konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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2.12 BANKGARANTIE<br />
Kaufvertrag mit Fallschirm<br />
Beim Abschluss eines Kaufvorvertrages oder eines<br />
Unternehmerwerkvertrages für den Kauf bzw. Bau<br />
einer Immobilie sollten die Kaufenden bzw. die<br />
Bauherren auf eine Bankgarantie bestehen. Denn<br />
geht die Baufirma in Konkurs, so haben ihre Vertragspartner<br />
das Nachsehen. Schützen kann man sich mit<br />
einem Vertrag, der eine Bankgarantie zu Gunsten des<br />
Käufers/Bauherren vorsieht. Mit Gesetz Nr. 210 vom<br />
2. August 2004 wird eine solche Bankgarantie Pflicht,<br />
allerdings fehlen derzeit noch die Durchführungsbestimmungen.<br />
Die Verbraucherzentrale empfiehlt aber<br />
bereits jetzt allen, die eine Wohnung auf dem Papier<br />
oder in nicht fertigem Zustand kaufen, sich eine solche<br />
Bankgarantie geben zu lassen.<br />
Derzeit trägt das gesamte Risiko bei einem Konkurs der Baufirma<br />
der Kaufende bzw. der Bauherr. Wer Pech hat, verliert<br />
das angezahlte Geld sowie <strong>Haus</strong> oder Wohnung, noch ehe<br />
sie ihm ganz gehört (siehe Seite 44). Deshalb ist die Forderung<br />
nach einer Bankgarantie für jede Rate, die nach und nach<br />
zu bezahlen ist, gerechtfertigt und empfehlenswert, auch<br />
ohne die anstehende gesetzliche Vorschrift. Firmen, die eine<br />
solche Garantie scheuen, verdienen das Vertrauen der Kaufenden<br />
nicht. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die<br />
Parteien festlegen, wer für die Kosten einer Bankgarantie<br />
aufkommt. In der Regel verrechnen Banken als Kosten ca.<br />
1% des Nennwertes der Bankgarantie. Um diese Bankbürgschaft<br />
im Kaufvorvertrag und im Unternehmerwerkvertrag<br />
zu verankern, müssen entsprechende Klauseln angeführt<br />
werden.<br />
Beispiel: Vertragsklausel Bankgarantie im Kaufvorvertrag.<br />
„Der Käufer erhält vom Verkäufer bei Unterzeichnung<br />
der vorliegenden Urkunde als Garantie für das geleistete<br />
Reugeld oder Angeld zur Bestätigung (Bestätigungsanzahlung)<br />
eine Bankgarantie der (Name Bank)<br />
in der Höhe des Angeldes von Euro (in Worten).<br />
Weitere Bankgarantien werden dem Käufer in der Höhe<br />
der noch zu bezahlenden Raten, wie unter Pkt.<br />
(Preis und Zahlungsweisen) festgelegt, bei Bezahlung der<br />
jeweiligen Rate ausgestellt. Der bezahlte Gesamtpreis wird<br />
bis mindestens zwei Jahre nach Unterzeichung des endgültigen<br />
Kaufvertrages durch eine Bankgarantie des Verkäufers<br />
gedeckt sein.“<br />
Beispiel: Vertragsklausel Bankgarantie im Unternehmerwerkvertrag.<br />
„Der Bauherr erhält bei<br />
Unterzeichnung dieses Vertrages (Unternehmerwerkvertrag)<br />
als Garantie für die schlüsselfertige Übergabe der ihm<br />
verbleibenden Wohneinheit, Keller, Garagen eine Bankga-<br />
2.0 I Bauen<br />
rantie der (Name Bank) in der Höhe von<br />
Euro (in Worten). Diese Garantie reduziert<br />
sich bei Fertigstellung des Rohbaues um ein Drittel und bei<br />
Fertigstellung der elektro-thermosanitären Rohmontage um<br />
ein weiteres Drittel.“<br />
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