Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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Aufhängeeinrichtung<br />
■ Es ist davon auszugehen, dass die<br />
Maschinerie am Kopf eines Schlauchtrockenturmes<br />
regelmäßig zu Wartungsund<br />
Reparaturzwecken sowie zur<br />
Beseitigung von Störungen begangen<br />
werden muss.<br />
■ Bereits bei der Rohbauplanung muss<br />
das Fabrikat des Schlauchaufzuges<br />
bekannt sein, da die Abmessungen<br />
wesentlich von der Konstruktion der<br />
Aufhängeanlage und der Anzahl der<br />
gleichzeitig zu trocknenden Schläuche<br />
abhängen.<br />
■ Bei der Gebäude- und Aufzugsplanung<br />
ist auf gute Erreichbarkeit der Aufhängungs-<br />
und Antriebselemente zu<br />
achten.<br />
■ Es ist für sichere Standflächen zu sorgen.<br />
Die Verwendung von <strong>Sicherheit</strong>sgeschirren<br />
soll nur in Ausnahmefällen<br />
zugelassen werden.<br />
■ Für die Aufhängeanlage selbst sind<br />
u.a. die Anforderungen nach der UVV<br />
„Winden, Hub- und Zuggeräte“<br />
(GUV 4.2) sowie der UVV „Lastaufnahmeeinrichtungen<br />
<strong>im</strong> Hebezeugbetrieb“<br />
(GUV 4.6) zu erfüllen.<br />
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Atemschutzwerkstätten<br />
Die Atemschutzwerkstatt dient der Durchführung<br />
aller Maßnahmen zur Prüfung<br />
und Instandhaltung von Atemschutzgeräten<br />
durch besonders ausgebildete<br />
Personen (sofern sie nicht dem Hersteller<br />
der Atemschutzgeräte vorbehalten sind).<br />
Zu diesen Maßnahmen gehören u.a.<br />
Demontage, Montage, Reinigung, Desinfektion,<br />
Instandsetzung, Füllen, Prüfen,<br />
Bestands- und Prüfnachweise führen,<br />
Lagerung.<br />
Damit diese Maßnahmen ordnungsgemäß<br />
durchgeführt und die hierzu erforderlichen<br />
Geräte und Ausrüstungen untergebracht<br />
werden können, ist eine best<strong>im</strong>mte<br />
Anordnung und Größe der Atemschutzwerkstatt<br />
erforderlich.<br />
Die Anforderungen hierzu ergeben sich<br />
aus DIN 14 092 Teil 4 „<strong>Feuerwehr</strong>häuser“,<br />
„Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen“.<br />
Die Grundfläche einer Atemschutzwerkstatt<br />
muss mindestens 58 m 2 bzw.,<br />
wenn der Sauerstoff-Umfüllraum entfällt,<br />
mindestens 47 m 2 betragen.<br />
Kompressorraum<br />
Unter anderem aus Gründen des Lärmschutzes<br />
ist der zum Füllen der Atemluftflaschen<br />
erforderliche Kompressor in<br />
einem gesonderten Raum mit mindestens<br />
7 m2 Grundfläche unterzubringen.<br />
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