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konsuma: Ratgeber Haus - Recht

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destens zwei Jahre im Bausektor tätig<br />

• Geometer oder „Perito industriale“ und mindestens drei<br />

Jahre im Bausektor tätig<br />

Neben den oben genannten Studientiteln müssen beide<br />

Koordinatoren einen Kurs über die Arbeitssicherheit besucht<br />

haben. Der Kurs muss eine Mindestdauer von 120 Stunden<br />

und die Bestimmungen über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />

bei der Arbeit zum Inhalt haben.<br />

Ausnahmen sieht das Dekret für Personen vor, welche:<br />

1. eine Fachbescheinigung haben, die eine mindestens<br />

vierjährige Erfahrung im Bereich Sicherheit im Bausektor bestätigt<br />

und ein Berufsbild hat, das befähigt, andere Arbeiter<br />

zu beaufsichtigen;<br />

2. die Funktionen als technischer Baustellenleiter mindestens<br />

vier Jahre lang ausgeübt haben.<br />

Eine Kopie dieser Bescheinigungen muss den Aufsichtsorganen<br />

zugestellt werden. Es ist in jedem Falle notwendig,<br />

dass die betreffenden Personen innerhalb von drei Jahren<br />

ab Inkrafttreten des Dekretes einen Kurs für Koordinatoren<br />

besuchen, welcher eine Gesamtzahl von sechzig Unterrichtsstunden<br />

beträgt und die oben genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt.<br />

Wenn der Bauherr oder der Bauleiter einen der notwendigen<br />

Studientitel und den Kurs über die Arbeitssicherheit<br />

besucht hat, kann auch er die Aufgaben des Koordinators<br />

für die Planungsphase oder jene des Koordinators für die<br />

Ausführungsphase übernehmen.<br />

Der Name des Koordinators für die Planungsphase und<br />

jener des Koordinators für die Ausführungsphase muss den<br />

Unternehmen und den selbstständigen Arbeitern, welche<br />

die Arbeiten durchführen, mitgeteilt und auf der Baustellenausschilderung<br />

angegeben werden.<br />

Der Sicherheits- und Koordinierungsplan<br />

Der Sicherheits- und Koordinierungsplan ist ein technischer<br />

Bericht. Er beinhaltet das Feststellen und Bewerten der<br />

Risiken, die während der Arbeiten auf der Baustelle auftreten<br />

können sowie die Maßnahmen, die zur Vorbeugung<br />

getroffen werden. Außerdem listet er die Maßnahmen zur<br />

Vorbeugung der Risiken auf.<br />

Das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, kann Vorschläge<br />

zur Ergänzung des Planes einbringen. Diese Ergänzungen<br />

dürfen aber keine zusätzlichen Kosten verursachen.<br />

Für dringende Arbeiten und für Arbeiten, die für die Beseitigung<br />

unmittelbarer Gefahren durchgeführt werden, ist das<br />

Erstellen des Sicherheits- und Koordinierungsplanes nicht<br />

erforderlich.<br />

2.0 I Bauen<br />

2.14 BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />

Versichern statt zahlen<br />

Wenn beim Abladen des Baukrans der Nachbarzaun<br />

beschädigt wird, halten sich die Kosten in Grenzen.<br />

Wenn aber das halbe Dorf inklusive Handwerkerzone<br />

einen Tag lang ohne Strom ist, weil der Bagger die<br />

Kabel erwischt hat, dann können die Schadenersatzforderungen<br />

stolze Summen erreichen. Summen, für<br />

deren Bezahlung auch der Bauherr zur Verantwortung<br />

gezogen werden kann. Die Möglichkeiten, während<br />

eines Baues oder Umbaues Schaden an Dritten anzurichten,<br />

sind zahlreich. Deshalb ist der Abschluss einer<br />

Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend anzuraten.<br />

Wer ein <strong>Haus</strong> baut, aus- oder umbaut, trägt Verantwortung.<br />

Er hat eine Gefahrenstelle geschaffen, mit entsprechender<br />

Sorgfaltspflicht und einer Verantwortung für Schäden, die<br />

in Ausübung der Arbeiten entstehen. Die Last der Verantwortung<br />

tragen Architekt, Sicherheitsbeauftragter, Baufirma<br />

und Handwerker mit. Die vollständige Vergabe der Arbeiten<br />

an Unternehmen kann zu Verminderung der Haftung des<br />

Bauherren, (gemäß gesetzesvertretenden Dekreten Nr. 494<br />

vom 14.08.1996 und Nr. 528 vom 19.11.1999), nicht aber<br />

zum vollständigen Ausschluss derselben führen. Der Bauherr<br />

ist daher gut beraten, wenn er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

abschließt. Die Versicherung muss auch auf alle<br />

Personen ausgedehnt werden, die in irgendeiner Form auf<br />

der Baustelle mitarbeiten, also auch gelegentliche Mitarbeiter<br />

wie Nachbarn oder Bekannte (siehe Vertragsklauseln).<br />

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