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German (PDF) - Center for Security Studies (CSS) - ETH Zürich

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SPANNUNGEN UM DEN ISLAM IN DÄNEMARK, DEN NIEDERLANDEN UND DER SCHWEIZ183lehnt würde. Dies hatten auch die vor der Abstimmung durchgeführtenMeinungsumfragen irrtümlicherweise angedeutet. 83ReaktionenNach der Abstimmung wurde darüber diskutiert, wie zu verfahren sei,wenn direktdemokratische Vorstösse in Gesetzen münden, die gegendie völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz verstossen könnten:So wurde der Vorwurf erhoben, das Minarettverbot widersprecheder von der Schweiz unterzeichneten Menschenrechtskonvention. EineKlage gegen das Verbot wurde bereits beim Europäischen Gerichtshoffür Menschenrechte eingereicht. 84 Bisher sieht die schweizerischePraxis vor, dass jedes neue Gesetz, das aus einer Initiative resultiertund völkerrechtlich heikel ist, erst in der Implementierungsphase andas Völkerrecht angepasst wird. Dies ist beim Minarettverbot jedochsehr schwierig, da es wenig Auslegungsspielraum gibt. Das Bundesgerichtkann eine eingereichte Klage gegen den neuen Verfassungsartikelnur dann behandeln, wenn eine konkrete Verfügung vorliegt, die denBau eines Minaretts auf Grundlage dieses Verfassungsartikels verbietet– dies zeigt sich jedoch erst gegen Ende des Gesamtprozesses. DieserSachverhalt hat eine Debatte darüber ausgelöst, wann eine Initiative fürungültig erklärt werden sollte. 85Die derzeitige Situation führt zu Widersprüchen im Recht und Verwirrungin der Bevölkerung. Ein Vorschlag lautet, Initiativen erst dannzur Abstimmung zu bringen, wenn deren Vereinbarkeit mit den schweizerischenVerpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschen-83 Longchamp, Claude/Golder, Lukas/Agosti, Stefan/Kocher, Jonas/Ratelband, Silvia. 2. Vorabstimmungsanalysezu den eidg. Abstimmungen vom 29. November 2009. In: GFS, Bern, 17.November 2009. http://www.gfsbern.ch/publikationen/fberichte.php?showid=346&lang=de.84 Swiss Minaret Ban in European Court. In: IslamOnline.net, 17. Dezember 2009. http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?c=Article_C&cid=1260258076124&pagename=Zone-English-News/NWELayout.85 «Heute sind allein Volksbegehren für ungültig zu erklären, die zwingendem Völkerrecht –dem Verbot von Folter, Genozid, Sklaverei und der Abschiebung von Menschen in Staaten,wo ihnen Derartiges droht (Non-Refoulement) – widersprechen. Es fragt sich, ob dieUngültigkeitsgründe auf Grundrechtsgarantien des Völkerrechts, auf den Kern der in derEMRK und im Uno-Pakt II verankerten Grundrechte, zu erweitern sind.» Claudia Schoch.Das Volk ist souverän, aber nicht ungebunden. In: Neue Zürcher Zeitung, 19. April 2010.BULLETIN 2010 ZUR SCHWEIZERISCHEN SICHERHEITSPOLITIK

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