Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
Sicherheit im Feuerwehrhaus - Freiwillige Feuerwehr Warburg
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Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes<br />
Verlassen der Führungen und Hinauslaufen<br />
über ihre Endstellung gesichert sein.<br />
Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes<br />
Zuschlagen gesichert werden können, z.B.<br />
durch Wandhaken �.<br />
Sicherungen gegen unbeabsichtigtes<br />
Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen<br />
bilden �.<br />
Erfolgt der Gewichtsausgleich von Torflügeln<br />
durch Gegengewichte, muss deren<br />
Laufbahn verkleidet sein.<br />
Quetsch- und Scherstellen an Kanten von<br />
drehbaren Torteilen müssen gesichert<br />
sein, z.B. durch Handgriffe zur sicheren<br />
Handhabung �, durch verdeckte Kanten<br />
oder durch breite elastische Dichtstreifen,<br />
die Quetschungen unmöglich machen �.<br />
Tore müssen mit Betätigungseinrichtungen<br />
versehen sein, die ein sicheres<br />
Bewegen der Flügel ermöglichen, z.B.<br />
durch Griffe.<br />
Schlupftüren in <strong>Feuerwehr</strong>toren sollten<br />
vermieden werden.<br />
Be<strong>im</strong> Einbau von Deckengliedertoren bzw.<br />
<strong>Feuerwehr</strong>toren, die nicht <strong>im</strong> Sichtfeld des<br />
Fahrers sind, muss eine Signalanlage eindeutig<br />
anzeigen, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe<br />
sicher freigegeben ist (Entwurf<br />
DIN 14 092 Teil 2 vom Oktober 1999).<br />
<strong>Feuerwehr</strong>tore sind jährlich von einem<br />
Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand<br />
zu prüfen. Die Prüfung und Wartung ist<br />
nachzuweisen.<br />
Vorhandene Schlupftüren, die in Toren<br />
konstruktionsbedingt Stolperstellen aufweisen,<br />
sind mit gelb-schwarzer <strong>Sicherheit</strong>skennzeichnung<br />
zu versehen �.<br />
GUV 50.0.5<br />
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