. Klebeband istwerden.zu entfernen.Baustoffe und Bauteile für denStandbau müssen nicht brennbar 6.4.4 Sicherheitsbeleuchtungoder schwer entflammbar sein.Grundlage ist die DIN 4102 B1.Stände, in denen durch die Besonderheitihrer Bauweise die vorhandeneallgemeine Sicherheits-Leichtentflammbare sowie brennendabtropfende Baustoffe sind beleuchtung nicht wirksam ist, bedürfeneiner zusätzlichen eigenenunzulässig. Dekorationsstoffe müssenschwerentflammbar sein. EntsprechendeNachweise müssen anzulegen, dass ein sicheres Zu-Sicherheitsbeleuchtung. Sie ist sovom Standbetreiber vorgehalten rechtfinden bis zu den allgemeinenwerden.Rettungswegen gewährleistet ist.(siehe VDE 0108).Gebinde aus natürlichen Laub- undNadelholzzweigen, Bäume und Benötigt ein Aussteller Dauerspannungfür akkubetriebene Leucht-dergleichen dürfen nicht verwendetwerden.piktogramme, ist vorhe Rück-rsprache mit der technischen LeitungMESSE BREMEN zu halten.Explosionsartig abbrennende Materialienwie Bambus, Heu, Stroh,Torf usw. sind unzulässig. 6.4.5 ELT Schutzmaßnahmen6.4.1 StanddeckenAls "Schutz bei indirektem Berühren"ist die VDE 0100, Teil 410,Die Halle 4.01, 4.1 und die Foyers maßgebend. Für Standinstallationenwerden Überstrom-Schutzein-der Hallen 4.0 bis 6 sind mit Sprinkleranlagenausgestattet. In diesen richtungen gefordert.Räumen muss jeder m² aller Standdeckenzu 75 % vertikal geöffnet Fehlerstrom- Schutzeinrichtungensein, sonst müssen die darunter liegendenFlächen besprinklert wer-bis 16 A müssen mit Fehlerstrom-sind vorgeschrieben. Steckdosenden. In diesem Punkt ist die Schutzeinrichtungen mit einemTechnische Leitung der MESSE Nennfehlerstrom von 30 mA, sonstigeSteckdosen mit max. 500 mABREMEN zu informieren.geschützt werden. Die Leitungsadernfür Starkstrom- und Beleuch-Sprinklertaugliche Textildecken miteiner Maschenweite von mindestens2x4 mm sind bis 5,0 m Mindestquerschnitt von 1,5 mm²tungsstromkreise müssen einenSpannweite zulässig.haben. (siehe auch VDE 0108)In der Nähe von Sprinklerdüsen 6.4.6 VDE Bestimmungendürfen keine Wärmeerzeuger aufgestelltwerden, da sich die Düsen Sämtliche elektrische Geräte müssenden VDE (GS) Bestimmungenbei ca. 68 °C öffnen und Löschwasseraustritt. Für Schäden haftet bzw. der EU Niederspannungsrichtlinieentsprechen und über einder Aussteller.in der EU anerkanntes Sicherheitszeichenverfügen.Für Standdecken darf höchstensschwerentflammbares Material ver-6.4.7 LuftballonsLuftballons, gefüllt mit nichtbrennbaremGas, sind gestattet. In geschlossenenRäumen oderAusstellungsständen muss dasVerhältnis zum Raumluftvolumenausreichend klein sein (Erstickungsgefahr).6.4.8 GlasscheibenEs darf ausschließlich Sicherheitsglasverwendet werden.Kanten von Glasscheiben müssenso bearbeitet oder geschützt sein,dass eine Verletzungsgefahr auszuschließenist. Ganzglasbauteilesind in Augenhöhe zu markieren.Plexiglas muss aus Brandschutzgründenmit einem Metallrahmeneingefasst sein.6.4.9 StandheizungenDer Betrieb von gas- oder flüssigkeitsbetriebenenmobilen Heizanlagenist nicht gestattet. Elektrischbetriebene Heizungen sind zulässig,insofern sie den allgemeinenNormen und Sicherheitsbestimmungenentsprechen. Geräte mitfreiliegenden Heizdrähten sind unzulässig.Die Geräte müssen soaufgestellt sein, dass ein ausreichenderAbstand zu Gegenständengewährleistet ist. Bei Verlassen desAusstellungsstandes ist das Gerätauszuschalten.6.4.10 LaseranlagenAusgestellte und zu Vorführungszweckenbetriebene Laseranlagenmüssen den