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Verkaufsprospekt publity Performance Fonds Nr. 6

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fügung stellen, die CACEIS für die ordnungsgemäßeAusübung ihrer Funktion als Verwahrstelle benötigt.Zudem ist beabsichtigt, dass CACEIS der BaFinauf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellt,die CACEIS im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgabenerhalten wird und die die zuständige Aufsichtsbehördeder <strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> GmbH benötigen kann. ImRahmen ihres Beitritts erklären sich die Anleger mit einerWeitergabe ihrer Daten durch CACEIS einverstanden.5.1.5 BewertungsverfahrenDie <strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> GmbH wird im Namen undfür Rechnung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einen externenBewerter entsprechend den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchsmit den nach KAGB-E erforderlichenBewertungsaufgaben beauftragen. Nach erfolgter Beauftragungdes externen Bewerters wird dieser im Rahmeneines Prospektnachtrags bekannt gegeben.Die Bewertung wird dabei unter Anwendung derfolgenden Maßstäbe durchgeführt:In einer Anlage zur Vermögensaufstellung werdendie im Berichtszeitraum getätigten Käufe und Verkäufeangegeben.Ferner ist vorgesehen, dass der jeweilige Bewerteran einer Objektbesichtigung hinsichtlich des jeweiligenAnlageobjekts teilnimmt.Eine Bewertung der Anlageobjekte sowie des Nettoinventarwertsje Anteil erfolgt mindestens einmal jährlichbzw. auch für den Fall, dass das Gesellschaftsvermögender <strong>Fonds</strong>gesellschaft – im Anschluss an die Zeichnungsphase– erhöht oder herabgesetzt wird.Zwischen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und dem externenBewerter werden innerhalb einer angemessenen Zeitspannealle erforderlichen Informationen ausgetauscht,die für die Durchführung einer ordnungsgemäßenBewertung im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchesbenötigt werden.• Eine Berechnung des Nettoinventarwerts einesAnteils ergibt sich aus der Teilung des Wertes der<strong>Fonds</strong>gesellschaft durch die Zahl der im Verkehrbefindlichen Anteile.• Der Wert der <strong>Fonds</strong>gesellschaft berechnet sich ausder Summe der jeweiligen Verkehrswerte der für dieGesellschaft erworbenen Anlageobjekte abzüglichaller Verbindlichkeiten.• Zur Bestimmung des Verkehrswerts wird einmarktübliches Verfahren zur Bewertung vonImmobilien zugrunde gelegt.• Bei schwebenden Verpflichtungsgeschäften wirdanstelle des von der <strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> GmbHverwalteten Anlageobjekts die jeweils seitens der<strong>publity</strong> <strong>Performance</strong> GmbH zu fordernde Gegenleistungunmittelbar nach Abschluss des Geschäftsberücksichtigt.Als Verkehrswert der Anlageobjekte ist für den Zeitraumvon zwölf Monaten nach dem Erwerb der Kaufpreisdes jeweiligen Anlageobjekts anzusetzen. Sofernder externe Bewerter der Auffassung ist, dass der Kaufpreisaufgrund der Änderung von wesentlichen Bewertungsfaktorennicht mehr sachgerecht ist, so wird derVerkehrswert neu berechnet. In diesem Fall wird derexterne Bewerter seine Entscheidungsgründe nachvollziehbardokumentieren.26

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