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April 2006: Inhalt - ZKM

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MEETINGS MEETINGSVII. Präsidentenkonferenz Präsidentenkonferenz (PK)Artikel 30 Die PK besteht aus den Mitgliedern des KV und denSektionspräsidenten / Sektionspräsidentinnen. Sie tritt jährlichmindestens einmal zusammen und hat beratenden Charakter.Artikel 31 Die PK wird durch den KV oder auf Verlangen von mindestensdrei Sektionspräsidenten / Sektionspräsidentinnen einberufen.Sie erfüllt vor allem folgende Aufgaben:• Vorberatung von Geschäften der DV• Besprechung wichtiger vereins- und schulpolitischerAngelegenheiten• Behandlung von Anträgen aus den Sektionen oder vonMitgliedernVIII. Sektionen SektionenArtikel 32 Die Mitglieder der <strong>ZKM</strong> sind in Sektionen zusammengefasst,denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt. DieSektionsgebiete stimmen im allgemeinen mit den Bezirkendes Kantons überein.Artikel 33 Die Sektionen wählen einen Vorstand auf eine Amtsdauer vonvier Jahren.Artikel 34 Zu den Aufgaben des Sektionsvorstandes gehört:• Durchführung und Leitung von Sektionsversammlungen• Vermittlung von Informationen zwischen Sektion und KV• Behandlung der Geschäfte, die vom KV vorgelegt werden• Protokollführung über die Sektionstätigkeit• Wahrung der Interessen der Mittelstufe aufSektionsebene, möglichst auch innerhalb derBezirkskonferenz des ZLV.Um möglichst rasch eine breit abgestützte Meinung derMittelstufenlehrerschaft zu eruieren, bezeichnet derSektionsvorstand in jedem Schulhaus mit <strong>ZKM</strong>-Mitgliederneine Kontaktperson.Artikel 35 Die Sektionen wählen die ihnen gemäss Artikel 19 zustehendeAnzahl Delegierten auf eine Amtsdauer von zwei Jahren. Fürdie Vertretung wichtiger Anliegen können sie diese instruieren.Mutationen sind dem KV umgehend schriftlich zu melden.IX. Revisionsstelle RevisionsstelleArtikel 36 Die Revisionsstelle besteht aus einer juristischen oder dreinatürlichen Personen, die nicht Mitglieder der <strong>ZKM</strong> seinmüssen. Sie wird von der DV auf eine Amtsdauer von vierJahren gewählt.Artikel 37 Die Revisionsstelle prüft die Rechnung des Vereins(bestehend aus den getrennten Rechnungen der Konferenzund des Verlages). Sie hat der DV Bericht zu erstatten undAntrag zu stellen.Die PK besteht aus den Mitgliedern des KV und denSektionspräsidentinnen/Sektionspräsidenten bzw. derenStellvertretung. Sie tritt jährlich mindestens einmal zusammenund hat beratenden Charakter.Die PK wird durch den KV oder auf Verlangen von mindestenszwei Sektionspräsidentinnen/Sektionspräsidenteneinberufen. Sie erfüllt vor allem folgende Aufgaben:• Vorberatung von Geschäften der DV• Besprechung wichtiger vereins- und schulpolitischerAngelegenheiten• Behandlung von Anträgen aus den Sektionen oder vonMitgliedernDie Mitglieder der <strong>ZKM</strong> sind gemäss ihrem aktuellenSchulort in nachstehenden Sektionen zusammengefasst,denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt:• Sektion 1: Bezirk Zürich• Sektion 2: Bezirke Dietikon, Horgen und Affoltern• Sektion 3: Bezirke Dielsdorf und Bülach• Sektion 4: Bezirke Winterthur und Andelfingen• Sektion 5: Bezirke Hinwil und Pfäffikon• Sektion 6: Bezirke Uster und MeilenDie Sektionen wählen an einer Sektionsversammlungoder auf schriftlichem Weg eineSektionspräsidentin/einen Sektionspräsidenten sowieeine Stellvertretung auf eine Amtsdauer von vier Jahren.Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.Ein vorzeitiger Rücktritt alsSektionspräsidentin/Sektionspräsident ist jeweils aufEnde eines Vereinsjahres möglich und muss dem KVvorgängig bis spätestens Ende Dezember schriftlichmitgeteilt werden.Zu den Aufgaben der Sektionspräsidentin/desSektionspräsidenten gehören:• Durchführung und Leitung von Sektionsversammlungen• Vermittlung von Informationen zwischen Sektion und KV• Behandlung der Geschäfte, die vom KV vorgelegt werden• Protokollführung über die Sektionstätigkeit• Wahrung der Interessen der Primarschule,insbesondere der Mittelstufe, auf Sektionsebene.Die Sektionen wählen aus dem Kreis der Sektionsmitgliederan einer Sektionsversammlung oder auf schriftlichemWeg die ihnen gemäss Artikel 19 zustehende AnzahlDelegierter auf eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahlist unbeschränkt möglich. Für die Vertretung wichtigerAnliegen können sie diese instruieren. Mutationen sind demKV umgehend schriftlich zu melden.Wechselt ein/e Delegierte/r den Schulort und damit auch dieSektion, verliert er/sie das Mandat.Die Revisionsstelle besteht aus einer juristischen Person.Sie wird von der DV jährlich bestimmt.www.zkm.ch – Ihre Homepage!16 17

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