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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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<strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH & Co. KG17 Anhanghänderisch im eigenen Namen, aber im Auftrag,im Interesse und für Rechnung des Treugebers.4. Der Gesellschaftsvertrag der KG (abgedruckt im<strong>Verkaufsprospekt</strong> der KG) ist den Parteien bekanntund Grundlage dieses Treuhandverwaltungsvertrages.Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages,welche die Rechtsbeziehungen zwischender Treuhandkommanditistin als Treuhandkommanditistinund den Treugebern betreffen, sindals Anlage Bestandteil dieses Vertrages.5. Soweit in diesem Vertrag keine abweichendenRegelungen bestimmt sind, gelten für den Treugeberdie für Kommanditisten geltenden Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages entsprechend.Im Fall abweichender oder sich widersprechenderRegelungen gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertragesvorrangig.6. Die Treuhandkommanditistin wird die KG unverzüglichüber die erfolgte Annahme des Angebotesauf Abschluss des Treuhandverwaltungsvertragesunterrichten.§ 2 Einzahlung des Beteiligungsbetrages1. Die Höhe des Kapitalanteils des Treugebersbestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärungdurch den Treugeber genannten Beteiligungsbetrag.Der Beteiligungsbetrag beträgt mindestens10.000 Euro und muss durch 1.000 ohne Restteilbar sein.2. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages erfolgtnach Maßgabe des § 3 Gesellschaftsvertrag. DieZahlung erfolgt auf das in der Beitrittserklärunggenannte Konto.3. Die Treuhandkommanditistin wird beauftragt,nach Maßgabe der in der Beitrittserklärungbeschriebenen Bedingungen der Gesellschaft imAuftrag und für Rechnung des Treugebers beizutretenund entsprechend ihren Kapitalanteilzu erhöhen, und zwar im Umfang des jeweiligenBeteiligungsbetrages zuzüglich Agio.4. Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag nichtfristgerecht, nicht vollständig oder nicht ein, istdie Treuhandkommanditistin berechtigt, vomBeitrittsvertrag und von der Vereinbarung überdie Erhöhung der Kommanditeinlage ganz oderteilweise zurückzutreten.§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft1. Im Auftrag des Treugebers erwirbt die Treuhandkommanditistinim eigenen Namen, aber fürRechnung des Treugebers einen Kapitalanteil ander <strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Nr</strong>. 6 GmbH &Co. KG und hält diesen treuhänderisch für denTreugeber.2. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, fürweitere Treugeber Kapitalanteile an der KG treuhänderischzu erwerben und zu halten.3. Die Treuhandkommanditistin wird auf Rechnungdes Treugebers folgende Rechtsgeschäfteund Rechtshandlungen vornehmen, zu derenDurchführung sie der Treugeber bevollmächtigtund beauftragt:a] Durchführung aller zum Erwerb und zurAbwicklung der Gesellschaftsbeteiligungerforderlichen Maßnahmen;b] wirtschaftlicher Beitritt zur Gesellschaft;c] Vornahme der erforderlichenHandelsregisteranmeldungen;d] Ausübung der durch den Beitritt zur Gesellschaftbegründeten Rechte im Interesse desTreugebers.§ 4 Zurechnung der Beteiligung,Wahrnehmung der Gesellschafterrechte1. Die Treuhandkommanditistin hält die Gesellschaftsbeteiligungenfür alle Treugeber im Außenverhältnisals einheitlichen Gesellschaftsanteil.Die Treuhandkommanditistin tritt nach außenim eigenen Namen auf.2. Im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der Treuhandkommanditistin,den übrigen Gesellschaftern undden übrigen Treugebern, gelten für den Treugebergemäß § 6 Gesellschaftsvertrag alle mit der für ihntreuhänderisch gehaltenen Beteiligung verbundenenRechte und Pflichten der Treuhandkommanditistinaus dem Gesellschaftsvertrag. Davon ausgenommensind die gesellschaftsrechtlichen Sonderrechteder Treuhandkommanditistin (wie die Aufnahmeweiterer Treugeber, Kapitalerhöhung).3. Soweit der Treugeber die ihm durch Gesellschaftsvertrageingeräumten Gesellschaftsrechte nichtselbst wahrnimmt, wird die Treuhandkommanditistindie Rechte nur nach den schriftlichenWeisungen des Treugebers ausüben, es sei denn,die Befolgung der Weisungen würde zu einer Verletzungder gesellschaftsrechtlichen oder gesetzlichenVerpflichtungen der Treuhandkommanditistinführen. Bei der Ausübung von Stimmrechtenhandelt die Treuhandkommanditistin dabei inVollmacht des Treugebers. Erhält die Treuhandkommanditistinvon verschiedenen Treugebernunterschiedliche Weisungen zur Stimmabgabe,135

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