13.07.2015 Aufrufe

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

als Beurteilungsgrundlage zur Verfügung, so ist <strong>für</strong> den Nachweis derM<strong>in</strong>destqualifikation das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 maßgebend.4. Die Wahl des Fachs Religionslehre als Leistungskursfach setzt voraus, dass <strong>die</strong>Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler <strong>die</strong>ses Fach <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 9 bis 11 besuchthat.5. Die Wahl des Fachs Musik als Leistungskursfach setzt voraus, dass <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>oder der Schüler über angemessene Fertigkeiten im Spiel e<strong>in</strong>es anerkanntenMusik<strong>in</strong>struments verfügt.6. Die Wahl des Fachs Sport als Leistungskursfach setzt voraus, dass <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>oder der Schüler <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sportmediz<strong>in</strong>ischen Zeugnis <strong>für</strong> une<strong>in</strong>geschränktsporttauglich erklärt wurde.2 Vom Erfordernis der M<strong>in</strong>destqualifikation kann <strong>die</strong> Schulleiter<strong>in</strong> oder derSchulleiter absehen, wenn Leistungskurse <strong>in</strong> den Fächern, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>oder der Schüler <strong>die</strong> M<strong>in</strong>destqualifikation erreicht hat, an der betreffenden Schulenicht e<strong>in</strong>gerichtet werden.§ 49Wahl der Grundkursfächer(neunjähriges Gymnasium)(1) Die Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler wählt im neunjährigen GymnasiumGrundkursfächer aus den drei Aufgabenfeldern und belegt Sport jeweils gemäß Anlage4; da<strong>für</strong> gilt:1. Die gemäß § 50 verpflichtend vorgeschriebenen Fächer müssen imUnterrichtsprogramm der Schüler<strong>in</strong> oder des Schülers enthalten se<strong>in</strong>.2. Leistungskursfächer können nicht auch als Grundkursfächer gewählt werden.3. Im Laufe der vier Ausbildungsabschnitte darf <strong>die</strong> Zahl von <strong>in</strong>sgesamt 68Grundkurs-Halbjahreswochenstunden nicht unterschritten werden.(2) Gegebenenfalls s<strong>in</strong>d weitere Grundkursfächer aus dem Wahlpflichtangebot nachAnlage 5 und/oder aus dem Zusatzangebot nach Anlage 6 als Ergänzungsprogramm zuwählen.(3) E<strong>in</strong>e spät beg<strong>in</strong>nende Fremdsprache kann, sofern sie nicht als e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>Jahrgangsstufe 11 neu e<strong>in</strong>setzende, spät beg<strong>in</strong>nende Fremdsprache gemäß Anlage 3Fußnote 19 oder Anlage 7 Fußnote 3 besucht wurde, als Grundkursfach nur gewähltwerden, wenn <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong> oder der Schüler1. <strong>in</strong> der betreffenden Sprache Wahlunterricht <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 9 bis 11 imUmfang von zusammen m<strong>in</strong>destens fünf Wochenstunden besucht oder <strong>die</strong>erforderlichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der Jahrgangsstufe 11nachgewiesen hat,2. <strong>in</strong> der betreffenden Sprache nicht bereits Unterricht als Pflicht- oderWahlpflichtfach <strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 10 und/oder 11 besucht hat.(4) Jedes gewählte Grundkursfach muss <strong>für</strong> m<strong>in</strong>destens zwei <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>esSchuljahres aufe<strong>in</strong>ander folgende Ausbildungsabschnitte belegt werden.§ 50Gestaltung des Pflichtprogramms <strong>in</strong> der Kursphase(neunjähriges Gymnasium)(1) Im neunjährigen Gymnasium s<strong>in</strong>d der jeweiligen Leistungskurskomb<strong>in</strong>ationGrundkursfächer gemäß Anlage 5 verpflichtend zugeordnet.(2) 1 In allen vier Ausbildungsabschnitten s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> beiden Leistungskursfächersowie das dritte und vierte Abiturprüfungsfach zu belegen. 2 Zwei <strong>die</strong>ser Fächer,darunter e<strong>in</strong> Leistungskursfach, müssen Kernfächer der bisher besuchtenAusbildungsrichtung se<strong>in</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!