konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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für die eine Wohnbauförderung des Landes gewährt wurde,<br />
wird die Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung der<br />
Bindung und der eventuellen Hypothek im Grundbuch<br />
vom zuständigen Abteilungsdirektor der Landesverwaltung<br />
erteilt, nachdem die genannten 20 Jahre verstrichen sind<br />
oder gegebenenfalls der Widerruf der Wohnbauförderung<br />
erfolgt ist.<br />
Sollte die konventionierte Wohnung während der Geltungsdauer<br />
der Bindung frei werden, muss sie innerhalb von<br />
sechs Monaten von einer Familie mit den vorgeschriebenen<br />
Voraussetzungen besetzt werden.<br />
2.7 PLANUNG I<br />
Vom <strong>Haus</strong>traum<br />
zum Traumhaus<br />
Wer sich daran macht, den Traum vom Eigenheim zu<br />
verwirklichen, sollte sich vor allem mit einem wappnen:<br />
mit viel Zeit. Denn ein <strong>Haus</strong> bauen die meisten<br />
Menschen nur einmal im Leben. Und auch, wenn man<br />
sich „nur“ eine kleine Wohnung baut, so tut man dies<br />
doch in der Absicht, zumindest ein paar Jahre drin zu<br />
wohnen. Und dieses Wohnen sollte von bestmöglicher<br />
Qualität sein. Der ideale Partner für die Planung ist<br />
ein Architekt, der individuelle Wünsche berücksichtigt<br />
und planerisch optimal umsetzt. Und dafür müssen<br />
sich beide – Bauherr und Architekt – viel Zeit nehmen.<br />
Ein partnerschaftliches Verhältnis sollte es sein, das Bauherr<br />
und Architekt zueinander aufbauen. In diesem Verhältnis<br />
ergänzen sich die Wünsche und Vorstellungen des Bauherren<br />
mit dem Wissen und Können des Architekten. Dabei<br />
ist es wichtig, dass erstere im Mittelpunkt der planerischen<br />
Aktivität stehen. Schließlich wohnt nachher der Bauherr im<br />
neuen <strong>Haus</strong> und sollte sich dort auch wohl fühlen. Ein Architekt,<br />
der dem Bauherren ständig seine Wünsche auszureden<br />
versucht, ist genauso falsch unterwegs, wie ein Bauherr, der<br />
Justamentstandpunkte vertritt, die planerisch und technisch<br />
absurd sind. Eine gute Gesprächskultur, gegenseitiges Vertrauen<br />
und viel Zeit kann letztlich zu Lösungen führen, die<br />
alle Beteiligten zufrieden stellen.<br />
Der Architekt<br />
Architekten sind verantwortlich für alle technischen, wirtschaftlichen<br />
und künstlerischen Planungen eines Bauwerks<br />
sowie für die Kontrolle der Bauausführung. Sie zeichnen die<br />
Baupläne, stellen den Bauantrag, erstellen die Werkpläne,<br />
verhandeln eventuell mit den Baufirmen und Handwerkern.<br />
Die erste und wichtigste Architektenleistung besteht in der<br />
Erstellung des Bauplanes. Man unterscheidet zwischen Entwurfsplänen<br />
im Maßstab 1:100 und Ausführungsplänen z.B.<br />
im Maßstab 1:50 sowie Detailzeichnungen und Plänen für<br />
2.0 I Bauen<br />
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