Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Durchfahrten für Neubau<br />
und Erweiterungsbau von<br />
<strong>Feuerwehr</strong>häusern<br />
Durchfahrten nach DIN 14 092 Teil 1<br />
Für den Neubau oder die bauliche Veränderung<br />
von <strong>Feuerwehr</strong>häusern sind<br />
die Planungsgrundlagen nach DIN 14 092<br />
Teil 1 anzuwenden und Tore nach<br />
DIN 14 092 Teil 2 vorzusehen.<br />
GUV 50.0.5<br />
Diese fordert für alle Stellplatzgrößen<br />
eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m.<br />
Damit wird auch für Fahrzeuge, die nach<br />
der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung<br />
(StVZO) die höchstzulässige Breite aufweisen,<br />
der erforderliche <strong>Sicherheit</strong>sabstand<br />
zu beiden Seiten gewährleistet.<br />
Einengende Teile der Torkonstruktion sind<br />
bei der Planung zu berücksichtigen.<br />
Mit einer Mindestdurchfahrtshöhe von<br />
3,50 m wird das Einstellen fast aller Fahrzeugtypen<br />
möglich. Für höhere Fahrzeuge,<br />
z.B. Drehleitern (DL 23-12, DLK 23-12),<br />
werden Mindestdurchfahrtshöhen von<br />
4,00 m und für Wechsellader-Fahrzeuge<br />
mit aufgesetztem Behälter oder Fahrzeuge<br />
mit einer Bauhöhe größer als 3,50 m<br />
Durchfahrtshöhen von 4,50 m gefordert<br />
(siehe Anmerkung zu den Stellplätzen<br />
nach DIN 14 092 in Abschnitt 3.2).<br />
Durchgänge<br />
Durchgänge <strong>im</strong> <strong><strong>Feuerwehr</strong>haus</strong> sind ausreichend<br />
hoch, wenn sie eine lichte Höhe<br />
von 2,00 m (nach Entwurf DIN 14 092<br />
Teil 1 vom Oktober 1999 2,20 m) haben.<br />
25