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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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gesundheitlichen <strong>Versorgung</strong> auf einer breiten Basis <strong>der</strong> Kooperationen in denNetzwerken gegen häusliche Gewalt noch zu füllende Lücken aufweist. Eingedenk<strong>der</strong> Tatsache, dass Gewalt akute o<strong>der</strong> chronische gesundheitliche Schädenverursachen kann, ist aber eine entsprechende Wahrnehmung, Betreuung undWeiterleitung von Gewaltopfern in <strong>der</strong> medizinischen <strong>Versorgung</strong> eine wichtigeErgänzung im Netzwerk <strong>der</strong> Hilfen.Um diese Integration und Vernetzung generell zu unterstützen und regionalfunktionsfähige Strukturen aufzubauen sind aus unserer Sicht drei wesentlicheAspekte zu berücksichtigen:- Information des medizinischen Hilfesystems zum Thema Gewalto mit dem Ziel einer Sensibilisierung zur Verbesserung <strong>der</strong>Wahrnehmung von Gewaltopfern.- Schulung und Beratung <strong>der</strong> Akteure im medizinischen Hilfesystem für diesinnvolle Betreuung eines Gewaltopferso mit dem Ziel, aussagekräftige Dokumentation <strong>der</strong> Gewaltfolgen zuunterstützen.- Interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren imHilfesystemo mit dem Ziel, sich gegenseitig Kenntnisse zu den jeweils vertretenenKompetenzen im Netzwerk zu vermitteln.Folgende Inhalte sollten vermittelt werden:- Definition des Begriffs „Häusliche Gewalt“,- Kenntnis über die möglichen Erscheinungsformen und Folgen von häuslicherGewalt,- Praxisorientierte Anleitungen zur Gewaltdokumentation und Opferbetreuungbzw. Weiterleitung im Hilfesystem,- Kenntnis <strong>der</strong> jeweils an<strong>der</strong>en Institutionen <strong>der</strong> Opferbetreuung und Wissen um<strong>der</strong>en Arbeitsweisen und Kompetenzen.Das grundlegende Modell eines Netzwerkes umfasst die Bereiche desGesundheitswesens, <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung und die Organe <strong>der</strong> Justiz.Idealerweise sollte ein Netzwerk <strong>der</strong> Kompetenzen angestrebt werden, in dem dieZusammenarbeit unter den zuvor dargelegten Stichworten sowohl institutionell alsauch individuell abgestimmt werden kann.Die grundlegende medizinische Kompetenz basiert auf <strong>der</strong> allgemeinen,niedrigschwelligen Zugänglichkeit, dem im Arzt-Patienten-Kontakt bestehendenSchutz <strong>der</strong> Intimsphäre (ärztliche Schweigepflicht), dem breiten Angebot vonmedizinischer Diagnostik und Therapie von gesundheitlichen Störungen und einemoft schon anzutreffenden Verbund zu Hilfeangeboten aus den psychosozialen<strong>Versorgung</strong>sangeboten.Es besteht in Deutschland keine Meldepflicht für Gesundheitsstörungen, die durchGewalteinwirkung hervorgerufen wurden. Alle Dokumentationen und Erkenntnissewerden nur mit Erlaubnis <strong>der</strong> betroffenen Person Dritten gegenüber offenbart. Dasheißt, das Gewaltopfer bestimmt den weiteren Verlauf des Geschehens. DieseSicherheit ist gerade für Personen, die sich in <strong>der</strong> Gewaltsituation ausgeliefert undnicht sicher gefühlt haben, von beson<strong>der</strong>er Wichtigkeit.16

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