Anforderungen derUnfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung"(VBG 93) entsprechen.Der Betrieb von Laseranlagen derKlassen 3 B oder 4 muss dem GewerbeaufsichtsamtBremen angezeigtwerden.6.4.11 SchweißarbeitenSchweißarbeiten an ausstellereigenenMaterialien sind nur nach Absprachemit der TechnischenLeitung der MESSE BREMEN zulässig.Ist es möglich, die zu verschweißendenTeile ins Freie zutransportieren, ist das Schweißenin der Halle unzulässig. Es ist injedem Fall zu gewährleisten, dasskeine Gefahr durch Funkenflug entstehenkann. Eine Brandsicherheitswachesowie Feuerlöschersind zu stellen. Bei Schweißarbeitensind im besonderen die Vorschriftender GUV 26.21 zubeachten.6.4.12 GastronomieBei Nutzung von Brat- Grill- oderFritiergeräten kann die Installationeines Wrasenabzuges vorgeschriebenwerden, wenn übermäßige Geruchsbelästigungenoder dasAnspringen eines Brandmelders zuerwarten sind.6.4.13 GasanlagenDas Einbringen sowie die Verwendung,Aufstellung und Benutzungvon Flüssiggas wie Propan, Butano.ä. ist verboten. (siehe auchPunkt 10.2)Bei Zuwiderhandlung ist die TechnischeLeitung der MESSE BRE-MEN berechtigt, die Geräte zuLasten des Ausstellers zu entfernenund ggf. den Stand aus Sicherheitsgründenschließen zu lassen.Sollte die Warenpräsentation aufdem Stand abhängig vom Einsatzvon Flüssiggas sein, kann nachRücksprache mit der TechnischenLeitung der MESSE BREMEN, gegebenenfallsunter Einhaltung besondererSicherheitsbestimmungenund in Absprache mit demBauordnungsamt Bremen und derFeuerwehr Bremen ein Einsatz vonGas ermöglicht werden.7 Sand, Erde, KiesBei Gebrauch von potentiell starkschmutzenden Materialien wieSand, Erde oder Kies muss sichergestelltsein, dass Schäden anBoden und Wänden vermiedenwerden.Gegebenenfalls ist der Bodendurch Unterlage von geeignetenMaterialien (Folie) zu schützen. Esist in jedem Fall zu verhindern,dass die Versorgungsschächte verunreinigtwerden.Das Einbringen und das Entfernendieser Materialien hat mit geeignetenGerätschaften zu erfolgen, dieso ausgelegt sind, dass Schädenam Boden nicht entstehen können.Der Gebrauch von Bodenbearbeitungsmaschinendarf nur mit Genehmigungder TechnischenLeitung der MESSE BREMEN erfolgen.Kettenfahrzeuge sind injedem Fall unzulässig.8 TiereWerden Tiere in den Hallen gehalten,ist sicherzustellen, dass Beschädigungen,insbesondere anBoden, Wänden und Säulen unterbleiben.Die Stallungen sind mitausreichendem Abstand zu Wändenund Säulen zu erstellen. Beigrößeren Tieren ist der Bodendurch geeignete Materialien zuschützen. Der Veranstalter bzw.der Aussteller ist für die artgerechteHaltung der Tiere und für die Reinhaltungder Stallungen (Hallen) verantwortlich.Tierische Exkremente dürfen nichtdirekt auf den Hallenboden oder indie Versorgungsschächte gelangen.9 Standversorgung9.1 AllgemeinDie Standversorgung erfolgt durchVersorgungsschächte. Je nachStandlage kann die Versorgung innerhalbdes Standes wahlweisegewählt werden, wenn die Kanalführungim Stand erfolgt. In allenanderen Fällen erfolgt die Zuführungvom nächstgelegenen Kanal.Die oberirdische Führung der Leitungenmuss wegen Stolpergefahrabgedeckt werden.Die Zuleitungen (Elektro, Wasser)werden von konzessioniertenFachbetrieben (Vertragspartner derMESSE BREMEN) vorgenommen.9.2 ElektroversorgungFür die Versorgung steht hallenseitigein TN-C-S-Netz 3x400/230 V,50 Hz (Hallen 1-7) zur Verfügung.Die Schwankungsbreite beträgt +6 % bis 10 %.

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