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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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leistungsrechte gegenüber der <strong>Fonds</strong>gesellschaft geltendgemacht werden. Die vorgenannten Umstände könnenzu einer Verringerung des Verkaufspreises führen bzw.den Verkauf als solchen unmöglich machen. Dies führtzu einer Verringerung der Ausschüttung an den Anleger.E. VermietungEs ist nicht auszuschließen, dass die erworbenen Immobiliennicht den gewünschten Mietertrag erbringen bzw.der Mietertrag sogar ganz ausfällt. Dies kann unteranderem darauf beruhen, dass die jeweiligen Mieterihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerechtnachkommen, vorzeitig ausscheiden oder es zuungeplanten Leerständen hinsichtlich der Immobilienkommt. Ferner ist nicht auszuschließen, dass die wirtschaftlicheEntwicklung oder der geltende Mietspiegeleine Senkung der Mieten bzw. Zugeständnisse hinsichtlichder Miet-Konditionen bei der Vermietung erfordernwird. Möglicherweise werden im Rahmen der Vermietungbzw. der Neuvermietung bauliche Veränderungenan den Immobilien gefordert, deren Kosten die <strong>Fonds</strong>gesellschaftzu tragen hat. Darüber hinaus kann nichtausgeschlossen werden, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dieihr zustehenden Rechte aus den jeweiligen Mietverträgennicht durchsetzen kann und es dadurch zu unerwartetenund nicht einkalkulierten Zusatzkosten kommt.Des Weiteren kann es auch zu einer unvorhersehbarenbzw. nicht einkalkulierten Belastung mit Nebenkostenkommen, die nicht an die jeweiligen Mieter durchgereichtwerden können. Hinsichtlich des Ankaufs vonbereits vermieteten Objekten ist nicht auszuschließen,dass es zu einem ungeplanten Mieterwechsel kommt,sich die geplanten Projekte nicht realisieren lassen oderdie kalkulierte Ausschüttung aufgrund diverser Faktorennicht erwirtschaftet werden kann. Weiterhinkönnen auch durch häufige Mieterwechsel, unerwarteteoder erhöhte Makler- sowie Marketingkosten die Einkünfteund damit das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaftals solches geschmälert werden.Bei einem Auftreten, insbesondere bei einem kumulativenAuftreten, der vorgenannten Risiken kann dieszu erheblichen Verlusten in Bezug auf das Vermögender <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen. Zudem verringert derEintritt solcher Risiken auch das Ergebnis der Beteiligungfür den Anleger.F. Etwaige Belastungen der Immobilie mit AltlastenSofern die <strong>Fonds</strong>gesellschaft fertiggestellte Immobilienerwirbt, wird es in der Regel nicht möglich sein,etwaige Altlasten oder Grundstücksbelastungen vollumfänglichzu untersuchen bzw. abzuschätzen. Dochauch beim Erwerb von unbebauten Grundstücken kannes zu einer im Vorhinein nicht absehbaren Belastung desGrundstücks mit Altlasten kommen. Ferner ist nichtauszuschließen, dass es im Rahmen der durchgeführtenImmobilien Due Diligence zu einer Fehleinschätzungder jeweiligen Grundstücksbelastung kommt. Zudemist davon auszugehen, dass die Verkäufer der Anlageobjekteihre Haftung diesbezüglich üblicherweise ausschließenwerden.Die für die weitere Nutzung des Grundstücks erforderlicheMängelbehebung oder aber eine behördlicheAnordnung zur Sanierung des Grundstücks werden dasVermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zusätzlich belasten unddie Ausschüttung an den Anleger mindern.G. Untergang der Immobilie – VersicherungenSelbst im Rahmen von Investitionen in Immobilien istnicht auszuschließen, dass Immobilien untergehen bzw.es zu starken Beschädigungen kommt, die einem Untergangder Immobilie gleichkommen. In diesem Zusammenhangist nicht sichergestellt, dass etwaig bestehendeVersicherungen den entstandenen Schaden ganz oderteilweise erstatten.Daneben kann es aufgrund äußerer bzw. nicht absehbarerFaktoren zu einer wirtschaftlichen Wertlosigkeitder erworbenen Immobilien kommen.Die Realisierung nur eines der vorgenannten Risikenwürden sich gravierend auf das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaftauswirken und das prognostizierte Ergebniszu großen Teilen verringern. Dies führt zudem zueiner Verringerung der Ausschüttung an den Anleger.Kalkulierter PlatzierungszeitpunktIn den Prognoserechnungen wurde unterstellt, dass dasGesellschaftskapital bis zum 31.12.2013 in Höhe von40.000.000 Euro eingeworben und vollständig eingezahltist. Sollte eine Einwerbung in der vorgesehenen Höhenicht gelingen, verändert sich die Wirtschaftlichkeit der<strong>Fonds</strong>gesellschaft. Es können dann nur in geringeremUmfang Anlageobjekte erworben werden, was zu nachteiligenKonsequenzen für die geplante Gesamtwerthaltigkeitder <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen kann. Insgesamtkönnen sich dadurch die Auszahlungen an die Anlegerverringern und zeitlich verschieben.RückabwicklungsrisikoSollte weder ausreichend Beteiligungskapital eingeworbenwerden und auch zusätzliches Fremdkapital nicht16

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