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konsuma: Ratgeber Haus - Recht

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für die eine Wohnbauförderung des Landes gewährt wurde,<br />

wird die Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung der<br />

Bindung und der eventuellen Hypothek im Grundbuch<br />

vom zuständigen Abteilungsdirektor der Landesverwaltung<br />

erteilt, nachdem die genannten 20 Jahre verstrichen sind<br />

oder gegebenenfalls der Widerruf der Wohnbauförderung<br />

erfolgt ist.<br />

Sollte die konventionierte Wohnung während der Geltungsdauer<br />

der Bindung frei werden, muss sie innerhalb von<br />

sechs Monaten von einer Familie mit den vorgeschriebenen<br />

Voraussetzungen besetzt werden.<br />

2.7 PLANUNG I<br />

Vom <strong>Haus</strong>traum<br />

zum Traumhaus<br />

Wer sich daran macht, den Traum vom Eigenheim zu<br />

verwirklichen, sollte sich vor allem mit einem wappnen:<br />

mit viel Zeit. Denn ein <strong>Haus</strong> bauen die meisten<br />

Menschen nur einmal im Leben. Und auch, wenn man<br />

sich „nur“ eine kleine Wohnung baut, so tut man dies<br />

doch in der Absicht, zumindest ein paar Jahre drin zu<br />

wohnen. Und dieses Wohnen sollte von bestmöglicher<br />

Qualität sein. Der ideale Partner für die Planung ist<br />

ein Architekt, der individuelle Wünsche berücksichtigt<br />

und planerisch optimal umsetzt. Und dafür müssen<br />

sich beide – Bauherr und Architekt – viel Zeit nehmen.<br />

Ein partnerschaftliches Verhältnis sollte es sein, das Bauherr<br />

und Architekt zueinander aufbauen. In diesem Verhältnis<br />

ergänzen sich die Wünsche und Vorstellungen des Bauherren<br />

mit dem Wissen und Können des Architekten. Dabei<br />

ist es wichtig, dass erstere im Mittelpunkt der planerischen<br />

Aktivität stehen. Schließlich wohnt nachher der Bauherr im<br />

neuen <strong>Haus</strong> und sollte sich dort auch wohl fühlen. Ein Architekt,<br />

der dem Bauherren ständig seine Wünsche auszureden<br />

versucht, ist genauso falsch unterwegs, wie ein Bauherr, der<br />

Justamentstandpunkte vertritt, die planerisch und technisch<br />

absurd sind. Eine gute Gesprächskultur, gegenseitiges Vertrauen<br />

und viel Zeit kann letztlich zu Lösungen führen, die<br />

alle Beteiligten zufrieden stellen.<br />

Der Architekt<br />

Architekten sind verantwortlich für alle technischen, wirtschaftlichen<br />

und künstlerischen Planungen eines Bauwerks<br />

sowie für die Kontrolle der Bauausführung. Sie zeichnen die<br />

Baupläne, stellen den Bauantrag, erstellen die Werkpläne,<br />

verhandeln eventuell mit den Baufirmen und Handwerkern.<br />

Die erste und wichtigste Architektenleistung besteht in der<br />

Erstellung des Bauplanes. Man unterscheidet zwischen Entwurfsplänen<br />

im Maßstab 1:100 und Ausführungsplänen z.B.<br />

im Maßstab 1:50 sowie Detailzeichnungen und Plänen für<br />

2.0 I Bauen<br />

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