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geschäftsberichte 2010 - Rheinischer Fischereiverband von 1880 eV

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erichte aus den bezirkenBezirk DuisburgBesondere Ehrungen nahm der DuisburgerBezirksvorsitzende des Rheinischen<strong>Fischereiverband</strong>es, Klaus Radny, vor:Anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung der„IG der Angelfreunde Rheinhausen 1928 e.V.“ zeichneteer Käthe Gompertz für 25 Jahre Mitgliedschaft imVerband mit Ehrenurkunde und silberner Ehrennadelund Friedel Leipold für 40 Jahre Mitgliedschaft mitEhrenurkunde und goldener Ehrennadel aus.Fischwilderei in Duisburg kam Anglerteuer zu stehen<strong>von</strong> Bodo Malsch, Quelle DERWESTEN vom 04.01.2011DUISBURG - Keinen Fisch gefangen und auch noch300 Euro bezahlt: Eine Angelpartie am WalsumerNordhafen kam einen 46-Jährigen teuer zu stehen.Er hatte keinen passenden Angelschein. DerRichter machte klar: Fischwilderei ist keinBagatelldelikt.Mit einem Fall <strong>von</strong> Fischwilderei musste sich jetzt dasAmtsgericht Stadtmitte befassen. Wilderei ist entgegenlandläufiger Meinung kein Delikt, dass es seit denZeiten Robin Hoods und dem Ende der Macht <strong>von</strong>Feudalherren nicht mehr gibt. Sie kommt in Wahrheitvergleichsweise häufig vor, vor allem im Zusammenhangmit schuppiger Beute. Was mancher als Bagatelldeliktmit der Angel ansehen mag, nennt der Gesetzgeberschlicht Fischwilderei. Ein 46-jähriger Betriebsschlossermusste jetzt vor dem Amtsgericht Stadtmitteerfahren, dass so etwas teuer werden kann.<strong>von</strong> links: Klaus Radny, Friedel Leipold, Peter Asch,Heinz GompertzDie „IG der Angelfreunde Rheinhausen“ mit ihremVorsitzenden Peter Asch hat 330 Mitglieder/innen undbewirtschaftet den Toeppersee in Rheinhausen.Bekannt wurde der See im vergangenen Jahr durchextremen Wasserpflanzenbewuchs (die Zeitungberichtete mehrmals). Klaus Radny, auch Angehörigerdes Präsidiums des <strong>Fischereiverband</strong>es Nordrhein-Westfalen, kündigte an, dass der NRW-Verband einWasserpflanzen-Mähboot gekauft habe. Dieses stehein Marl und könne <strong>von</strong> den Vereinen ausgeliehenwerden. Vielleicht könne so der Pflanzeninvasionwirksam begegnet werden.Heinrich KringsAm 30. April <strong>2010</strong> hatte der Angeklagte es sich mitseiner Angelausrüstung am Walsumer Nordhafengemütlich gemacht. Zwar fing er keinen Fisch, dafür fieler aber einem Kontrolleur auf. Und einen Fischereischeinkonnte der 46-Jährige nicht vorweisen.Alte Regeln heute überholt„Ich hatte gültige Angelscheine für den Rhein“,rechtfertigte sich der Angeklagte. „Aber nicht für diesenSeitenarm“, korrigierte der Richter. "Es ist allgemeinbekannt, dass man an diesem Rheinarm frei angelndurfte“, trumpfte der Wilderer auf. „Mag ja sein, dassman das früher durfte“, belehrte ihn der Richter. „Jetztaber nicht mehr.“ Und auf die Frage, wie lange er dennschon an dieser Stelle nicht mehr die Ruteausgeworfen habe, musste der Angeklagte zugeben,dass das drei Jahre her sei.„Wenn sie irgendwo Angeln, müssen sie sich ebenvorher erkundigen, ob sie es da auch dürfen“, stellteder Richter unmissverständlich fest. „Ich bin bestimmtnicht der erste, den es da erwischt hat“, erklärte derAngeklagte. Und fügte zunehmend kleinlaut hinzu: „Ichwar halt in gutem Glauben, dass sich nichts geänderthat.“Mag sein, dass die Juristen ihm diese Behauptungabnahmen. Vielleicht hatten sie aber auch einfachMitleid mit dem glücklosen Petri-Jünger. Jedenfallsstellten sie das Verfahren kurzerhand gegen Zahlung<strong>von</strong> 300 Euro Geldbuße ein.RhFV-Info 1/201127

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