IMPORTANT DETAILS3. Dismantling periodTheft most frequently occurs during the first three to four hours of the dismantling period, so do not leave your stand unattendedduring this period. Leave your stand only after the exhibits have been put in a safe place, loaded for removal or handed over tothe forwarding agents. If you cannot dismantle your stand immediately after the end of the exhibition, we recommend you to orderstand security to guard the stand until you begin dismantling.Reporting theft: All incidents of theft should be reported to the police. Inform the exhibition management of any incident immediately.They will tell you which police station you should report the theft to.Traffic regulationsNo parking! During the exhibition, parking is not allowed next to the halls and in front of entrances and exits. During constructionand dismantling periods, vehicles may be parked at these places for loading and unloading only.Waste disposalThe exhibitor is responsible for disposing of all waste he causes both during the event as well as during construction and dismantlingwork. Disposal of waste must be undertaken by the exhibitor or a company authorised by him and must be in accordancewith the latest waste disposal laws. Exhibitors must comply with requirements for waste separation.See order form D 22 - D 23.Water installationConnections to the water mains may be made only by the company authorised by the management. See order form D 14.A 10
WICHTIGE HINWEISEVersicherungDer Aussteller trägt das gesamte Risiko für seinen Messestand und die Ausstattung und haftet für jeden Personen- und Sachschaden,der durch seinen Betrieb entsteht. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung! Bitte prüfen Sie die Möglichkeit,eigene Versicherungen abzuschließen oder den genannten <strong>Service</strong>partner zu nutzen (siehe Formular E 5).Versorgungs- und SicherheitseinrichtungenAlle Anschlusspunkte zur Standversorgung im Versorgungskanal sowie Feuermelder, Hydranten, ELT-Verteilungen, Leitern, Telefonverteiler,Sprinklerköpfe usw. müssen zugänglich und funktionsfähig bleiben. Sie dürfen nicht mit Standmaterial oder Exponatenverbaut werden. An den Standgrenzen, die nicht Ganggrenzen sind, gestattet der Aussteller die Überflurverlegung vonLeitungen zur Versorgung Dritter.VerkehrsregelungenParkverbot! Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor Ein- und Ausgängen ist während der Messenicht gestattet. An den Auf- und Abbautagen dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen an den vorgenannten Stellen halten.WasseranschlüsseWasseranschlüsse an die Versorgungsnetze dürfen wegen der Betriebssicherheit nur durch die von der Messeleitung zugelasseneFachfirma ausgeführt werden. Für Bestellungen oder Fragen zur Auftragsabwicklung wenden Sie sich an Ihren Veranstalteroder die MESSE BREMEN oder benutzen Sie Formular D 14.Werbemaßnahmen − VorführungenWerbliche Aktionen sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Hierfür ist ausreichend Zuschauerraum auf der Standflächenachzuweisen. Optische, akustische und andere Werbemaßnahmen dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf den Gängenund Nachbarständen führen. Beschallungsboxen und Lautsprecher dürfen nicht in die Gangbereiche gerichtet werden. Dermax. Geräuschpegel durch Werbung und Exponate darf 60 dB (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Der Einsatz vonGasen und Dämpfen ist unzulässig. Laseranlagen müssen dem Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden. Blinkzeichen und Laufschriftensind genehmigungspflichtig. Pyrotechnische Reklame und Vorführungen müssen dem Bauordnungsamt angezeigt werden.Luftballons, gefüllt mit nicht brennbarem Gas, sind gestattet, sofern das zulässige Bauprofil eingehalten wird.Werbung innerhalb der AusstellungFür Werbezwecke der Aussteller steht der durch die Standwände begrenzte Raum zur Verfügung. Transparente und Firmenschilderdürfen nicht in die Gänge hineinragen. Jegliche Werbung und die Verteilung von Werbematerial außerhalb der Messeständeist, ohne vorherige Buchung, nicht gestattet. Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt,sowie solche weltanschaulichen oder politischen Charakters, ist innerhalb des Messegeländes nicht statthaft. Die Messegesellschaftist berechtigt, Werbung sowie die Ausgabe von Werbematerial, das zu Beanstandungen Anlass gibt, zu untersagen undvorhandene Bestände derartigen Materials für die Dauer der Messe sicherzustellen. Auf Forderung der Messeleitung sind alleVorführungen sofort einzustellen, wenn berechtigte Beschwerden vorliegen. Bei Streitigkeiten über die Zulassung einer Werbungentscheidet die Messeleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.WertstofftrennungFür die Beseitigung aller anfallenden Abfälle, sowohl während der Veranstaltung als auch beim Auf- und Abbau, ist der Ausstellerverantwortlich. Die Entsorgung ist gemäß dem Abfallbeseitigungsgesetz, neueste Fassung, vom Aussteller bzw. von dessen Beauftragtenselbst vorzunehmen. Die Maßnahmen zur Wertstofftrennung sind zu beachten. Siehe auch Formular D 22 - D 23.A 11