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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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<strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH & Co. KG14 Rechtliche Grundlagen14.3 Treuhand- undVerwaltungsvertragDer Anleger tritt mittelbar über die Treuhandkommanditistinder <strong>Fonds</strong>gesellschaft, der Rödl & Richter<strong>Fonds</strong>treuhand GmbH, entsprechend der im Gesellschaftsvertragund im Treuhand- und Verwaltungsvertraggetroffenen Regelungen bei. Insofern ist der Gesellschaftsvertragder <strong>Fonds</strong>gesellschaft Bestandteil desTreuhand- und Verwaltungsvertrages. Bei dieser indirektenBeteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers)die Treuhandkommanditistin in das Handelsregistereingetragen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertragkommt mit der Annahmeerklärung durch die Treuhandkommanditistinzustande. Für die Annahme genügtdie Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch dieTreuhandkommanditistin. Die Annahme des Beitrittsangebotesliegt im freien Ermessen der Treuhandkommanditistin.Der Treugeber verzichtet auf den Zugangder Annahmeerklärung. Der Treugeber wird jedoch mitgesondertem Schreiben über die Annahme des Beteiligungsangebotesinformiert. Der Beteiligungsbetrag unddas Agio werden zwei Wochen nach Unterzeichnung derBeitrittserklärung zur Zahlung fällig. Der Treugeberbeauftragt die Treuhandkommanditistin nach Maßgabeder Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages der<strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH & Co. KG, seineKommanditbeteiligung zu erwerben. Die Treuhandkommanditistinerwirbt im Auftrag des Treugebers und hälttreuhänderisch im eigenen Namen, jedoch für anteiligeRechnung des Treugebers, ihren Kommanditanteil ander <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Die Treuhandkommanditistintritt die Ansprüche aus dem treuhänderisch gehaltenenKommanditanteil, aus dem festgestellten Jahresergebnis,auf die jährlichen Ausschüttungen sowie ausggf. festgestellten Abfindungsguthaben anteilig an denjeweiligen Treugeber ab. Die Treuhandkommanditistinist insofern berechtigt, die an den Treugeber abgetretenenAnsprüche aus dem Kommanditanteil im eigenenNamen für Rechnung des Treugebers einzuziehen. DieTreuhandkommanditistin haftet gemäß §§ 171 Abs. 1,175 Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber den Gläubigern der<strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe der im Handelsregister eingetragenenHaftsumme, die er im Auftrag des jeweiligenTreugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis zurTreuhandkommanditistin haftet der Treugeber allein.Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungenanderer Treugeber. Soweit im Treuhand- undVerwaltungsvertrag nichts anderes geregelt ist, geltenfür den Treugeber die gleichen Rechte und Pflichten wiefür den Kommanditisten. Dies gilt auch für Übertragungenan andere Treugeber, im Fall der Rechtsnachfolgeund im Fall der Beendigung des Treuhandverhältnissesdurch Ausscheiden.Die Treuhandkommanditistin haftet nicht für dieErreichung der von dem Treugeber mit der Beteiligung ander Gesellschaft verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichenZielsetzung. Die Treuhandkommanditistin übernimmtkeine Haftung dafür, dass die Vertragspartner derGesellschaft die eingegangenen vertraglichen Pflichtenordnungsgemäß erfüllen. Die Treuhandkommanditistinhaftet nicht für die Ertragsfähigkeit bzw. den Bestanddes Vermögens der Gesellschaft, insbesondere nicht fürden Eingang der prospektierten Erträge bzw. die Einhaltungder prospektierten Kosten und Aufwendungen.Die Treuhandkommanditistin haftet dem Treugeber nurfür Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeitin der Emissionsphase eine Vergütung in Höhe von0,25 % p. a. und nach der Beendigung der Emissionsphaseeine Vergütung in Höhe von 0,22 % p. a., jeweilsvom gezeichneten Kommanditkapital zuzüglich Auslagen(Porto- und Druckkosten etc.) und gesetzlicherUmsatzsteuer.Es wird ergänzend auf die vorstehenden Ausführungenzum Gesellschaftsvertrag, sowie den in diesemProspekt in Kapitel 17 „Anhang“ abgedruckten Gesellschaftsvertragund den Treuhand- und Verwaltungsvertragverwiesen.14.4 Beratungsvertrag zurlaufenden beratenden TätigkeitDie <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die Rödl & Richter GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaftmit der laufenden Beratung, insbesondere derErstellung der Buchhaltung, der Jahresabschlüsse undder Steuererklärungen beauftragt.VertragsgegenstandDie Rödl & Richter GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft erbringt ihre Beratungsleistungenauf Grundlage des Beratungsvertrageszur laufenden beratenden Tätigkeit. Der Beratungsvertragbeinhaltet die Buchhaltung und die Erstellung derJahresabschlüsse. Vertragsgegenstand ist ferner dieBeratung in steuerlichen Angelegenheiten, insbesonderedie Erstellung der Steuererklärungen und die Verwaltungder Liquiditätsüberschüsse einschließlich derVorbereitung der jährlichen Ausschüttungen an dieGesellschafter/Treugeber.103

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