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Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg

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Aufhängeeinrichtung<br />

■ Es ist davon auszugehen, dass die<br />

Maschinerie am Kopf eines Schlauchtrockenturmes<br />

regelmäßig zu Wartungsund<br />

Reparaturzwecken sowie zur<br />

Beseitigung von Störungen begangen<br />

werden muss.<br />

■ Bereits bei der Rohbauplanung muss<br />

das Fabrikat des Schlauchaufzuges<br />

bekannt sein, da die Abmessungen<br />

wesentlich von der Konstruktion der<br />

Aufhängeanlage und der Anzahl der<br />

gleichzeitig zu trocknenden Schläuche<br />

abhängen.<br />

■ Bei der Gebäude- und Aufzugsplanung<br />

ist auf gute Erreichbarkeit der Aufhängungs-<br />

und Antriebselemente zu<br />

achten.<br />

■ Es ist für sichere Standflächen zu sorgen.<br />

Die Verwendung von <strong>Sicherheit</strong>sgeschirren<br />

soll nur in Ausnahmefällen<br />

zugelassen werden.<br />

■ Für die Aufhängeanlage selbst sind<br />

u.a. die Anforderungen nach der UVV<br />

„Winden, Hub- und Zuggeräte“<br />

(GUV 4.2) sowie der UVV „Lastaufnahmeeinrichtungen<br />

<strong>im</strong> Hebezeugbetrieb“<br />

(GUV 4.6) zu erfüllen.<br />

12<br />

Atemschutzwerkstätten<br />

Die Atemschutzwerkstatt dient der Durchführung<br />

aller Maßnahmen zur Prüfung<br />

und Instandhaltung von Atemschutzgeräten<br />

durch besonders ausgebildete<br />

Personen (sofern sie nicht dem Hersteller<br />

der Atemschutzgeräte vorbehalten sind).<br />

Zu diesen Maßnahmen gehören u.a.<br />

Demontage, Montage, Reinigung, Desinfektion,<br />

Instandsetzung, Füllen, Prüfen,<br />

Bestands- und Prüfnachweise führen,<br />

Lagerung.<br />

Damit diese Maßnahmen ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und die hierzu erforderlichen<br />

Geräte und Ausrüstungen untergebracht<br />

werden können, ist eine best<strong>im</strong>mte<br />

Anordnung und Größe der Atemschutzwerkstatt<br />

erforderlich.<br />

Die Anforderungen hierzu ergeben sich<br />

aus DIN 14 092 Teil 4 „<strong>Feuerwehr</strong>häuser“,<br />

„Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen“.<br />

Die Grundfläche einer Atemschutzwerkstatt<br />

muss mindestens 58 m 2 bzw.,<br />

wenn der Sauerstoff-Umfüllraum entfällt,<br />

mindestens 47 m 2 betragen.<br />

Kompressorraum<br />

Unter anderem aus Gründen des Lärmschutzes<br />

ist der zum Füllen der Atemluftflaschen<br />

erforderliche Kompressor in<br />

einem gesonderten Raum mit mindestens<br />

7 m2 Grundfläche unterzubringen.<br />

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