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Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg

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Beleuchtung von<br />

Fahrzeugstellplätzen<br />

Lichtschalter<br />

Der erste Griff darf nicht ins Leere gehen.<br />

Deshalb müssen Lichtschalter leicht<br />

zugänglich, selbstleuchtend und in der<br />

Nähe von Zu- und Ausgängen installiert<br />

sein. Eine Schaltmöglichkeit für die<br />

gesamte Innenraumbeleuchtung bereits<br />

<strong>im</strong> Zugangsbereich zum <strong><strong>Feuerwehr</strong>haus</strong><br />

ist ebenfalls zu empfehlen. Das Betreten<br />

nicht beleuchteter Räume wird so vermieden.<br />

Innenbeleuchtung<br />

Die Beleuchtung ist hier direkt über dem<br />

Fahrzeug angebracht. Das Fahrzeugdach<br />

ist gut beleuchtet. Die Verkehrswege<br />

befinden sich <strong>im</strong> Schatten des Fahrzeuges<br />

(Schlagschatten), sind also nicht ausreichend<br />

beleuchtet 1 .<br />

Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:<br />

■ Die Beleuchtung von Stellplätzen in<br />

<strong>Feuerwehr</strong>häusern mit Tageslicht muss<br />

möglich sein.<br />

■ Leuchten müssen so angebracht sein,<br />

dass die Beleuchtungsstärke auch<br />

erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug auf<br />

dem Stellplatz steht. Es dürfen keine<br />

tiefen Schatten oder Blendungen entstehen.<br />

Schattenbereiche werden vermieden,<br />

wenn Leuchten direkt über den Verkehrs-<br />

wegen angebracht werden 2<br />

.<br />

Die Beleuchtung mit künstlichem Licht<br />

ist nach DIN 5035 Teil 2 auszuführen. Der<br />

Wert der Beleuchtungsstärke beträgt <strong>im</strong><br />

Stellplatzbereich mindestens 100 Lux.<br />

Werden jedoch weitere Tätigkeiten,<br />

wie z.B. Instandhaltungsarbeiten, in der<br />

Fahrzeughalle ausgeführt, ist die Beleuchtungsstärke<br />

entsprechend höher zu<br />

wählen.<br />

Gefahr ... Gefahr beseitigt<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält die<br />

erforderlichen Beleuchtungsstärken für<br />

weitere Räume und Arbeitsplätze in <strong>Feuerwehr</strong>häusern.<br />

1 2<br />

13

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