konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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eines Konkurses der Baufirma die Rückgabe der gezahlten<br />
Geldsummen gesichert. Diese Bankgarantie muss durch ein<br />
namhaftes Bankinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft<br />
ausgestellt werden. Die Regierung wird im genannten Gesetz<br />
bevollmächtigt, in den sechs Monaten ab Inkrafttreten<br />
des Rahmengesetzes geeignete gesetzesvertretende Dekrete<br />
zu erlassen. Nach dem Erlass dieser Durchführungsbestimmungen<br />
ist das Gesetz dann anwendbar.<br />
In Südtirol ist der Baumarkt derzeit noch einigermaßen gesund,<br />
vereinzelt ziehen aber schon dunkle Wolken über den<br />
Immobilienhimmel und einige Fälle sind bereits aktenkundig,<br />
in denen es ähnlich passiert ist, wie eingangs geschildert.<br />
Das Gesetz zum Schutz der Käufer von Immobilien, das im<br />
August in Kraft getreten ist, kommt also gerade zurecht.<br />
Bleibt nur noch abzuwarten, wann und wie die Durchführungsbestimmungen<br />
zur Anwendung kommen und ob sie<br />
tatsächlich einen besseren Schutz der Wohnungskäufer<br />
sicherstellen.<br />
4.1 FÖRDERUNGEN UND KONVENTIONIERUNGEN<br />
Schuldenlast senken<br />
Die Palette der Wohnbauförderungen und die Konventionierungen<br />
beim Bau für eine erschwingliche,<br />
familiengerechte Wohnung. Wo was zu kriegen ist<br />
und für wen.<br />
Der geförderte Wohnbau – in ausschließlicher Zuständigkeit<br />
des Landes - beschränkt sich natürlich auf den Erwerb der<br />
Erstwohnung und unterscheidet sich je nach Art des Eigenheims<br />
und je nach Erschließung. Derzeit gibt es neben den<br />
Sofort- oder Notstandshilfen vier Förderungskategorien über<br />
den Landestopf: Kauf der Erstwohnung, Neubau der<br />
Erstwohnung, Wiedergewinnung der Erstwohnung<br />
und Erwerb und Erschließung von Baugründen.<br />
Für den Bau oder Kauf von Erstwohnungen wird je nach<br />
Einkommensklasse ein fünfzehn- oder zwanzigjähriges<br />
Darlehen gewährt oder ein zehnjähriger gleich bleibender<br />
Beitrag bzw. ein einmaliger Beitrag ausgeschüttet. Dasselbe<br />
gilt für die Wiedergewinnung von Erstwohnungen (Renovierung,<br />
Umbau). Für die Finanzierung des Erwerbs und der<br />
Erschließung von Flächen für den geförderten Wohnbau<br />
hingegen übernimmt das Land 50% der Enteignungsentschädigungen<br />
und gewährt einmalige Beiträge an Personen<br />
im Besitz der Voraussetzungen für die Zuweisung von<br />
Flächen für den geförderten Wohnbau. Auch gibt es Hilfen<br />
für die Beseitigung von architektonischen Hindernissen in<br />
bereits bestehenden Gebäuden und für Energieeinsparmaßnahmen.<br />
Kuriosum am Rande: Die erlaubten Nutzflächen<br />
betragen laut Landeskriterien für eine Person 28 m 2 und für<br />
jede weitere Person 15 m 2.<br />
4.0 I Geldbeschaffung<br />
Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Wohnbauförderung<br />
• Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren<br />
in einer Gemeinde Südtirols (es wird auch die historische<br />
Ansässigkeit berücksichtigt, d.h. frühere Jahre werden<br />
anerkannt)<br />
• kein Eigentum, Fruchtgenuss, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht<br />
in einer seinen Familienbedürfnissen angemessenen<br />
Wohnung in einem vom Arbeitsplatz leicht<br />
erreichbaren Ort; dasselbe gilt für den nicht getrennten<br />
Ehegatten und für die in eheähnlicher Beziehung lebende<br />
Person. Ebenso darf in den letzten fünf Jahren keine angemessene<br />
Wohnung im eigenen Besitz verkauft worden<br />
sein.<br />
• nicht bereits zu einem öffentlichen Beitrag zum Bau, Kauf<br />
oder Sanierung einer Wohnung zugelassen worden zu<br />
sein (mit Ausnahmeregelungen)<br />
• über ein Gesamteinkommen verfügen, das die Einkommenshöchstgrenzen<br />
der verschiedenen Förderungsarten<br />
nicht übersteigt und umgekehrt über dem Lebensminimum<br />
liegt. Auch das Vermögen der Eltern und Schwiegereltern<br />
sowie der Kinder wird mit berücksichtigt.<br />
Über das Bürgernetz gelangen Sie zu allen Detailinfos der<br />
Landesförderungen, mit der Möglichkeit einer Online-Berechnung<br />
des Beitrags. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten<br />
eingeben, Ihr Einkommen und die betreffende Wohnungsfläche,<br />
können Sie selbst - ohne mühsamen Ämtergang<br />
- den Betrag der Förderung errechnen.<br />
Siehe www.provinz.bz.it/wohnungsbau/agevolazioni/<br />
index_d.htm. Auch finden Sie unter dieser Internetadresse<br />
sämtliche Formulare und Vordrucke der Abteilung Wohnungsbau<br />
zum Herunterladen.<br />
Empfehlenswert ist aber eine persönliche Beratung im<br />
Amt für Wohnbauförderung, da es eine Unmenge von<br />
spezifischen Kriterien und Ausnahmeregelungen gibt.<br />
Ebenso hält das Institut für geförderten Wohnbau eine<br />
Fülle von Informationen v.a. über den sozialen Wohnbau<br />
bereit: www.ipes.bz.it.<br />
Tipp: Die Südtiroler Wohnbaufibel, derzeit ist die 10.<br />
Auflage im Umlauf. Sie enthält in gebündelter und übersichtlicher<br />
Form alle Förderungen, Kriterien, Gesetze und<br />
Entscheidungshilfen neben Einkommensberechnung und<br />
Finanzierungsplan. Der kleine Leitfaden wird regelmäßig<br />
vom Arbeiter-, Freizeit- und Bildungsverein aktualisiert<br />
und herausgegeben und ist auch über das Internet abrufbar<br />
unter www.afb-efs.it/deu/WBFibel/index.htm.<br />
Zu beziehen ist die Publikation über den Verein und in<br />
allen Ämtern und Organisationen, die sich mit dieser Art<br />
von Förderungen beschäftigen.<br />
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