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Herne - Gesundheit vor Ort

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ANZEIGE Menschen mit Behinderungen – steuerliche TippsVon Diplom - Ökonom Kai-Uwe Göbel, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Sozietät Dr. Adamsen, BochumDas Steuerrecht berücksichtigt durch eine Vielzahlvon Vorschriften, dass Menschen aufgrundeiner Behinderung zwangsläufig durch finanzielleMehraufwendungen betroffen sind.Nachfolgend stellen wir Ihnen wesentliche Regelungendes Einkommensteuergesetzes <strong>vor</strong>,die dazu dienen diese finanziellen Nachteile zumindern.Steuerliche Berücksichtigung von Behinderungen– Grad der BehinderungDas Steuerrecht orientiert sich an dem Gradder Behinderung der betroffenen Personen.Die Feststellung der Behinderung erfolgt aufAntrag bei der zuständigen Behörde. Beträgtder festgestellte Grad der Behinderung (GdB)mindestens 50, erhält die Person einen Schwerbehindertenausweisaus dem ggf. über Merkzeichenweitere Informationen über gesundheitlicheMerkmale zu entnehmen sind.Die nachfolgenden Behinderten -Pauschalbeträgekönnen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommenssteuermindernd berücksichtigt werden:Bei einem GdB von:25 und 30 EUR= 310, 35 und 40 EUR= 430, 45und 50 EUR= 570, 55 und 60 EUR= 720, 65 und70 EUR= 890, 75 und 80 EUR= 1.060, 85 und90 EUR= 1.230, 95 und 100 EUR= 1.420. Blindeund hilflose Personen EUR 3.700.Die Gewährung des erhöhten Pauschbetragesfür blinde und hilflose Personen ist nicht davonabhängig, dass eine Pflegeperson tatsächlichbeschäftigt wird. Die Pauschbeträge werdenstets in voller Höhe gewährt, auch wenn dieVorraussetzung nicht während des ganzenKalenderjahres <strong>vor</strong>gelegen haben. Wird derGdB im Laufe des Jahres erhöht oder gemindertsteht der Pauschbetrag nach dem höchstenGrad zu, der im Kalenderjahr festgestelltwar. Eine rückwirkende Anerkennung oderÄnderung des GdB ist grundsätzlich möglich.Sind zusammen veranlagte Ehegatten beidebehindert, steht der Pauschbetrag zweimal zu.Hat ein Kind Anspruch auf Behinderten-Pauschbetrag kann der Pauschbetrag aufden Steuerpflichtigen, der für das Kindeinen Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld erhält,übertragen werden.Bei der Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungist das Zusammenspiel zwischen demBehinderten – Pauschbetrag und weiteren steuerlichenVorschriften zu beachten. (u.a. Kinderfreibetrag,Kinderbetreuungskosten etc.).Der Behinderten – Pauschbetrag kann auf derLohnsteuerkarte eingetragen werden und somitbereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigtwerden.Berücksichtigung als außergewöhnlicheBelastungenEntstehen dem Steuerpflichtigen infolge derBehinderung höhere Aufwendungen, so könnendiese anstelle des Pauschbetrages geltendgemacht werden.Hierbei schreibt jedoch das Gesetz die Berücksichtigungund Kürzung einer zumutbaren Belastung<strong>vor</strong>. Diese ermittelt sich, entsprechendder familiären Situation, zwischen 1 und 7Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.Nur tatsächliche Aufwendungen, die denermittelten Kürzungsbetrag übersteigen können,wenn sie zudem über dem Pauschbetragliegen, berücksichtigt werden. Die tatsächlichenAufwendungen sind nachzuweisen bzw.glaubhaft zu machen.Zusätzlich können außerordentliche Krankheitskostenberücksichtigt werden. So sindbeispielsweise die Kosten, die durch einen akutenKrankheitsanlass verursacht werden, neben demBehinderten-Pauschbetrag zusätzlich als außergewöhnlicheBelastung berücksichtigungsfähig.Besondere Fälle Bei behinderungsbedingten, unvermeidba-'&($)*++,ren Fahrten können geh- und $ !( stehbehinderte( $ ($(!( Steuerpflichtige (GdB von mind. 80 oder GdB70 und Merkzeichen G) Aufwendungen fürdie Fahrten in angemessenem Rahmen '&($geltendmachen. Ein Aufwand für Fahrten bis zu 3.000 $ -km im Jahr wird als angemessen angesehen.$ $ #Außergewöhnlich gehbehinderte (!(Personen(Merkzeichen aG oder B oder H) können in.("!$$angemessenem Rahmen bis zu 15.000 km$ %(sämtliche Fahrten geltend machen. %/%Zur Ermittlung des steuerlich zu berücksichtigendenAufwandes wird ein Kilometersatz von 0!"%-! (%$ 1EUR 0,30 angesetzt. Beabsichtigt der $ SteuerpflichtigeFahrten über 3.000 km bzw. - 15.000 $ 2km zu beantragen ist der Nachweis grundsätzlichüber ein Fahrtenbuch zu 3erbringenMacht ein gehbehinderter Steuerpflichtiger auch Kosten für andere Verkehrsmittel geltend -(z.B. Taxi), so sind die oben genannten Fahrtenentsprechend zu kürzen.Neben den Regelungen zu außergewöhnli-chen Belastungen können weitere ((Vorschriftensteuermindernd berücksichtigt werden, so -zum Beispiel für Aufwendungen für die Fahrtenzwischen Wohnung und Arbeitsstätte.( $ ( Die speziellen Regelungen und Pauschalen die $Menschen mit Behinderungen dienen, werdenergänzt durch allgemeine Regelungen, -$ $ # wie z. B. die Berücksichtigungsfähigkeit der .haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse - $ und Dienstleistungen. Neben der Einkommensteuerfinden sich Sonderregelungen beispiels- ( "! ( 4++ +++ -weise in der Grund- Umsatz- und $ Kraftfahrzeugsteuer.2 $ %% Gerne beraten wir Sie im Bedarfsfall individuellum für Ihre persönliche Situation 3 sämt- 3 liche relevante Steuerminderungs<strong>vor</strong>schriften 5%$zu ermitteln !" #$%& % - ($ $ #.("!$$!$ %( %/% 0!"% -! (% ($ 1 $ 2 3- $ $$ 3 -- $ ( $ 2 ( ( .#%(!( $ (! (( % ! % 78 '"! *++, ( .$ '( $!( ! $-$$ $6 *++,% ($ $ #(!-6!! 1" ($ $%%$%% -( ((.( $Sprechen Sie uns an: ! ( $$ " (( $"! ! % ! ( 0$ ( $ ( $'( $ #(! %78 !%*++=! 3"( $ !" #$ $ >%3 & $ 0" $ (6"(. ( $& (3- $5" & ( (! ?WWW.ADAMSEN.DEKönigsallee 4744789 Bochume-Mail: info@adamsen.deTelefon (0234) 93 04 13Telefax (0234) 3 71 49<strong>Gesundheit</strong> <strong>vor</strong> <strong>Ort</strong> 2/2007 | 15

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