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Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg

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� Arbeitsgruben sind gegen das Hineinstürzen<br />

von Personen zu sichern.<br />

Öffnungen der Arbeitsgrube sind durch<br />

Bohlen oder Roste abzudecken.<br />

�<br />

Als Grubenabdeckungen bieten sich auch<br />

technische Lösungen nach dem Rollladenprinzip<br />

oder in die Grube absenkbare<br />

Plattformen an, die, elektrisch angetrieben,<br />

in geschlossenem Zustand einen<br />

ebenen Hallenboden garantieren. Dürfen<br />

die Abdeckungen nicht mit Fahrzeugen<br />

befahren werden oder haben diese<br />

nur begrenzte Tragfähigkeit, ist darauf<br />

besonders hinzuweisen.<br />

50<br />

cm<br />

�<br />

�<br />

GUV 50.0.5<br />

� Arbeitsgruben müssen durch blendfreie<br />

Beleuchtung gut erkennbar sein.<br />

� Arbeitsgruben, die häufig benutzt werden,<br />

können auch umwehrt werden, z.B.<br />

mit Hilfe von Rohrständern mit Ketten. Der<br />

Abstand der Umwehrung von der Absturzkante<br />

muss mindestens 50 cm betragen.<br />

� Radabweiser oder hochstehende Ränder,<br />

die oft in Längsrichtung der Arbeitsöffnungen<br />

eingebaut werden, bieten insbesondere<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit schweren<br />

Nutzfahrzeugen kaum Vorteile. Ob sie<br />

ihren eigentlichen Zweck, Fahrzeuge vor<br />

dem Hineinfahren in Arbeitsgruben zu<br />

schützen, erfüllen können, bleibt fraglich.<br />

Sie vergrößern aber die Unfallgefahr, weil<br />

sie bei den durch Abdeckungen gesicherten<br />

Gruben eine ständige Stolperstelle<br />

darstellen. Bei Fahrzeugen mit niedriger<br />

Bodenfreiheit erschweren sie zusätzlich<br />

die Arbeit in der Grube, da durch sie die<br />

Bewegungsfreiheit der Beschäftigten<br />

zwischen Grubenrand und Fahrzeugboden<br />

eingeschränkt wird. Reifenbeschädigungen<br />

bei Rangierarbeiten sind nicht auszuschließen.<br />

� �<br />

50<br />

cm<br />

43

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