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Schulordnung für die Gymnasien in Bayern - Helene-Lange ...

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der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.§ 61Bewertung der Leistungen<strong>in</strong> den Jahrgangsstufen 12 und 13(neunjähriges Gymnasium)(1) 1 In den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums werden <strong>die</strong>Leistungen mittels e<strong>in</strong>es Punktsystems bewertet. 2 Dieses berücksichtigt <strong>die</strong>Notenstufen mit der jeweiligen Tendenz nach folgendem Schlüssel:Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0Noten mitTendenz+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6(2) 1 Die Leistungen im Grundkurs werden am Ende e<strong>in</strong>es jedenAusbildungsabschnitts zu e<strong>in</strong>er Halbjahresleistung zusammengefasst und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>erEndpunktzahl von höchstens 15 Punkten ausgedrückt. 2 Sie ergibt sich alsDurchschnittswert aus den Punktzahlen <strong>für</strong> <strong>die</strong> doppelt gewichtete Schulaufgabe bzw.<strong>für</strong> <strong>die</strong> beiden Kurzarbeiten sowie der Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> kle<strong>in</strong>en Leistungsnachweise.3 Das Ergebnis wird gerundet. 4 E<strong>in</strong>e Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nichtzulässig. 5 Entsprechendes gilt, wenn an <strong>die</strong> Stelle der Kurzarbeit jeweils e<strong>in</strong>eandere Aufgabe gemäß § 54 Abs. 3 tritt.(3) 1 Im Grundkursfach Sport ergibt sich <strong>die</strong> Endpunktzahl als Durchschnittswertaus der doppelt gewichteten Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> praktischen und theoretischenLeistungsnachweise <strong>in</strong> der gewählten Leitsportart (Praxis zu Theorie jeweils 4 : 1gewichtet) sowie der Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterrichtsbeiträge aus der Leitsportart undggfs. aus der Zusatzsportart. 2 Erst <strong>die</strong> Endpunktzahl wird gerundet. 3 Im Übrigenwird entsprechend Abs. 2 verfahren.(4) 1 Die Leistungen im Leistungskurs werden jeweils am Ende derAusbildungsabschnitte 12/1, 12/2 und 13/1 zu e<strong>in</strong>er Halbjahresleistungzusammengefasst und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Endpunktzahl von höchstens 30 Punkten ausgedrückt.2 Die Endpunktzahl (doppelte Wertung) ergibt sich durch Verdoppelung desungerundeten Durchschnittswerts aus den Punktzahlen <strong>für</strong> <strong>die</strong> beiden Schulaufgabensowie der Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> kle<strong>in</strong>en Leistungsnachweise. 3 Das Ergebnis wirdgerundet. 4 Die Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> e<strong>in</strong>fache Wertung, <strong>die</strong> <strong>in</strong> Abschnitt I desZeugnisses der allgeme<strong>in</strong>en Hochschulreife e<strong>in</strong>getragen wird, ergibt sich durchRundung des Durchschnittswerts. 5 E<strong>in</strong>e Aufrundung zur Punktzahl 1 ist weder im Fallvon Satz 3 noch von Satz 4 zulässig. 6 Im Ausbildungsabschnitt 13/2 wird alsHalbjahresleistung nur e<strong>in</strong>e Punktzahl <strong>für</strong> <strong>die</strong> kle<strong>in</strong>en Leistungsnachweisefestgelegt. 7 Im Leistungskursdoppelfach werden <strong>die</strong> im jeweiligen Teilfach bei denSchulaufgaben und den kle<strong>in</strong>en Leistungsnachweisen erzielten Punktzahlenzusammengezählt, <strong>die</strong> sich ergebende Punktsumme wird durch sechs geteilt(ungerundeter Durchschnittswert); im Folgenden wird entsprechend den Sätzen 2 bis 5verfahren. 8 Im Ausbildungsabschnitt 13/2 werden <strong>die</strong> im jeweiligen Teilfach bei denkle<strong>in</strong>en Leistungsnachweisen erzielten Punktzahlen zusammengezählt, <strong>die</strong> sichergebende Punktsumme wird durch zwei geteilt, das Ergebnis wird gerundet; e<strong>in</strong>eAufrundung zur Punktzahl 1 ist nicht zulässig.(5) 1 Im Leistungskursfach Sport treten an <strong>die</strong> Stelle1. der beiden Schulaufgaben: Leistungsnachweise <strong>in</strong> der Schwerpunktsportart und derErgänzungssportart (Praxis zu Theorie jeweils wie 4 : 1 gewichtet),2. der kle<strong>in</strong>en Leistungsnachweise: zwei Schulaufgaben und <strong>die</strong> Unterrichtsbeiträge<strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>er Sporttheorie.2 Die Ergebnisse <strong>in</strong> der Schwerpunktsportart und <strong>in</strong> der Ergänzungssportart werdenjeweils gerundet. 3 Im Übrigen wird entsprechend Abs. 4 verfahren.

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