konsuma: Ratgeber Haus - Recht
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Muster Unternehmerwerkvertrag (Bauunternehmen)<br />
UNTERNEHMERWERKVERTRAG<br />
2.0 I Bauen<br />
abgeschlossen zwischen<br />
a) Herrn/ Frau , geb. am in und wohnhaft<br />
in , (Nationalität) Staatsbürger , (Beruf)<br />
Steuernummer - als Besteller (Bauherr)<br />
und b) Firma mit Sitz in in der Person des gesetzlichen<br />
Vertreters Fr./Hr. , geb. am in und wohnhaft<br />
in , (Nationalität) Staatsbürger, Unternehmer/in,<br />
Steuernummer - als Unternehmer (Unternehmen)<br />
welche folgendes vorausschicken: dass der Besteller Fr./Hr. grundbücherliche/r<br />
Eigentümer/in der Gp.en und KG<br />
mit einer Gesamtkatasterfläche von m2 ist;<br />
• dass der Besteller Fr./Hr. beabsichtigt durch den Unternehmer/in Fr/Hr.<br />
auf den obgenannten Grundparzellen ein Wohnhaus zu errichten, wobei sich die Fa.<br />
bereit erklärt hat, die Aufgabe des Unternehmens für den gesamten Bau zu übernehmen.<br />
• Dies alles vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:<br />
Art. 1 Gegenstand und Erfüllungsort<br />
Gegenstand der Leistung des Unternehmers ist die Errichtung des gesamten Rohbaues im Baulos auf der<br />
B.p. und KG laut genehmigten Projekt (Anhang A) der Gemeinde<br />
, Baukonzession Nr. vom (Anhang B) nach den Plänen des Projektanten, Bauleiters und<br />
Sicherheitskoordinators.<br />
Das genehmigte Projekt und die Baukonzession gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />
Erfüllungsort des Vertrages ist:<br />
Straße Nr.<br />
Art. 2 Errichtungsmodalitäten, Übergabeprotokoll und Gewährleistung<br />
Das in Art. 1 genannte Bauvorhaben entsteht „ex novo“ und wird dem Besteller „schlüsselfertig“ innerhalb<br />
übergeben. Die Bauausführung muss in gutem und gediegenem Standard erfolgen. Alle Arbeiten werden vom Unternehmen<br />
laut dem technischen Bericht (Anhang C) und der Baubeschreibung (Anhang D) ausgeführt, welche von<br />
beiden Parteien unterschrieben werden. Der technische Bericht und die Baubeschreibung sind integrierender Bestandteil<br />
dieses Vertrages.<br />
Unmittelbar nach Fertigstellung wird das Übergabeprotokoll abgefasst.<br />
Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien gemeinsam angefertigt und unterschrieben.<br />
Mit der Übergabe/Abnahme beginnt die Gewährleistung. Die Gewährleistung ist nach den Bestimmungen des italienischen<br />
ZGB geregelt. Gemäß Art. 1667 ZGB ist der Besteller verpflichtet, Abweichungen und Mängel innerhalb von<br />
60 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen; Klageansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Abnahme/<br />
Übergabe des Werkes.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, eventuell festgestellte Mängel in kürzester Zeit zu beheben.<br />
Art. 3 Preis und Zahlungsmodalitäten<br />
Der Preis für die schlüsselfertige Errichtung des beschriebenen Bauvorhabens wird einvernehmlich mit Euro<br />
(i.W. ) zzgl. der gesetzlichen Mwst. festgelegt und angenommen.<br />
Es werden folgende Zahlungsziele festgelegt:<br />
1. Anzahlung von Euro (i.W. Euro ) als Angeld zur Bestätigung<br />
gemäß Art. 1385 des italienischen ZGB bei Unterschrift des Vertrages;<br />
2. Euro (i.W. Euro ) zzgl. der gesetzlichen Mwst. bei Fertigstellung des Rohbaues;<br />
3. Euro (i.W. Euro ) zzgl. der gesetzlichen Mwst. bei Fertigstellung der elektro-<br />
und thermosanitären Rohmontage;<br />
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