echt & <strong>gesellschaft</strong>. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 RFK 06. 02. 1996, 542/6-RFK/96,RfR, 16, mVa die EBRV zur Rundfunkgesetznovelle1993, 1082 BlgStPNRXVIII. GP, 30. 07.1993, S. 6.es bei der Wahrung der Menschenwürdevor allem geht: nämlich nicht um"die Menschenwürde und die Grund<strong>recht</strong>evon Fernsehkonsumenten, sonderndie Intimsphäre des Einzelnen etwabei der Darstellung von Tod, Krankheit,Schmerz und Trauer sowie bei Interviewsund Talkshows die Würdeund Intimsphäre des Befragten oderGesprächspartners"35. Hier zeigt sichein deutlicher Unterschied zur deutschenInterpretation; in Österreichkommt man im Hinblick auf die Menschenwürdeohne RezipientInnenschutzund objektive Wertordnungaus. Rezipientinnenschutz und Jugendschutzwerden gesondert normiert (in§ 2a Abs. 2 und 3 RFG).Wenden wir nun diese Vorgabenauf Taxi Orange an, so kann ein gewissesSpannungsfeld zur Menschenwürdevorgabenicht geleugnet werden.Gerade das jeweilige Wochenfinalelebt vom Ausstellen der unterschiedlichenBetroffenheiten derjenigen, dieeine Etappe des Spiels gewonnen undderjenigen, die das Spiel verloren haben,weil sie vom Wochensieger/derWochensiegerin aus dem Kutscherhofgewählt werden. Diese Emotionenwerden durch die Spielregeln extra erzeugt;Großaufnahmen bestimmen dasBild.Einzelne Begebenheiten und derUmgang der Sendungsmacherinnendamit zeigen, dass dem ORF durchausbewusst ist, dass er auf dünnem Eisgeht. Ein Beispiel, das zeigt, wie eigentümlichdie Grenzen im Fall des Fallesgezogen werden, ist die Disqualifikationvon Vicky. Ihre unmittelbare Reaktion(der Schock der Disqualifikation)wurde nicht gezeigt, dagegen sehrwohl das blanke Entsetzen ihrer Mitbewohnerinnen.Erst nachdem sich dieKamera an der Betroffenheit ergötzthatte, wurden die Life Streams abgeschaltet,angeblich, um die Privatsphäreder Einzelnen zu schützen.Wenn der ORF an der einen oder anderenStelle die Life Streams abschaltet,kann er sich rühmen, ohnehin sensibelmit den Emotionen der Betroffen in Extremsituationenumzugehen, sodassdas sonstige Zeigen der Emotionen ineinem unproblematischen Licht erscheint.3. ErgebnisIn den vorangehenden Ausführungenging es mir darum, jenen Machtnexusdarzustellen, innerhalb dessen eineReality Soap sich bewegt: die vom Sendervorgegebenen Regeln, die Darstellungsmachtdes Senders, die Rezeptiondurch andere Medien, schließlich dieReaktion des Publikums auf die verschiedenenBilder und Botschaften, dieim Zuge dessen erzeugt werden. Dasssich in diesem Kontext die Frage nachder Menschenwürde stellt, liegt auf derHand. Sie ist freilich nicht von sonstigenMedienphänomenen isoliert zu betrachten.Da aber Menschen in RealitySoaps "als sie selbst" auftreten, betrifftsie eine negative Aufnahme ihres Auftrittsin der Öffentlichkeit in besondererWeise. Recht sollte Menschen nursehr bedingt vor sich selbst schützen;das allerdings enthebt Rundfunkanstaltennicht ihrer Verantwortung im Umgangmit den Bildern, die sie von denKandidatinnen erzeugen - jenen Kandidatlnnen,die angeblich so sind, wiesie gezeigt werden. Wer das glaubt, istzwar selber schuld, aber das ist eineandere Geschichte.Dr. Elisabeth Holzleithner istUniversitätsassistentin am Institutfür Rechtsphilosophie undRechtstheorie.Eine lange Version dieses Textes ist abgedrucktin Eva Flicker, Wissenschaft fährtTaxi Orange, Promedia Verlag.Impressum<strong>juridikum</strong>Zeitschrift im RechtsstaatA-1010 Wien, Kärntner Ring 6/MezzaninHerausgeberinnen: Univ.-Ass. Drin. BirgitFeldner, ao. Univ.-Prof. Dr. AlexanderSomek, RA Univ.-Doz. Dr. Richard Soyer,RAin Drin. Maria Windhagerfür Context - Verein für freie Studienund brauchbare Information,1010 Wien, Kärntner Ring 6/MezzaninMedieninhaber und Verleger:Verlag Österreich GmbH, Rennweg 16,Postfach 129, A-1037 Wien,Tel. 01/610 77, Abonnements: KI. 136, 315,Fax: 01/610 77/589,e-Mail: order@verlagoesterreich.at.http://www.verlagoesterreich.atPreis: Jahresabonnement ATS 360,-(Euro 26,16), StudentinnenabonnementATS 24°,- (Euro 17.44), FörderabonnementATS 600,- (Euro 43,60), exkl. ATS 100,(Euro 7,27) Porto und VersandkostenErscheinungsweise: viert~ljährlichRedaktion: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke,Dr. Sepp Brugger, RAA Dr. Daniel Ennöckl,Univ.-Ass. Dr. Nikolaus Forg6, Drin. ElisabethHolzleithner, Mag'. Iris Kugler, LukasOberndorfer, V.-Ass. Dr. Florian Oppitz,Mag'. Martina Thomasberger, Ass.-Prof.Dr. Hannes Tretter, Univ.-Prof. Dr. EwaldWiederinAutorinnen dieser Ausgabe:Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke;o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel; Mag'. EvaBlimlinger; Prof. Susan Fortney; Dr. MarkusGrassi; Drin. Elisabeth Holzleithner;PD Drin. Cornelia Klinger; Mag'. Iris Kugler;ao. Univ.-Prof. Dr. Franz Stefan Meissel;Dr. Helmut Ortner; ao. Univ.-Prof. Dr.Manfred Nowak; Drin. Brigitte Schinkele;ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Somek;Dr. Gottfried Somek; Professor Dr. KlausA. Ziegert.OffenlegungDer Medieninhaber und Verleger ist zu100% Eigentümer des <strong>juridikum</strong>.Grundlegende Richtung des <strong>juridikum</strong>:ergibt sich aus den Context-Statuten undaus dem Inhalt der veröffentlichten Texte.Erscheinungsort: WienLayout und Satz: Laudenbach Satz & DTP,1070 WienDruck: Manz, 1050 WienContext ist Mitglied der VAZ (Vereinigungalternativer Zeitungen und Zeitschriften) .Seite 116verla~sterreich <strong>juridikum</strong> 3/01
"Staats- und Gesellschaftsfeindlichl