konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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destens zwei Jahre im Bausektor tätig<br />
• Geometer oder „Perito industriale“ und mindestens drei<br />
Jahre im Bausektor tätig<br />
Neben den oben genannten Studientiteln müssen beide<br />
Koordinatoren einen Kurs über die Arbeitssicherheit besucht<br />
haben. Der Kurs muss eine Mindestdauer von 120 Stunden<br />
und die Bestimmungen über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />
bei der Arbeit zum Inhalt haben.<br />
Ausnahmen sieht das Dekret für Personen vor, welche:<br />
1. eine Fachbescheinigung haben, die eine mindestens<br />
vierjährige Erfahrung im Bereich Sicherheit im Bausektor bestätigt<br />
und ein Berufsbild hat, das befähigt, andere Arbeiter<br />
zu beaufsichtigen;<br />
2. die Funktionen als technischer Baustellenleiter mindestens<br />
vier Jahre lang ausgeübt haben.<br />
Eine Kopie dieser Bescheinigungen muss den Aufsichtsorganen<br />
zugestellt werden. Es ist in jedem Falle notwendig,<br />
dass die betreffenden Personen innerhalb von drei Jahren<br />
ab Inkrafttreten des Dekretes einen Kurs für Koordinatoren<br />
besuchen, welcher eine Gesamtzahl von sechzig Unterrichtsstunden<br />
beträgt und die oben genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt.<br />
Wenn der Bauherr oder der Bauleiter einen der notwendigen<br />
Studientitel und den Kurs über die Arbeitssicherheit<br />
besucht hat, kann auch er die Aufgaben des Koordinators<br />
für die Planungsphase oder jene des Koordinators für die<br />
Ausführungsphase übernehmen.<br />
Der Name des Koordinators für die Planungsphase und<br />
jener des Koordinators für die Ausführungsphase muss den<br />
Unternehmen und den selbstständigen Arbeitern, welche<br />
die Arbeiten durchführen, mitgeteilt und auf der Baustellenausschilderung<br />
angegeben werden.<br />
Der Sicherheits- und Koordinierungsplan<br />
Der Sicherheits- und Koordinierungsplan ist ein technischer<br />
Bericht. Er beinhaltet das Feststellen und Bewerten der<br />
Risiken, die während der Arbeiten auf der Baustelle auftreten<br />
können sowie die Maßnahmen, die zur Vorbeugung<br />
getroffen werden. Außerdem listet er die Maßnahmen zur<br />
Vorbeugung der Risiken auf.<br />
Das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, kann Vorschläge<br />
zur Ergänzung des Planes einbringen. Diese Ergänzungen<br />
dürfen aber keine zusätzlichen Kosten verursachen.<br />
Für dringende Arbeiten und für Arbeiten, die für die Beseitigung<br />
unmittelbarer Gefahren durchgeführt werden, ist das<br />
Erstellen des Sicherheits- und Koordinierungsplanes nicht<br />
erforderlich.<br />
2.0 I Bauen<br />
2.14 BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />
Versichern statt zahlen<br />
Wenn beim Abladen des Baukrans der Nachbarzaun<br />
beschädigt wird, halten sich die Kosten in Grenzen.<br />
Wenn aber das halbe Dorf inklusive Handwerkerzone<br />
einen Tag lang ohne Strom ist, weil der Bagger die<br />
Kabel erwischt hat, dann können die Schadenersatzforderungen<br />
stolze Summen erreichen. Summen, für<br />
deren Bezahlung auch der Bauherr zur Verantwortung<br />
gezogen werden kann. Die Möglichkeiten, während<br />
eines Baues oder Umbaues Schaden an Dritten anzurichten,<br />
sind zahlreich. Deshalb ist der Abschluss einer<br />
Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend anzuraten.<br />
Wer ein <strong>Haus</strong> baut, aus- oder umbaut, trägt Verantwortung.<br />
Er hat eine Gefahrenstelle geschaffen, mit entsprechender<br />
Sorgfaltspflicht und einer Verantwortung für Schäden, die<br />
in Ausübung der Arbeiten entstehen. Die Last der Verantwortung<br />
tragen Architekt, Sicherheitsbeauftragter, Baufirma<br />
und Handwerker mit. Die vollständige Vergabe der Arbeiten<br />
an Unternehmen kann zu Verminderung der Haftung des<br />
Bauherren, (gemäß gesetzesvertretenden Dekreten Nr. 494<br />
vom 14.08.1996 und Nr. 528 vom 19.11.1999), nicht aber<br />
zum vollständigen Ausschluss derselben führen. Der Bauherr<br />
ist daher gut beraten, wenn er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
abschließt. Die Versicherung muss auch auf alle<br />
Personen ausgedehnt werden, die in irgendeiner Form auf<br />
der Baustelle mitarbeiten, also auch gelegentliche Mitarbeiter<br />
wie Nachbarn oder Bekannte (siehe Vertragsklauseln).<br />
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