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Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg

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Schlauchpflegeanlagen<br />

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

gehört zur sicheren Schlauchpflege<br />

auch die ergonomische Gestaltung<br />

der Arbeitsplätze und Einrichtungen<br />

zur Schlauchpflege. Für den Neubau<br />

von Schlauchpflegeeinrichtungen sind<br />

insbesondere die Planungsgrundlagen<br />

nach DIN 14 092 Teil 3 „<strong>Feuerwehr</strong>turm,<br />

Übungswand“ und Teil 6 „Schlauchpflegewerkstätten“<br />

anzuwenden. Für bestehende<br />

Anlagen gelten Mindestanforderungen,<br />

die nicht unterschritten werden dürfen.<br />

Schlauchpflegeanlagen müssen so gestaltet<br />

und eingerichtet sein, dass Gefährdungen,<br />

u.a. be<strong>im</strong> Umgang mit Schläuchen,<br />

durch herabfallende Gegenstände<br />

und durch Nässe vermieden werden.<br />

Dass dies nicht überall der Fall ist, zeigen<br />

folgende Unfallbeispiele:<br />

„ ... auf dem glatten Boden in der<br />

Schlauchwäsche ausgerutscht und<br />

gestürzt.<br />

„<br />

“<br />

... von einem herunterfallenden<br />

Schlauch am Kopf getroffen worden.<br />

„<br />

“<br />

Am Windenaggregat <strong>im</strong> Kopf eines<br />

Schlauchturmes mussten Wartungsarbeiten<br />

durchgeführt werden. Im<br />

abgesperrten Bereich um das Windenaggregat<br />

herum waren keine gesicherten<br />

Standplätze vorhanden. Darum<br />

wurden die Wartungsarbeiten von<br />

einer Bohle vor dem Luftschachtgitter<br />

aus durchgeführt. Der die Arbeiten<br />

durchführende <strong>Feuerwehr</strong>angehörige<br />

stürzte von der Bohle ab und schlug<br />

am Boden des Turmes auf einen Abweiser<br />

auf. Er erlag noch am Unfallort<br />

seinen schweren Verletzungen. “<br />

Schlauchpflegeanlagen sind u.a.<br />

folgende sicherheitstechnische Anforderungen<br />

zu erfüllen:<br />

Fußböden in Räumen<br />

■ Die Fußböden in Räumen von Schlauchpflegeeinrichtungen<br />

sind rutschhemmend<br />

auszuführen. Der Bodenbelag<br />

muss der Bewertungsgruppe R 12<br />

gemäß „Merkblatt für Fußböden in<br />

Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen<br />

mit Rutschgefahr“ (GUV 26.18) entsprechen.<br />

■ Fußböden dürfen keine Stolperstellen<br />

aufweisen; sie müssen eben ausgeführt<br />

sein.<br />

■ Die Bildung von Wasserlachen muss<br />

vermieden sein, d.h. auf den Boden<br />

gelangendes Wasser muss abfließen<br />

können.<br />

■ Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und<br />

ähnliche Vertiefungen müssen tritt-<br />

und kippsicher sowie bodengleich<br />

abgedeckt sein.<br />

■ Bei Neubaumaßnahmen müssen Teile<br />

von Schlauchpflegeanlagen untereinander<br />

stufenlos miteinander verbunden<br />

sein.<br />

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