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Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg

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Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Arbeitsverfahren<br />

Das Schweißen, Schneiden, Löten und<br />

Anwärmen mittels Brenngas-Sauerstoffoder<br />

elektrischer Schweiß- und Schneideverfahren<br />

gehört auch zu den Tätigkeiten<br />

des Gerätewartes. In der Mehrzahl der<br />

<strong>Feuerwehr</strong>häuser gehören diese Geräte<br />

nicht zum Inventar.<br />

Für das gelegentliche Arbeiten gilt zu<br />

beachten:<br />

Das Einhalten der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Schweißen, Schneiden und<br />

verwandte Arbeitsverfahren“ (GUV 3.8)<br />

ist Voraussetzung für das sichere Arbeiten<br />

mit Schweiß- und Schneidgeräten.<br />

Vor möglichen Gefahren bei der Handhabung<br />

dieser Geräte weiß sich nur der<br />

ausgebildete Fachmann umfassend zu<br />

schützen. Besondere Anforderungen an<br />

Schutzkleidung, Augenschutz, Gerätesicherheit<br />

und Arbeitsräume sind zu<br />

beachten!<br />

GUV 50.0.5<br />

Eine Kennzeichnung ist entsprechend<br />

der UVV „<strong>Sicherheit</strong>s- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz“<br />

(GUV 0.7) durchzuführen.<br />

Elektrische Anlagen<br />

�Dass das Ohmsche Gesetz<br />

auch Geltung behält, wenn<br />

der menschliche Körper in<br />

den Stromkreis „eingeschaltet“<br />

wird, ist eine Tatsache. Also, Hände<br />

weg von unsachgemäßen Reparaturen an<br />

elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln!<br />

Elektrofachkräfte<br />

Zuständig für das Einrichten, Ändern und<br />

Instandsetzen elektrischer Anlagen und<br />

Betriebsmittel ist die Elektrofachkraft.<br />

Nicht alle Personen, die früher einmal in<br />

elektrotechnischen Berufen tätig waren,<br />

sind auch heute noch ohne weiteres als<br />

Elektrofachkraft anzusehen. Die Technik<br />

schreitet ständig voran, VDE-Best<strong>im</strong>mungen<br />

und Unfallverhütungsvorschriften<br />

ändern sich entsprechend.<br />

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