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Download Service-Handbuch RAD + OUTDOOR 2014

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,genannten Stellen unverzüglichdass eine "unterbre-Folge zu leisten.chungsfreie" Stromversorgungnicht zur Verfügung steht. Bei allen 10.2 Einsatz von Flurförderfahrzeugen,Kränen undStandzuleitungen sind SchutzleiterPE und Neutralleiter N als separate HebebühnenLeiter ausgeführt. In den Hallen 1 Der Betrieb derartiger Maschinenbis 7 dürfen Schutz- und Neutralleiternicht miteinander verbunden stattet. Der Fahrer eines Flurför-ist nur für berechtigte Personen ge-werden. (siehe auch VDE 0108) derfahrzeuges muss im BesitzMotoren mit einer Anschlussleistungvon 20 KW oder darüber dür-und ihn auf Verlangen vorweiseneines Befähigungsnachweises seinfen nur mit einer strombegrenzendenkönnen.Anlassvorrichtung be-Die Vorschriften der VBG 4 sindtrieben werden.einzuhalten. Es wird im besonderendarauf hingewiesen, dass Gabelstaplernur mit abgesenkter9.3 WasserversorgungEine Wasserversorgung besteht in Gabel gefahren werden dürfen.den Versorgungskanälen der Hallen1 und 4.0 bis 7 (nicht Halle 2, 3Dieselbetriebene Gabelstapler dürfennur in Verbindung mit einemund 4.1) mit diversen Zu- und Abläufen.festinstallierten Rußfilter eingesetztwerden. Gasbetriebene Flurförderfahrzeugesind verboten.Sonstige Wasserentnahmestellensind durch die Technische Leitungder MESSE BREMEN zu genehmigen.schutztechnische Ein-10.3 Brandschutz- und feuerBeim Verlassen des Standes ist derrichtungen in den AusstellungsständenHauptabsperrhahn innerhalb desStandes zu schließen. Für Wasserschädenhaftet der Aussteller. chen feuerschutztechnischen Ein-Für die Installation von erforderli-Für Stände im Freien ist eine störungsfreieWasserversorgung beirichtungen, wie z. B. Feuerlöschernund Sprinklern, ist der AusstellerFrost nicht zu gewährleisten.verantwortlich.9.4 Druckluftversorgung10.4 VerbrennungsmotorenEine Druckluftversorgung ist nicht Der Kraftstofftank von ausgestelltenKraftfahrzeugen muss weitge-vorhanden, kann aber auf Anfragebei der Technischen Leitung der hend leer, von ausgestelltenMESSE BREMEN bereitgestellt Motorrädern komplett entleert sein.werden.Das Öffnen des Tankeinfüllstutzensdurch unbefugte Personen muss9.5 Telefon- und Kommunikationsanschlüsseausgeschlossen werden. Die Fahrzeugbatterie(n)ist (sind) abzuklemmen,die Fahrzeugschlüssel sindTelefon- und Kommunikationsanschlüssesind in Analog- , DigitaloderISDN- Technik möglich. Der Erwarten ausgetretener Kraftstoffam Stand bereit zu halten. WiderBetrieb von ausstellereigenen Endgerätenist zulässig. Die Anfordemittelbzw. trockenen Tüchern auf-muss sofort mit geeignetem Binderungensind an die Technische genommen werden. BindemittelLeitung der MESSE BREMEN zu bzw. Tücher sind danach sofort ausrichten.den Hallen zu entfernen und fachgerechtzu entsorgen. In Besonderen10 UnfallverhütungFällen und nur in Absprache mitder MESSE BREMEN können benutzteBindemittel bzw. Tücher bis10.1 Allgemeine HinweiseDer Aussteller ist für die Betriebssicherheitund die Einhaltung der Arßerhalbder Hallen auf dem Be-zur fachgerechten Entsorgung aubeitsschutz-und Unfallverhütungsvorschriftenauf seinem Stand werden. Je Stand ist mind. ein Pultriebsgeländezwischengelagertselbst verantwortlich. Er haftet verlöscher mit 6 kg. Inhalt für dieauch für alle Personen- und Sachschäden,die durch den Standbau stellen. Bei Zuwiderhandlung er-Brandklassen A, B und C bereit zuund den Betrieb seines Standes folgt ein Verweis aus der Halle. Fürund der darauf platzierten Exponateentstehen.bzw. Unfälle haftet der Aussteller.dadurch entstandene SchädenWährend der gesamten Auf- und Die MESSE BREMEN kann dieAbbauzeit herrscht innerhalb und Ausstellung von Fahrzeugen nachaußerhalb der Hallen ein baustellenähnlicherBetrieb. Das einge-bzw. untersagen.eigenem Ermessen einschränkensetzte Personal ist auf die In den Foyers der Hallen 1 bis 7 istbesonderen Gefahren hinzuweisen.Verbrennungsmotor