Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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Beleuchtung von<br />
Fahrzeugstellplätzen<br />
Lichtschalter<br />
Der erste Griff darf nicht ins Leere gehen.<br />
Deshalb müssen Lichtschalter leicht<br />
zugänglich, selbstleuchtend und in der<br />
Nähe von Zu- und Ausgängen installiert<br />
sein. Eine Schaltmöglichkeit für die<br />
gesamte Innenraumbeleuchtung bereits<br />
<strong>im</strong> Zugangsbereich zum <strong><strong>Feuerwehr</strong>haus</strong><br />
ist ebenfalls zu empfehlen. Das Betreten<br />
nicht beleuchteter Räume wird so vermieden.<br />
Innenbeleuchtung<br />
Die Beleuchtung ist hier direkt über dem<br />
Fahrzeug angebracht. Das Fahrzeugdach<br />
ist gut beleuchtet. Die Verkehrswege<br />
befinden sich <strong>im</strong> Schatten des Fahrzeuges<br />
(Schlagschatten), sind also nicht ausreichend<br />
beleuchtet 1 .<br />
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:<br />
■ Die Beleuchtung von Stellplätzen in<br />
<strong>Feuerwehr</strong>häusern mit Tageslicht muss<br />
möglich sein.<br />
■ Leuchten müssen so angebracht sein,<br />
dass die Beleuchtungsstärke auch<br />
erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug auf<br />
dem Stellplatz steht. Es dürfen keine<br />
tiefen Schatten oder Blendungen entstehen.<br />
Schattenbereiche werden vermieden,<br />
wenn Leuchten direkt über den Verkehrs-<br />
wegen angebracht werden 2<br />
.<br />
Die Beleuchtung mit künstlichem Licht<br />
ist nach DIN 5035 Teil 2 auszuführen. Der<br />
Wert der Beleuchtungsstärke beträgt <strong>im</strong><br />
Stellplatzbereich mindestens 100 Lux.<br />
Werden jedoch weitere Tätigkeiten,<br />
wie z.B. Instandhaltungsarbeiten, in der<br />
Fahrzeughalle ausgeführt, ist die Beleuchtungsstärke<br />
entsprechend höher zu<br />
wählen.<br />
Gefahr ... Gefahr beseitigt<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält die<br />
erforderlichen Beleuchtungsstärken für<br />
weitere Räume und Arbeitsplätze in <strong>Feuerwehr</strong>häusern.<br />
1 2<br />
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