Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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In Abstellbereichen mit mehr als 100 m 2<br />
ist nach TRGS 554 mindestens eine technische<br />
Raumlüftung erforderlich, es sei<br />
denn, alle Fahrzeuge mit Druckluftanlage<br />
sind an eine zentrale Druckluftversorgung<br />
angeschlossen.<br />
Diese Maßnahme reduziert zwar die<br />
Konzentration der Dieselmotor-Emissionen<br />
in der Fahrzeughalle, den Austritt von<br />
krebserzeugenden Bestandteilen der<br />
Abgase verhindert sie jedoch nicht.<br />
Vor dem Hindergrund des Min<strong>im</strong>ierungsgebotes<br />
nach § 36 Gefahrstoffverordnung<br />
und dem anzustrebenden größtmöglichen<br />
Schutz der <strong>Feuerwehr</strong>angehörigen ist deshalb<br />
der Einbau einer Abgasabsaugung<br />
zur vollständigen Erfassung der Dieselmotor-Emissionen<br />
an der Austrittsstelle<br />
<strong>im</strong>mer zu bevorzugen.<br />
Fragen zur<br />
<strong>Sicherheit</strong><br />
GUV 50.0.5<br />
■ Ist in der Fahrzeughalle,<br />
in der mehr als ein großes<br />
Fahrzeug mit Dieselmotor<br />
abgestellt ist, eine Absauganlage<br />
für DME vorhanden?<br />
■ Ist, wenn die PSA <strong>im</strong> Stellplatzbereich<br />
untergebracht<br />
ist, unabhängig von der<br />
Anzahl der abgestellten<br />
Dieselfahrzeuge, eine<br />
Absauganlage vorhanden?<br />
■ Ist die vorhandene<br />
Absauganlage entsprechend<br />
leistungsfähig?<br />
■ Bilden Abgasabsaugschläuche<br />
u.ä. keine zusätzlichen<br />
Stolperstellen?<br />
Weiterführende Fragen<br />
zum Thema finden Sie in<br />
der „Checkliste<br />
<strong>Feuerwehr</strong>häuser“,<br />
Abschnitt „Stellplätze“.<br />
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