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April 2004: Inhalt - ZKM

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Pädagogik____ Ex. Auf Sendung, Buch und Video 50.—____ Ex. Gruppen-Unterkünfte 2003/<strong>2004</strong> 21.—____ Ex. Impulse 1 40.—____ Ex. KEKU 40.—____ Ex. Klassenlager 19.—____ Ex. Lernort Bibliothek 47.—____ Ex. Theaterküche-Handbuch 48.—____ Ex. Wochenplan 40.—____ Ex. Videopraxis mit Video 80.—Didaktisches Hilfsmaterial____ Ex. Kartei-Box für C5 7.–*____ Set Lernkartei-Box zu 5 Stück 25.–*____ Ex. Vario-Cube rot 20.–*____ Ex. Vario-Cube gelb 20.–*____ Ex. Vario-Cube grün 20.–*____ Ex. Vario-Cube blau 20.–*____ Ex. Vario-Cube, 10 Blatt zu 6 Stecklingen 8.–*Lernspiele____ Ex. Chasse aux cartes 9.80____ Ex. Hugo Rechner 16.—____ Ex. Hugo Rechner, Spielplan 12.—____ Ex. Lettera 16.—____ Ex. Planspiel Zoo 69.—____ Ex. Tolle Tanten tanzen Tango 18.—____ Ex. Top Schwiiz 5.—____ Ex. Vorwärts – Rückwärts 1 42.—____ Ex. Vorwärts – Rückwärts 2 42.—____ Set Vorwärts – Rückwärts 1 und 2 68.—Sport und Spiel____ Ex. 111 Spiele 12.—____ Set Jonglieren – probieren! 99.—____ Ex. Lauftraining 38.—____ Ex. Maximilians Zauberschule 34.—____ Ex. Schachschule 25.—____ Ex. Schachfiguren aus Holz (60 mm) 20.–*____ Set Schach-Spielfeld Vinyl, Figuren aus Holz 35.–*____ Ex. Unihockey 38.—Informatik____ Ex. Kettenblitz, Einzellizenz 38.—____ Ex. Kettenblitz, Klassenlizenz 105.—____ Ex. Kettenblitz, Schulhauslizenz 190.—____ Ex. Magister, Einzellizenz (1 Rechner) 69.–*____ Ex. Magister, Zehnerlizenz (10 Rechner) 299.–*____ Ex. Multiplikationstrainer, Einzellizenz 45.—____ Ex. Multiplikationstrainer, Klassenlizenz 125.—____ Ex. Multiplikationstrainer, Schulhauslizenz 225.—____ Ex. PSB Schülerbeurteilung, 1-er-Lizenz 65.—____ Ex. PSB Schülerbeurteilung, 10er-Lizenz 245.—____ Ex. Tastatour, Einzellizenz 45.—___ Mehrfachlizenz Informationen20% Rabattfür <strong>ZKM</strong>-Mitglieder(ausgenommenFremdwerke*)inkl. MehrwertsteuerPreisänderungenvorbehalten!Bestellungen beiMarita Eisenring:Telefon und Fax:052 364 18 00E-Mail:bestellung@verlagzkm.chBuchshop:www.verlagzkm.chBitte hier einmal faltenDer FallFÜR SIE GELESENDer Schüler S. wird von seiner Klassenlehrerin aufgeboten, am Mittwochnachmittagfür eine Stunde in die Schule zu kommen, weil er wiederholt gegen dieHausordnung verstossen hatte. Die Lehrerin sieht für sein Vergehen eine StundeNachsitzen in der unterrichtsfreien Zeit vor. Sie informiert den Schüler und seineEltern, dass er am nächsten Mittwoch um 14.45 Uhr in der Schule zu erscheinenund dort unter ihrer Aufsicht eine Arbeit zu verrichten habe.Zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint der Schüler nicht. – Die Lehrerin nimmtanderntags mit den Eltern Kontakt auf und gibt ihrem Befremden Ausdruck. DerVater von S. ist ziemlich aufgebracht und meint, sie hätte kein Recht, Schüler inder Freizeit zum Nachsitzen aufzufordern. Ausserdem sei er mit der Strafe überhauptnicht einverstanden.Bestellkarte Info Nr. 2 • <strong>April</strong> <strong>2004</strong> MAbsender: Mitglied der <strong>ZKM</strong> n ja n neinName:Vorname:Strasse:PLZ: Ort:Datum:Unterschrift:ANicht frankierenNe pas affranchirNon affrancareGeschäftsantwortsendung invio Commerciale-rispostaEnvoi commercial-réponseVerlag der Zürcher KantonalenMittelstufenkonferenzPostfach8353 ElggFragen:Ist die Strafe «legitim»?Darf ein Schüler am Mittwochnachmittag aufgeboten werden? Haben die Elternein Mitspracherecht, was die Art der Bestrafung betrifft?Antwort:Gemäss §84 der Volksschulverordnung (VVO) «haben die SchülerInnen undSchüler die Anordnung der Lehrperson zu befolgen. Sie haben alle Handlungenzu unterlassen, die sie selber, ihre Mitschülerinnen, Mitschüler und andere Personenkörperlich oder seelisch gefährden oder durch die Sachwerte beschädigtwerden.» «Bei Verstössen gegen die Hausordnung sind die Lehrpersonen undder Hausdienst zum Einschreiten verpflichtet. Massnahmen gegen Schülerinnenund Schüler dürfen nur von den Lehrpersonen, die den betreffenden Schüleroder Schülerin unterrichten, oder von der Schulpflege ergriffen werden.» (§87VVO). Zum Massnahmenkatalog bei disziplinarischen Schwierigkeiten gehört dasAufbieten des Schülers oder der Schülerin während der schulfreien Zeit unterder Mitteilung an die Eltern und bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson(§85 VVO).33

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