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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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17 Anhang17.1 Gesellschaftsvertragder <strong>publity</strong> <strong>Performance</strong><strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH & Co. KG§ 1 Firma und Sitz, Gesellschaftszweck1. Die Firma der Gesellschaft lautet<strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH & Co. KG.2. Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.3. Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinsameAnlage des von Anlegern eingezahlten Kommanditkapitalseinschließlich eines etwaigen Fremdkapitalsund die Erzielung von Einkünften zumNutzen der Anleger durch den Erwerb, die Bewirtschaftungund die anschließende Veräußerung vonImmobilien. Die Gesellschaft ist auch berechtigt,Anteile an Immobilien haltenden Objektgesellschaftenzu erwerben. Die Gesellschaft ist fernerberechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen undalle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstanddes Unternehmens zusammenhängen oderihm mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.§ 2 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr,Beitritt und Kündigung1. Die Gesellschaft beginnt als Kommanditgesellschaftmit der Eintragung im Handelsregister.Die Dauer der Gesellschaft ist befristet bis zum31.12.2018, sofern nicht die Gesellschafter eineVerlängerung der Laufzeit beschließen.2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Daserste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaftin das Handelsregister und endet am darauf folgendenJahresende.3. Mit Ausnahme der Gründungsgesellschafter undder Treuhandkommanditistin beteiligen sichAnleger an der Gesellschaft entsprechend derBeitrittserklärung mittelbar als Treugeber überdie Treuhandkommanditistin. Dem Beitritt liegenneben der Beitrittserklärung die Bestimmungendieses Gesellschaftsvertrages und des Treuhandverwaltungsvertrageszugrunde. Die Annahmedes Beitrittsangebotes liegt im freien Ermessen derTreuhandkommanditistin. Der Treugeber verzichtetauf den Zugang der Annahmeerklärung. DerTreugeber wird jedoch mit gesondertem Schreibenüber die Annahme des Beteiligungsangebotesinformiert.4. Der Treugeber ist erstmals zum 31.12.2015 berechtigt,sich selbst anstelle der Treuhandkommanditistinmit den von diesem bisher für ihn gehaltenenKommanditeinlage im Handelsregister eintragenzu lassen und die gesamte Kommanditeinlageauch im Außenverhältnis zu übernehmen. DieTreuhandkommanditistin kann Ausnahmen vondieser Regelung zulassen. Der betreffende Treugeberträgt alle Kosten der Umwandlung, insbesondereder Registerkosten sowie die Kosten desVerwaltungsaufwandes bei der Gesellschaft. DieÜbertragung der Kommanditanteile ist aufschiebendbedingt durch die Eintragung der Treugeberals Kommanditisten im Handelsregister.5. Kündigt die Treuhandkommanditistin ein Treuhandverhältnisaus wichtigem Grund, so gilt diesesKündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweitauch gegenüber der Gesellschaft, gerichtet aufTeilkündigung der jeweiligen Beteiligung, soweitdiese noch nicht auf den betreffenden Treugeberübertragen wurde. Kündigen einzelne oder alleTreugeber gegenüber der Treuhandkommanditistinaus wichtigem Grund, so übernehmen sie vonder Treuhandkommanditistin ihren Kommanditanteilanteilig, treten damit unmittelbar als Kommanditistenin die Gesellschaft ein und nehmendie Verwaltung ihrer Kommanditbeteiligungenmit Wirkung der Kündigung selbst wahr, es seidenn, sie beauftragen gemeinsam einen anderenTreuhandkommanditisten. Will der Treugeber mitder ordentlichen Kündigung nur das mit der Treuhandkommanditistinbestehende Treuhandverhältnisbeenden, kann er die Übertragung des anteiligfür ihn gehaltenen Kommanditanteils gemäß derRegelungen des § 13 des Treuhandverwaltungsvertragesauf sich verlangen; mit Übertragung desKommanditanteils wird der Treuhandverwaltungsvertragals Verwaltungstreuhand fortgeführt.6. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterinaus der Gesellschaft aus, können die Kommanditistendurch Mehrheitsbeschluss gemäß § 5 Ziff.6 eine neue persönlich haftende Gesellschafterinbestellen. Diese tritt ohne Auseinandersetzungder Gesellschaft und mit denselben Rechten undPflichten wie die ausscheidende persönlich haftendeGesellschafterin in die Gesellschaft ein. EinAnspruch der ausscheidenden persönlich haftendenGesellschafterin auf Sicherheitsleistung füretwaige Freistellungsansprüche gegen die Gesellschaftbesteht nicht.7. Kündigt die Gesellschaft der Treuhandkommanditistinaus wichtigem Grund, wählen die Treugebereinen neuen gemeinsamen Treuhandkommandi-115

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