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„Optimierung der ambulanten Versorgung gewaltbetoffener Frauen“

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Bedarfsschätzungen und neue Bedarfsanalysen anzuregen, sollte dieses Vorhabenim Rahmen eines Modellprojektes durchgeführt werden.ExpertInnen betonten, dass dies jedoch ein komplizierter politischer Prozess sei unddiskutierten im Weiteren, welche Strategien <strong>der</strong>zeit zur Finanzierung desBeratungsbereichs und <strong>der</strong> Interventionsstellen möglich sind. Sie überlegten,bestehende Stiftungen anzusprechen und eine neue Stiftung zu „Frau undGesundheit“ anzuregen. Ein Teil <strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> könnte zur Finanzierung von Anti-Gewalt-Projekten zur Verfügung stehen. Eine weitere Möglichkeit <strong>der</strong> Finanzierungwäre es, nach dem „Verursacherprinzip“ vorzugehen. Wer und was in dieserGesellschaft verursacht Aggression und Gewalt? Die ExpertInnen benannten Alkoholals einen Aspekt und stellten die For<strong>der</strong>ung auf, einen Teil <strong>der</strong> Alkoholsteuer für dieArbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen bereit zu stellen. Zum an<strong>der</strong>enkönnte gefor<strong>der</strong>t werden, dass Teile <strong>der</strong> Beiträge für die Privatsen<strong>der</strong> in diesenBereich fließen.Darüber hinaus sollten schon bestehende Strukturen stärker in die <strong>Versorgung</strong>traumatisierter Frauen und Mädchen einbezogen und für sie geöffnet werden. ZumBeispiel könnten Klinikambulanzen mehr auf interdisziplinäre <strong>Versorgung</strong> in schonbestehenden Netzwerken ausgerichtet werden. Für eine gute Vernetzung in schonbestehenden Strukturen gibt es punktuell gute Beispiele.Als weitere Finanzierungsmöglichkeiten wurden Krankenkassen, <strong>Versorgung</strong>sämter,Rentenversicherungsträger etc. benannt. Abschließend regten die ExpertInnen an,über unterschiedliche Behandlungspfade und verschiedene Möglichkeiten <strong>der</strong>Sekundärprävention nachzudenken. Dies konnte in dem begrenzten Zeitrahmennicht weiter vertieft werden.Ergänzungen und Diskussionen im PlenumIm Plenum wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass Son<strong>der</strong>bedarfszulassungensehr schwierig umzusetzen sind. Die restriktive Zulassung führt zu<strong>Versorgung</strong>slücken, die nur über politische Strategien o<strong>der</strong> „Druck von außen“geschlossen werden können. Es wurde erneut angemerkt, dass TherapeutInnen, dieauf Traumatherapie spezialisiert sind, häufig lange Wartezeiten haben und dass esstarke regionale Unterschiede in Großstädten und eher ländlichen Regionen gibt.Als Anregung aus <strong>der</strong> beraterischen Praxistätigkeit mit betroffenen Frauen kam einHinweis zu Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen an Therapien mit gewalttätigen Männern.Entsprechende TherapeutInnen müssten dahingehend geschult werden, die Folgenvon Gewalt für die Frauen in den Blick zu nehmen, um eine retraumatisierendeEinbeziehung zu vermeiden. Als Beispiel wurde angeführt, dass oftmals schon nach<strong>der</strong> dritten therapeutischen Sitzung mit dem misshandelnden Mann die betroffeneFrau zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen wird. Betont wird <strong>der</strong> dringendeVernetzungsbereich auf diesem Gebiet.Eine weitere Frage beschäftigte sich mit den Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong>momentanen fachlichen Besetzung in Frauenhäusern. Die Mitarbeiterinnen verfügenin <strong>der</strong> Regel über keine psychotraumatologische Grundkenntnisse. Braucht es mehrpsychotraumatologischer Kompetenz in Kriseninterventionen o<strong>der</strong> beschränken sichdie Anfor<strong>der</strong>ungen an die Psychotherapie? Die ExpertInnen machten deutlich, dass22

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