auszustellen.es nicht gestattet, Fahrzeuge mitDem Gewerbeaufsichtsamt Bremen,dem Bauordnungsamt Bre-Der Einsatz von offenem Feuer10.5 Offenes Feuer / Lichtmen, den berufsgenossenschaftlichenKommissionen, der ebenso das Verbrennen von Ver-oder Licht ist nicht gestattet,Feuerwehr sowie den Beauftragten packungsmaterialien, Abfällender Technischen Leitung der usw..MESSE BREMEN ist jederzeit zurÜberprüfung der Betriebssicherheit Dieses gilt auch für das Freigelände.Zutritt zu den Ständen zu gewähren.10.6 Spiritus und MineralöleWerden Sicherheitsmängel festgestellt,ist den Anordnungen der vor-brennbare Flüssigkeiten dürfenBenzin, Petroleum und anderezuTECHNISCHE RICHTLINIENKoch-, Heiz- oder Betriebszweckennicht benutzt werden.10.7 Putzwolle, öl- und fetthaltigePutzlappenGebrauchte Putzwolle sowie ölundfetthaltige Putzlappen sind indichtschließenden und nichtbrennbarenBehältern mit selbstschließendemDeckel aufzubewahren.10.8 Zellhorn - EntzündlicheKunststoffwarenUnverpackte Zellhornwaren undleicht entzündliche Kunststoffwaren,die sich im Handbereich derBesucher befinden, dürfen nurunter Glas ausgestellt werden.10.9 GeräuschpegelBei der Vorführung von geräuschentwickelndenAusstellungsgüterndarf der Geräuschpegel an derStandgrenze 60 dBA nicht überschreiten.10.10 Brennbare MaterialienNicht benötigte brennbare Materialienund Abfälle sind unverzüglichzu den Müllcontainern bzw. zu dendazu bestimmten Stellen zu transportieren.Ein Aufbewahren auf denStänden oder an anderen Stelleneiner Halle ist nicht gestattet, diesgilt auch für Verpackungsmaterialienund sonstiges Leergut.Arbeitskleidung ist in Schränkenaus nicht brennbarem Material aufzubewahren.10.11 Druckgasflaschen,Technische GaseBeim Umgang mit Druckgasflaschensind die Unfallverhütungsvorschriftenzu beachten.Giftgase dürfen nicht verwendetwerden.Die ordnungsgemäße Beschaffenheitjeder Anlage mit Druckgasflaschenist vor Inbetriebnahme nachden Technischen Regeln voneinem Sachkundigen zu überprüfen.Bei Benutzung derartiger Anlagenist vorher die TechnischeLeitung der MESSE BREMEN zuinformieren.Druckluftbehälter dürfen nur unterBeachtung der Druckbehälterverordnungund der Technischen RegelnDruckgase betrieben werden.Die Technische Leitung derMESSE BREMEN ist hiervon zu informieren.10.12 SchankanlagenBeim Betrieb von Getränkeschankanlagensind die Vorschriften derSchankanlagenverordnung und dietechnischen Regeln SK 400, 500,501, 60 zu beachten.10.13 PyrotechnikBeim Gebrauch von Pyrotechniksind die Vorschriften der GUV 6.15und der GUV 26.22 zu beachten.Der Gebrauch ist dem GewerbeaufsichtsamtBremen und der TechnischenLeitung der MESSEBREMEN vorher schriftlich anzuzeigen,wobei eine Aufstellung derverwendeten Effekte beizufügenist. Bei Gebrauch von Nebelmaschinenist die Technische Leitungder MESSE BREMEN vorab zu informieren.11 WerbemaßnahmenWerbliche Aktionen und Vorführungensind nur auf der eigenenStandfläche zulässig. Diese dürfennicht zu Behinderungen und Belästigungenauf dem Nachbarstandführen. Die max. Geräuschentwicklungan der Standgrenze darf 60dBA nicht überschreiten.12 Entsorgung / ReinigungFür die Beseitigung aller anfallendenAbfallstoffe, sowohl währendder Veranstaltung, als auch beimAuf- und Abbau ist der Ausstellerverantwortlich. Die Entsorgung istgemäß dem Abfallbeseitigungsgesetzvom Aussteller bzw. von dessenBeauftragten selbstvorzunehmen. Die Maßnahmen zurWertstofftrennung sind zu beachten.Gesundheits- und wassergefährdendeStoffe wie z.B. Öle, Farbenoder Emulsionen dürfen nicht in dieKanalisation geleitet werden.Für die Reinigung ist der Vertragsbetriebder MESSE BREMEN zuständig.13 Rückgabe derAusstellungsflächeDie Ausstellungsfläche ist vom Ausstellerspätestens bis zum Abbauendein einem sauberen Zustandzurückzugeben.Klebebänder und Farbreste müssenrestlos entfernt sein.Die Abnahme der Ausstellungsflächeerfolgt durch die TechnischeLeitung der MESSE BREMEN.Bremen, Oktober 2012.F 6

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