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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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echt & <strong>gesellschaft</strong>sich die Einrichtung der "rule of law",vor allem vor dem Hintergrund derjüngsten Erfahrungen der Sowjetunion,wie eine Quadratur des Kreisesausnimmt, modernes Recht eigentlicherstrebenswert ist oder als europäischerSonderweg ftir die Entwicklungin Vietnam verworfen werden sollte.7. Thin ClientsNatürlich kann diese Frage hier nichtbeantwortet werden. Aber man kann,wenn man den historischen und vergleichendenRahmen erweitert und dazunach Europa zurückkehrt, grob abschätzen,wie eine Antwort aussehenkönnte. Dazu soll wieder die Funktiondes Rechts, eben die Stabilisierungnormativer Erwartungen, oder "dieRealordnung", wie noch die klassischeRechtssoziologie formulierte 9 , im Zentrumder Überlegungen stehen undnicht die Rechtsnormen. Wie bekannt,ist diese (einzige) Funktion desRechts'O bereits dann erfiillt, wenn einedritte, "<strong>recht</strong>sprechende" Partei imStreit von zwei oder mehreren Parteien,Entscheidungen mit dem Hinweisauf Recht, und nicht zB. Gottes Willen,begründet. In der Form der Organisationdes "case law" der englischen Gerichteund (privaten) Berufsjuristenwird diese Figur bereits lange vor derAusdifferenzierung des Staats zum positivenRecht geschlossen - Recht istnur, was schon früher als Recht entschiedenwurde und außer diesem, sofestgestellten Recht gibt es kein Recht.Zur Herstellung positiven Rechts bedarfes also weder eines Staates nocheines staatlich gesicherten Gewalt- undDurchsetzungsmonopols.Vor diesem Hintergrund erscheintdie Rechtsordnung als der "thin dient"eines Kommunikationsnetzwerks"(das Rechtssystem), der lediglich mitGerichtsorganisation und juristischerBerufsorganisation bestückt ist. ImVergleich dazu nehmen sich die kontinentaleuropäischenRechtsordnungenals "fat dients" aus, die mit ihrem kodifiziertenGesetzes- und Staats<strong>recht</strong>und angeschlossenen Agenturen undDogmatikmaschinen einen massivenApparat bemühen, um den gleichen Effektzu erzielen. Im Grunde funktionierenbeide Konzeptionen einer Rechtsordnunggleich. Immer stehen das(weisungsunabhängige) Gericht unddie Rechtsprechung im Zentrum derRechtsordnung und unterscheiden sichdie Konzeptionen nur in der Mächtigkeitder angelagerten Peripherie. Immergeht es darum, Rechtsentscheidungenftir die Realordnung zu liefern.Deswegen mag sich angesichts desmassiven Transfers der europäischenRechtsnormen und Standards nach Ostenzumindest empfehlen, die zentraleWichtigkeit unabhängiger Gerichteund gut ausgebildeter, praktizierenderJuristen (Anwälte!) bzw. unabhängigerRechtshilfeorganisationen nicht ausden Augen zu verlieren. Schließlichbietet dieses Paradigma auch einemögliche Lösung ftir die "Quadraturdes Kreises" der paralysierten Rechtsordnungenin Ostasien an: eine entschlossenereFörderung der freienRechtsberufe, eine graduelle Ablösungder Gerichtsorganisation von der zentralstaatlichenWeisungsgebundenheitund die Auflösung bzw. Rückstufungder Prokuratura als "über<strong>recht</strong>licher"Kontrollbehörde könnten die unabhängigeund qualifizierte Rechtsprechungals Zentrum einer autonomen Rechtsordnungkonfigurieren, die sich dannselbst ausdifferenzieren wird. Mit einersolchen Konfiguration könnten dieseRechtsordnungen dann nicht nurden Abschwung von einer Stabilität derpersonal-informellen Ordnungen <strong>gesellschaft</strong>lich(zeitlich!) absichern unddemokratisch auf eine breitere Basisstellen, sondern, und erst dann, sichauch endlich in das Kommunikationsnetzwerkdes (globalen) Rechtssystemseinklinken und daran lokal maßgeschneiderteRechtsentscheidungenausrichten. Aufgrund der umrissenenbesonderen historischen Erfahrungenund besonderen <strong>gesellschaft</strong>lichen unddemographischen Bedingungen in Vietnamkann erwartet werden, dass einsolcher Entwicklungsprozess der "Professionalisierung"des Rechts dortmöglicherweise schneller als in Chinaund überzeugender als in Japan ablaufenkönnte. Aber selbst darin wäre keineÜbernahme fremden Rechts zu sehen,sondern nur die praktische Herstellungjenes spezifischen aber unteilbaren"Raumes der Freiheit, der Sicherheitund des Rechts" in Vietnam, wieihn die Gesellschaft in Europa alsSelbstverständlichkeit und die Gesellschaftin Osteuropa zurzeit mit Rechtauch ftir sich fordert.Dann also doch eine Sicherung ewigenSonnenscheins ftir Vietnam? Er wärediesem Volk nach so viel Leid vonHerzen zu wünschen.Klaus A. Ziegert ist Professor ander Faculty of Law der UniversityofSydney.t••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••9 Vgl. Theodor Geiger, Vorstudienzu einer Soziologie des Rechts, Aarhus'947, Neuwied '964.10 Vgl. Niklas Luhmann, Das Rechtder Gesellschaft, Frankfurt '993.11 Dieser Begriff ist der Informationstechnologieentlehnt, die damitdie jeweiligen Kapazitäten der Netzwerkrechner(Computer) identifiziert,aber der kommunikativenStruktur des Rechtssystems, wie wires hier beschreiben, durchaus angemessenist.Seite 132Verla~sterreich <strong>juridikum</strong> 3/01

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