Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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Sichere „Durch“-Fahrt<br />
„ Be<strong>im</strong> Herausfahren des <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeuges<br />
wurde der gerade in die<br />
Fahrzeughalle hineinlaufende <strong>Feuerwehr</strong>mann<br />
zwischen Fahrzeug und<br />
Tordurchfahrt eingeklemmt. “<br />
Diese Unfallschilderung macht deutlich,<br />
dass Durchfahrten in <strong>Feuerwehr</strong>häusern<br />
gefährliche Engpässe sein können.<br />
Durchfahrten in bestehenden<br />
<strong>Feuerwehr</strong>häusern<br />
Für bestehende bauliche Anlagen gelten<br />
konstruktive Mindestanforderungen.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 der UVV „<strong>Feuerwehr</strong>en“<br />
(GUV 7.13) sind hier folgende Mindestanforderungen<br />
zu erfüllen:<br />
„Durchfahrten von <strong>Feuerwehr</strong>häusern<br />
müssen so angelegt sein, dass auch unter<br />
Einsatzbedingungen Gefährdungen der<br />
<strong>Feuerwehr</strong>angehörigen durch das Bewegen<br />
der Fahrzeuge vermieden werden.<br />
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn bei<br />
Durchfahrten zwischen Fahrzeug und<br />
Gebäudeteilen auf jeder Seite ein Abstand<br />
von mindestens 0,50 m besteht sowie<br />
diese mindestens 0,30 m höher sind als<br />
die max<strong>im</strong>ale Höhe der Fahrzeuge.“<br />
Die genannten <strong>Sicherheit</strong>sabstände<br />
dürfen durch einengende Teile, z.B. der<br />
Torkonstruktion, nicht unterschritten<br />
werden.<br />
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Durchfahrten<br />
und Tore<br />
Durchfahrten<br />
Abstände zwischen Fahrzeug<br />
und Gebäudeteilen:<br />
A mind. 0,50 m<br />
B mind. 0,30 m<br />
Sofern es bei bestehenden <strong>Feuerwehr</strong>häusern<br />
nicht möglich ist, die vorgeschriebenen<br />
<strong>Sicherheit</strong>sabstände durch Umbau<br />
zu erreichen, sind die einengenden<br />
Gebäudeteile durch einen gelb-schwarzen<br />
Warnanstrich nach Anlage 1 Nr. 6 UVV<br />
„<strong>Sicherheit</strong>s- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
am Arbeitsplatz“<br />
(GUV 0.7) zu kennzeichnen.<br />
Für alle Profileinschränkungen und in den<br />
Verkehrsbereich hineinragenden Bauteile<br />
ist zur Verbesserung der Erkennbarkeit<br />
eine Kennzeichnung mit der <strong>Sicherheit</strong>sfarbe<br />
„gelb“ (RAL 1003) in Kombination<br />
mit „schwarz“ (RAL 9004) zu verwenden.<br />
Die Streifen sind mit 45 Grad Neigung –<br />
nach unten zur Durchfahrt hin – anzubringen.