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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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tisten, auf den die anteiligen Kommanditanteileübertragen werden.8. Gesellschafter können ihre Beteiligung vor demEnde der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beenden beia] anhaltender Arbeitslosigkeit und/oderErwerbsunfähigkeit des Gesellschaftersüber einen Zeitraum von mehr als sechs aufeinanderfolgendenMonaten;b] Scheidung des Gesellschafters;c] Tod des Gesellschafters oder seines Ehegattenoder Lebenspartners (i. S. d. Lebenspartnerschaftgesetzes),wenn der Verstorbenemindestens zur Hälfte mit seinen Einkünftenzum Lebensunterhalt des Ehegatten, Lebenspartnersoder der Erben beigetragen hat.Die Beteiligung kann nur vorzeitig beendet werden,wenn diese Voraussetzungen innerhalb einer Fristvon drei Monaten nach ihrem Eintritt angezeigtund anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesenwerden. Über die Beendigung der Beteiligung entscheidetdie Geschäftsführung. Im Falle seines Ausscheidenserhält der betroffene Gesellschafter einennach Buchwerten bestimmtes Auseinandersetzungsguthaben,das geringer sein kann, als die von ihmgeleistete Anlage/Einzahlung. Die Geschäftsführungder <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird die Beendigungvon Beteiligungen ablehnen, wenn die betroffenenBeteiligungen 1 % des Kommanditkapitals übersteigen.Für den Fall, dass die betroffenen Beteiligungen1 % des Kommanditkapitals übersteigen, ist derEingang der Anzeige des betroffenen Anlegers beider <strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblich.§ 3 Gesellschafter, Kapitalbeteiligung,Kapitalerhöhung, Haftsumme1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>publity</strong>Emissionshaus GmbH, eingetragen beim AmtsgerichtLeipzig unter HRB 28806. Sie leistet keineEinlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaftnicht beteiligt.2. Gründungskommanditistin ist die HF TreuhandGmbH mit Sitz in 50677 Köln, Salierring 47-53,eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB73852 als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage(Pflichteinlage) in Höhe von 10.000 Euro.3. Treuhandkommanditistin ist die Rödl & Richter<strong>Fonds</strong>treuhand GmbH, die ihre Tätigkeit ausschließlichals Verwaltungstreuhänderin ausübt, mit einerKommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von1.000 Euro für eigene Rechnung und im Übrigenmit weiteren Kommanditbeteiligungen für Dritte(Treugeber), für die sie die Beteiligung treuhänderischhält und verwaltet. Sie ist berechtigt, weitereKommanditeinlagen (Pflichteinlagen) gemäß § 2Ziffer 3 und § 3 Ziffer 5, 6 und 9 zu übernehmenund den sich treugeberisch Beteiligten zuzuordnen.4. Die Komplementärin ist unter Befreiung von denBeschränkungen des § 181 BGB berechtigt undbevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 4).5. Die Treuhandkommanditistin ist bis zur Erreichungeines Beteiligungskapitals i. H. v. 39.989.000 Euro(ohne Agio) bzw. gemäß Ziff. 10 und bis zum Ablaufder Zeichnungsfrist zum 31.12.2013 bzw. spätestenszum 30.06.2014 (Emissionsphase), sofern der mit der<strong>Fonds</strong>verwaltung beauftragte Dritte von dem Rechtauf Verlängerung der Zeichnungsphase Gebrauchmacht, unter Befreiung von den Beschränkungengemäß § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,die Beitrittserklärungen über die Erhöhung der Kommanditeinlagenfür weitere Treugeber anzunehmen.Für die Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung.Mit der Annahme der Beitrittserklärungdurch die Treuhandkommanditistin kommenzugleich der Treuhandverwaltungsvertrag mit derTreuhandkommanditistin und die mittelbare Beteiligungan der Gesellschaft zustande. Die Annahmeder Beitrittserklärung liegt im freien Ermessen derTreuhandkommanditistin. Der Treugeber verzichtetauf den Zugang der Annahmeerklärung. DerTreugeber wird jedoch mit gesondertem Schreibenüber die Annahme der Beitrittserklärung informiert.6. Die Mindestzeichnungssumme der aufzunehmendenKommanditisten an der Gesellschaftbeträgt 10.000 Euro. Geringere Zeichnungssummenkönnen im Einzelfall von der persönlich haftendenGesellschafterin zugelassen werden. DieZeichnungssummen müssen durch 1.000 ohneRest teilbar sein. Die Kommanditisten werden indas Handelsregister mit der Haftsumme in Höhevon 10 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenenPflichteinlage eingetragen. Bei der Treuhandkommanditistinwird jeweils die anteilig erhöhteHafteinlage in das Handelsregister eingetragen.Die Kommanditisten haben vorbehaltlich einer abweichendenindividuellen Vereinbarung darüber hinausein Agio i. H. v. 5 % der Zeichnungssumme zu zahlen.7. Soweit Gesellschafter beitreten, die ihrerseits Leistungenfür die Gesellschaft erbringen, werden dieseim Rahmen ihrer Gesellschafterstellung geleistet.8. Eine Nachschusspflicht der Kommanditistenbesteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflichtder Gesellschafter untereinander.116

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