Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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� Arbeitsgruben sind gegen das Hineinstürzen<br />
von Personen zu sichern.<br />
Öffnungen der Arbeitsgrube sind durch<br />
Bohlen oder Roste abzudecken.<br />
�<br />
Als Grubenabdeckungen bieten sich auch<br />
technische Lösungen nach dem Rollladenprinzip<br />
oder in die Grube absenkbare<br />
Plattformen an, die, elektrisch angetrieben,<br />
in geschlossenem Zustand einen<br />
ebenen Hallenboden garantieren. Dürfen<br />
die Abdeckungen nicht mit Fahrzeugen<br />
befahren werden oder haben diese<br />
nur begrenzte Tragfähigkeit, ist darauf<br />
besonders hinzuweisen.<br />
50<br />
cm<br />
�<br />
�<br />
GUV 50.0.5<br />
� Arbeitsgruben müssen durch blendfreie<br />
Beleuchtung gut erkennbar sein.<br />
� Arbeitsgruben, die häufig benutzt werden,<br />
können auch umwehrt werden, z.B.<br />
mit Hilfe von Rohrständern mit Ketten. Der<br />
Abstand der Umwehrung von der Absturzkante<br />
muss mindestens 50 cm betragen.<br />
� Radabweiser oder hochstehende Ränder,<br />
die oft in Längsrichtung der Arbeitsöffnungen<br />
eingebaut werden, bieten insbesondere<br />
be<strong>im</strong> Umgang mit schweren<br />
Nutzfahrzeugen kaum Vorteile. Ob sie<br />
ihren eigentlichen Zweck, Fahrzeuge vor<br />
dem Hineinfahren in Arbeitsgruben zu<br />
schützen, erfüllen können, bleibt fraglich.<br />
Sie vergrößern aber die Unfallgefahr, weil<br />
sie bei den durch Abdeckungen gesicherten<br />
Gruben eine ständige Stolperstelle<br />
darstellen. Bei Fahrzeugen mit niedriger<br />
Bodenfreiheit erschweren sie zusätzlich<br />
die Arbeit in der Grube, da durch sie die<br />
Bewegungsfreiheit der Beschäftigten<br />
zwischen Grubenrand und Fahrzeugboden<br />
eingeschränkt wird. Reifenbeschädigungen<br />
bei Rangierarbeiten sind nicht auszuschließen.<br />
� �<br />
50<br />
cm<br />
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