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April 2006: Inhalt - ZKM

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MEETINGS MEETINGSIII. Organisation OrganisationArtikel 15 Das Vereinsjahr bzw. Rechnungsjahr dauert vom 1. Augustbis zum 31. Juli des nächsten Kalenderjahres.Artikel 16 Die Organe der <strong>ZKM</strong> sind:• die Mitgliederversammlung• die Delegiertenversammlung (DV)• der Kantonalvorstand (KV)• die Präsidentenkonferenz (PK)• die Sektionen• die RevisionsstelleDie Organe der <strong>ZKM</strong> sind:• die Mitgliederversammlung (MV)• die Delegiertenversammlung (DV)• der Kantonalvorstand (KV)• die Präsidentenkonferenz (PK)• die Sektionen• die RevisionsstelleIV. Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung (MV)Artikel 17 Der Mitgliederversammlung bleibt der Beschluss zurAuflösung des Vereins oder zu dessen Loslösung vom ZLVvorbehalten (siehe Art. 47). Alle anderen Geschäfte werden indie Kompetenz von KV oder DV gelegt.Artikel 18 Die Mitgliederversammlung wird einberufen auf Beschluss derDV oder auf Verlangen von mindestens 10% der Mitglieder.Der Mitgliederversammlung bleibt der Beschluss zurAuflösung des Vereins oder zu dessen Loslösung vom ZLVvorbehalten (siehe Art.48). Alle anderen Geschäfte werden indie Kompetenz von KV oder DV gelegt.Eine Mitgliederversammlung wird innerhalb von dreiMonaten einberufen auf Antrag des KV, auf Beschlusseiner DV oder auf Verlangen von mindestens 10% derordentlichen Mitglieder.V. Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung (DV)Artikel 19 Die Mitglieder des KV, die Sektionspräsidenten /Sektionspräsidentinnen und die Delegierten aller Sektionenbilden die Delegiertenversammlung.Die Delegierten werden im Verhältnis der Mitgliederzahl jederSektion bestimmt. Jede Sektion hat Anrecht auf einenDelegierten / eine Delegierte pro 25 Mitglieder oder Bruchteiledavon. Alle übrigen Mitglieder der <strong>ZKM</strong> können an der DV mitberatender Stimme teilnehmen.Artikel 20 Es findet jährlich eine ordentliche DV statt, und zwar jeweilsvor der Delegiertenversammlung des ZLV. Die Daten werdenrechtzeitig im Verbandsorgan des ZLV publiziert.Anträge zur Aufnahme in die Traktandenliste sind dem KVmindestens sechs Wochen vor der Delegiertenversammlungschriftlich einzureichen. Antragsberechtigt ist jedesVereinsmitglied.Artikel 21 Die DV befindet über• formelle Geschäfte – Protokoll der letzten DV– Jahresrechnung und Budget– Jahresberichte des Vorstandsund des Verlags– Festsetzung der Jahresbeiträge• personelle Geschäfte – Wahl des Präsidiums der <strong>ZKM</strong>– Wahl der Mitglieder des KV– Wahl der Revisionsstelle– Wahl der Delegierten der <strong>ZKM</strong> inden ZLV (von denen drei dem KVangehören müssen)– Ernennung von Frei- undEhrenmitgliedern• materielle Geschäfte – alle Geschäfte, die ihr vom KVoder von den Statutenzugewiesen werdenArtikel 22 Eine ausserordentliche DV findet innerhalb von drei Monatenstatt:• auf Beschluss des Kantonalvorstandes• auf Verlangen von mindestens drei Sektionen• auf Verlangen eines Fünftels der Delegierten• auf Verlangen von 100 MitgliedernDie Mitglieder des KV, die Sektionspräsidentinnen/Sektionspräsidenten und die Delegierten aller Sektionenbilden die Delegiertenversammlung.Die Delegierten werden im Verhältnis der Mitgliederzahl jederSektion bestimmt. Jede Sektion hat Anrecht auf einenDelegierten / eine Delegierte pro 50 Mitglieder und Bruchteiledavon. Alle übrigen Mitglieder der <strong>ZKM</strong> können an der DV mitberatender Stimme teilnehmen.Die geheime Wahl oder Abstimmung ist nicht zulässig.Es findet jährlich eine ordentliche DV statt.Anträge zur Aufnahme in die Traktandenliste sind dem KVmindestens sechs Wochen vor der DV schriftlicheinzureichen. Antragsberechtigt ist jedes Vereinsmitglied(ausser Kategorie VIII).Die DV befindet über folgende Geschäfte:• formell: – Protokoll der letzten DV– Jahresrechnung und Budget– Jahresberichte des Vorstands unddes Verlags– Festsetzung der Jahresbeiträge– Statutenänderungen• personell: – Wahl der Präsidentin/desPräsidenten der <strong>ZKM</strong>– Wahl der Mitglieder des KV– Wahl der Revisionsstelle• materiell: – alle Geschäfte, die ihr vom KV oder von denStatuten zugewiesen werden– Behandlung von Anträgen des KV, derSektionen oder einzelner MitgliederEine ausserordentliche DV findet innerhalb von drei Monatenstatt:• auf Beschluss des Kantonalvorstandes• auf Verlangen von mindestens zwei Sektionen• auf Verlangen eines Drittels der Delegierten• auf Verlangen von 100 MitgliedernDie Einladung zu einer ausserordentlichen DV wird denMitgliedern der Delegiertenversammlung spätestens 20Tage vor der Versammlung zugestellt (samtTraktandenliste und allen erforderlichen Unterlagen).12 13

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