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konsuma: Ratgeber Haus - Recht

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2.12 BANKGARANTIE<br />

Kaufvertrag mit Fallschirm<br />

Beim Abschluss eines Kaufvorvertrages oder eines<br />

Unternehmerwerkvertrages für den Kauf bzw. Bau<br />

einer Immobilie sollten die Kaufenden bzw. die<br />

Bauherren auf eine Bankgarantie bestehen. Denn<br />

geht die Baufirma in Konkurs, so haben ihre Vertragspartner<br />

das Nachsehen. Schützen kann man sich mit<br />

einem Vertrag, der eine Bankgarantie zu Gunsten des<br />

Käufers/Bauherren vorsieht. Mit Gesetz Nr. 210 vom<br />

2. August 2004 wird eine solche Bankgarantie Pflicht,<br />

allerdings fehlen derzeit noch die Durchführungsbestimmungen.<br />

Die Verbraucherzentrale empfiehlt aber<br />

bereits jetzt allen, die eine Wohnung auf dem Papier<br />

oder in nicht fertigem Zustand kaufen, sich eine solche<br />

Bankgarantie geben zu lassen.<br />

Derzeit trägt das gesamte Risiko bei einem Konkurs der Baufirma<br />

der Kaufende bzw. der Bauherr. Wer Pech hat, verliert<br />

das angezahlte Geld sowie <strong>Haus</strong> oder Wohnung, noch ehe<br />

sie ihm ganz gehört (siehe Seite 44). Deshalb ist die Forderung<br />

nach einer Bankgarantie für jede Rate, die nach und nach<br />

zu bezahlen ist, gerechtfertigt und empfehlenswert, auch<br />

ohne die anstehende gesetzliche Vorschrift. Firmen, die eine<br />

solche Garantie scheuen, verdienen das Vertrauen der Kaufenden<br />

nicht. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die<br />

Parteien festlegen, wer für die Kosten einer Bankgarantie<br />

aufkommt. In der Regel verrechnen Banken als Kosten ca.<br />

1% des Nennwertes der Bankgarantie. Um diese Bankbürgschaft<br />

im Kaufvorvertrag und im Unternehmerwerkvertrag<br />

zu verankern, müssen entsprechende Klauseln angeführt<br />

werden.<br />

Beispiel: Vertragsklausel Bankgarantie im Kaufvorvertrag.<br />

„Der Käufer erhält vom Verkäufer bei Unterzeichnung<br />

der vorliegenden Urkunde als Garantie für das geleistete<br />

Reugeld oder Angeld zur Bestätigung (Bestätigungsanzahlung)<br />

eine Bankgarantie der (Name Bank)<br />

in der Höhe des Angeldes von Euro (in Worten).<br />

Weitere Bankgarantien werden dem Käufer in der Höhe<br />

der noch zu bezahlenden Raten, wie unter Pkt.<br />

(Preis und Zahlungsweisen) festgelegt, bei Bezahlung der<br />

jeweiligen Rate ausgestellt. Der bezahlte Gesamtpreis wird<br />

bis mindestens zwei Jahre nach Unterzeichung des endgültigen<br />

Kaufvertrages durch eine Bankgarantie des Verkäufers<br />

gedeckt sein.“<br />

Beispiel: Vertragsklausel Bankgarantie im Unternehmerwerkvertrag.<br />

„Der Bauherr erhält bei<br />

Unterzeichnung dieses Vertrages (Unternehmerwerkvertrag)<br />

als Garantie für die schlüsselfertige Übergabe der ihm<br />

verbleibenden Wohneinheit, Keller, Garagen eine Bankga-<br />

2.0 I Bauen<br />

rantie der (Name Bank) in der Höhe von<br />

Euro (in Worten). Diese Garantie reduziert<br />

sich bei Fertigstellung des Rohbaues um ein Drittel und bei<br />

Fertigstellung der elektro-thermosanitären Rohmontage um<br />

ein weiteres Drittel.“<br />

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